Zwei Verträge aus dem Jahre 1730 1/7

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  • Minusch
    Erfahrener Benutzer
    • 29.05.2008
    • 456

    [gelöst] Zwei Verträge aus dem Jahre 1730 1/7

    Quelle bzw. Art des Textes: Briefprotokolle
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1730
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hauptstaatsarchiv München / Kloster Schäftlarn


    Hallo zusammen,
    oben genannte Verträge umfassen insgesamt sieben Seiten, die ich der Reihe nach hier einstellen werde und bei denen ich um Ergänzung, Verbesserung bzw. auch Erklärung meiner unten angehängten Transkription bitte.
    Vielen Dank schon mal an alle für Ihre Mühe.
    Minusch

    2. Verträg.

    Zuuernommen (?) welchermassen, und Ge-
    stalten auch hierzeitliches Ableiben,
    Wägl: Anna, Georgen Wägs zu Payprun
    gewesten Eheweibs …: sich gemalter (?)
    Wittiber mit d… bey der abge-
    leibten ehelich erzeugten 4 Kindern
    namens Katharina 12; Maria 8; Ther-
    esia 4; und Magdalena ¾ Jahr alt,
    oder villmehrens d… ihrer minderjähr-
    rigkeit willen yber fyr gerichtlich con-
    stituierten Vormund Jose… Ritt
    Angehängte Dateien
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo Minusch!

    Ich versuche zu ergänzen:

    Zuvernemmen welchermassen, und Ge-
    stalten auf hierzeitliches Ableiben,
    Weyl: Anna, Georgen Wägs zu Payprun
    gewesten Eheweibs seel. sich gemelter
    Wittiber mit dennen bey der abge-
    leibten ehelich erzeigten 4 Kindern
    namens Catharina 12; Maria 8; Ther-
    esia 4; und Magdalena ¾ Jahr alt,
    oder villmehrens dennen ihrer minderjähr-
    rigkeit willen yber sye gerichtlich con-
    stituierten Vormund Josephen Ritt

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Minusch
      Erfahrener Benutzer
      • 29.05.2008
      • 456

      #3
      Hallo Karin,
      vielen Dank für Deine prompte Hilfe. Könntest Du mir vielleicht auch noch das Wort "bemelten"erklären - ich kann damit gar nichts anfangen.
      Liebe Grüße
      Minusch

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11862

        #4
        Ich weiß nicht, ob Karin diese Frage schon irgendwo anders beantwortet hat, vorsichtshalber:
        "bemelten" heißt genauer "bemeldeten" und das bedeutet so viel wie "erwähnten"
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • Minusch
          Erfahrener Benutzer
          • 29.05.2008
          • 456

          #5
          Hallo Henry,
          vielen herzlichen Dank für Deine Erklärung.
          Minusch

          Kommentar

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