Kaufvertrag von 1736 2/6

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  • Minusch
    Erfahrener Benutzer
    • 29.05.2008
    • 456

    [gelöst] Kaufvertrag von 1736 2/6

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokolle
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1736
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Kloster Schäftlarn


    Hallo Zusammen,
    hier kommt Seite 2 meiner Transkription des oben genannten Vertrages wieder mit der Bitte um Ergänzung bzw. Verbesserung. Vielen Dank schon mal im Voraus. Was bin ich doch für ein Dussel - hier steht ja der Name des Käufers "Georg Wäg".
    Viele Grüße
    Minusch

    Gelegenheit Willen, dem Eheb… ihren
    … lieben Vöttern Georgen Wäg diss
    orths, nemblichen … von … verstorb-
    ene Eltern bisher ingehebten: zu alhiesig
    löbl. Clossters Schäftlarn /: gehörigen ganzen
    Hof zu ernanten Payprun, mit allen recht-
    lichen ein: und Zugehörungen, sambt der
    … dato 25. April … gerichtlich
    Inventierten todt und lebendigen Haus-
    und Paumanns-Vahrnus, nicht h…. be-
    sondt. noch ausgenommen, außer die Verstorb-
    nen hereingebrachten Prautpött, mit …
    behörigen yberzigen, dann beeder Hals:
    und Beingwandt, item 10. Ellen härbes
    Angehängte Dateien
  • Tirola
    Erfahrener Benutzer
    • 24.12.2011
    • 388

    #2
    hallo, ich lese:

    Gelegenheit Willen, dem Ehrbaren ihren
    … lieben Vöttern Georgen Wäg diss
    orths, nemblichen den von Ihren verstorb-
    ene Eltern bisher ingehebten: zu alhiesig
    löbl. Clossters Schäftlarn I: dem diese auf=
    richtung ohne Schaden ist :I gehörigen ganzen
    Hof zu ernanten Payprun, mit allen recht-
    lichen ein: und Zugehörungen, sambt der
    vnderm dato 25. April … gerichtlich
    Inventierten todt und lebendigen Haus-
    und Paumanns-Vahrnus, nichts hievon be-
    sondert noch ausgenommen, außer die Verstorb-
    nen hereingebrachten Prautpött, mit denen ?
    behörigen yberzigen, dann beeder Hals:
    und Beingwandt, item 10. Ellen härbes
    schöne Grüße
    Wolfgang

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4847

      #3
      frt. = freundt lieben Vöttern Georgen Wäg diss

      vnderm dato 25. April negsthin gerichtlich

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • Minusch
        Erfahrener Benutzer
        • 29.05.2008
        • 456

        #4
        Hallo Wolfgang und Konrad,
        vielen lieben Dank für Eure Ergänzungen und Verbesserungen. Kann mir vielleicht noch jemand den Satz/Teilsatz "sambt der vnderm dato 25. April negsthin gerichtlich Inventierten" übersetzen. Das ist für mich trotz Riepl-Wörterbuch wie eine Fremdsprache.
        Nochmals vielen Dank und herzliche Grüße
        Minusch

        Kommentar

        • Tirola
          Erfahrener Benutzer
          • 24.12.2011
          • 388

          #5
          hallo,
          vnderm = unterm
          mit allem, was an diesem Tag inventarisch aufgenommen wurde.
          schöne Grüße
          Wolfgang

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          • Minusch
            Erfahrener Benutzer
            • 29.05.2008
            • 456

            #6
            vielen Dank für die Erklärung.
            Herzliche Grüße
            Minusch

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