Heiratsbuch, 1894, lateinisch

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  • joszef
    Benutzer
    • 11.01.2012
    • 8

    [ungelöst] Heiratsbuch, 1894, lateinisch

    Quelle bzw. Art des Textes: Heiratsbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1894
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Slowakei
    Sprache: Lateinisch


    Hallo,
    wiedermal habe ich Probleme mit einer Bemerkung zu einer Heirat

    Ich lese folgendes:
    Sponsus natus 19 Septemb. 1872.
    cum licentia a Judice Nobilium. No. 7683

    Sponsa nata: 27 Maii 1878
    Der Bräutigam war am 19 September 1872 geboren.
    Mit der Erlaubnis des Richters der Adligen [sagt zumindest Google ]
    Braut: 27 Mai 1878

    Doch was bedeutet dies genau?

    Was mir aufällt:
    Bräutigam: 22 Jahre
    Braut: 16 Jahre

    Der Bräutigam hat 2 Nachmane. Kratky-Letko - ebenso wie sein Vater.

    Danke im Voraus
    Joszef
    Angehängte Dateien
  • Liachtinger

    #2
    Mit Erlaubnis des vornehmen Richters....
    nobilis kann adlig (edel, vornehm, berühmt) heissen hier aber als ehrendes Atrribut des hoch angesehehenen Richters.

    tja, nachdem die Braut erst 16 Jahre alt , also sehr minderjährig war brauchte sie eben eine obrigkeitliche Heiratserlaubnis (heut würd ma sagen....vom Vormundschaftsgericht )

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      Lieber Liachtinger,

      lass dich bloß nicht von Konrad erwischen!
      Nach deiner Erläuterung müsste da nobile stehen, judice nobile - vom vornehmen Richter.
      nobilium ist doch Genitiv Plural - judice nobilium - Richter der Adeligen, des Adelsstandes!
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • Kurt Theis
        Erfahrener Benutzer
        • 21.03.2008
        • 473

        #4
        Hallo Henry,

        Man sollte sich nicht sklavisch an wörtliche Übersetzungen halten. Auch heute noch sprechen wir von einem "hohen Gericht" und halten sich Juristen mit ihrer "Juristerei", trotz Wansee - Konferenz als die herausragenden "Eliten" oder "Edlen" unserer "Gesell-schaft". Daher würde ich das "iudice nobilium" als "durch Urteil der Hochangesehenen"
        übersetzen.

        Beste Grüße

        Kurt Theis

        Kommentar

        • Liachtinger

          #5
          Lieber Henry, lieber Kurt,
          ich weiss, daß nobilium der Genitiv Plural ist, hab halt gedacht dass er die Ehrenbezeugung im "pluralis majestatis" gebraucht , Euer Hochwürden ;-)))

          "Richter der Adligen" hast das schon irgendwie/wo gelesen????
          Ich bleib beim Gesagten und wart mal, was mein grosser Lehrmeister dazu meint.

          Gruss Gerd

          Kommentar

          • animei
            Erfahrener Benutzer
            • 15.11.2007
            • 9235

            #6
            Ich weiß, ich bin kein Lateiner, aber wie wär's mit Adelsrichter: http://www.google.de/#sclient=psy-ab...w=1280&bih=843 ?
            Gruß
            Anita

            Kommentar

            • Liachtinger

              #7
              Tja nach Nachlesen einiger links von Anita ist wohl dieser Begriff und der Stand noch im 19.Jhdt im ungarisch (burgenländisch, slowakischen ) Bereich vorhanden gewesen.
              Da grosse Teile der Slowakei zum damaligen Ungarn gehörten (Oberungarn)
              beuge ich mich den Tatsachen:
              Es heisst also:

              Adelsrichter

              Zur Gruppe der Mitteladeligen gehörten vor allem die im Dienste der Grundherrschaften als
              Verwalter, Hofrichter und in anderen Fuktionen stehenden, in der Komitatsverwaltung als
              Adelsrichter (Judices nobilium, Juris assessores usw.) u. a. verankerten magyarischen oder
              magyarisierten kroatischen und deutschen Familien, die manchmal auch als Grundherren
              über einige Untertanen auftraten, wie beispielsweise Büksy, Tarródy, Deső, Lindamary,
              Geiger, Groff, Fráncsics, Jobbágyi, Stettner, Wöginger, Heusinger, Kollopacher, Redtwiz
              usw. Eine gesellschaftlich vielleicht etwas höher stehende Gruppe bildeten die in der Zeit der
              steirisch-österreichischen Gegenreformation aus diesen Ländern, ebenso aus Kärnten,
              zeitweilig in unser Gebiet übersiedelten protestantischen Adeligen, die hier zum Teil
              Freihäuser erwarben, zum Teil auch als Pfandherren einzelner Ortschaften auftreten (z.B.
              die Speidl, Heusl, Liesser, Rindsmaull usw.). Im 18. Jahrhundert verschwindet diese
              Gesellschaftsschicht jedoch aus unserem Raume.

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              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11784

                #8
                Will nicht unbedingt "nachkarten", lieber Liachtinger,
                aber es lag doch auf der Hand, dass ein "Richter der Adligen" etwas ganz anderes ist als ein "vornehmer" Richter.
                Und ein pluralis maiestatis hätte hier ja auf den "judex" angewendet werden müssen - "judices".
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

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                • Liachtinger

                  #9
                  weiss schon, mechst wieder beim Koni Schönwetterbeten
                  für DEINE nächsten Schnitzer
                  Naaa aber du hast volkommen recht, bei a bissal mehr systematisch überlegen hätt ich meinen Schmarrn (als solchen) erkennen müssen.

                  Schönen Sonntag noch

                  Gerd

                  Kommentar

                  • henrywilh
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.04.2009
                    • 11784

                    #10
                    Hast wahre Größe bewiesen!
                    Und meine nächsten Schnitzer kommen bestimmt.
                    Schöne Grüße
                    hnrywilhelm

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