Deutsches Dokument 1819 aus Reval

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  • Aybolit
    Benutzer
    • 24.01.2012
    • 14

    [gelöst] Deutsches Dokument 1819 aus Reval

    Quelle bzw. Art des Textes: Zentralarchiv Moskau
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1819
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Reval


    Hallo.
    Ich habe hier ein Dokument meines Vorfahren aus Reval. Leider kann ich es nicht entziffern, nur einzelne Worte. Es handelt sich um Johann Friedrich Bruhns. Es wird auch sein Vater als Altermann der [St.]Canuty Gilde erwähnt. Ich wäre sehr dankbar, wenn es mir jemand in moderne Schrift übersetzen könnte.
    Vielen Dank im Voraus.
    LG
    Wladimir

    Zuletzt geändert von Aybolit; 25.01.2012, 01:35.
  • j.steffen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2006
    • 1489

    #2
    Hallo Wladimir,
    ich mache dann mal den Anfang:
    Abseiten? der zur Einhebung der Crons? Steuer und
    Gefälle verordneten Commission der Kayserlichen Unter-
    Stadt Reval, wird hiemit unter gehörigen Unterschrift
    und dem beygedrukten Siegel dieser Commission, auf
    geziemendes Ansuchen bezeuget, daß der Sohn des
    verstorbenen hiesigen Bürgers und Aeltermanns
    der St. Canuty Gilde, Herrn Johann Heinrich Bruhns,
    Namens Johann Friedrich Bruhns, bey der d.d [de dato]
    20 Juny 1815 verordneten Revisions-Anzeige in
    MfG,
    j.steffen

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    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29735

      #3
      Hallo,

      dann mach ich mal weiter.

      Disseiten der zur Einhebung der Krons?? Steuer und
      Gefälle verordneten Commission der Kayserlichen Unter-
      Stadt Reval, wird hiemit unter gehörigen Unterschrift
      und dem beygedrukten Siegel dieser Commission, auf
      geziemendes Ansuchen bezeuget, daß der Sohn des
      verstorbenen hiesigen Bürgers und Aeltermanns
      der St. Canuty Gilde, Herrn Johann Heinrich Bruhns,
      Namens Johann Friedrich Bruhns, bey der d.d [de dato]
      20 Juny 1815 verordneten Revision laut seiner
      sub N. 2236 eingereichten Revisions-Anzeige in
      Oklad unter den Zunftgenossen angeschreiben steht,
      und alle auf ihm kommende Krons Abgaben bis
      inclusive des 1819 Jahrs entrichtet hat. Da derselbe
      jettz den Wunsch geäußert von hier abgelassen zu
      werden, damit er sich anderweitig anschreiben könne,
      so stehet seiner Entlassung kein gesetzliches Hinderniß
      im Wege, indem hier die(??) seinetwegen zu entrichtenten
      Krons Abgaben bis zum Schluße dieser Revision
      die gehörigen Sicherheit geleistet worden is, muß(??)
      ist ......... Herr J H Bruhns die Anweisung
      ertheilt dahin zu wirken, daß der Befehl
      Eines Kaysl. Estländische Rain............ zu
      ...... Abschreiung erfolgt, als(?) worüber
      derselben diese Attestat ertheilt wird.
      Reval Steuer Commission d. 10 Sept 1819
      ....
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Aybolit
        Benutzer
        • 24.01.2012
        • 14

        #4
        Hallo Christine.
        Vielen vielen Dank für Ihre große Mühe. Ich dachte zuerst, dass es um Brandsteuer geht. Wenn jemand das Rätsel gelöst hat, scheint alles so einfach zu sein. Es bleiben nur ein paar wenige Worte, dann ist der Fall gelöst. Nochmals vielen Dank.
        LG
        Wladimir

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        • Tirola
          Erfahrener Benutzer
          • 24.12.2011
          • 388

          #5
          guten Morgen, hab da noch eine Kleinigkeit:

          Disseiten der zur Einhebung der Krons?? Steuer und
          Gefälle verordneten Commission der Kayserlichen Unter-
          Stadt Reval, wird hiemit unter gehörigen Unterschrift
          und dem beygedrukten Siegel dieser Commission, auf
          geziemendes Ansuchen bezeuget, daß der Sohn des
          verstorbenen hiesigen Bürgers und Aeltermanns
          der St. Canuty Gilde, Herrn Johann Heinrich Bruhns,
          Namens Johann Friedrich Bruhns, bey der d.d [de dato]
          20 Juny 1815 verordneten Revision laut seiner
          sub N. 2236 eingereichten Revisions-Anzeige in
          Oklad unter den Zunftgenossen angeschreiben steht,
          und alle auf ihm kommende Krons Abgaben bis
          inclusive des 1819 Jahrs entrichtet hat. Da derselbe
          jettz den Wunsch geäußert von hier abgelassen zu
          werden, damit er sich anderweitig anschreiben könne,
          so stehet seiner Entlassung kein gesetzliches Hinderniß
          im Wege, indem hier die(??) seinetwegen zu entrichtenten
          Krons Abgaben bis zum Schluße dieser Revision
          die gehörigen Sicherheit geleistet worden is, muß(??)
          ist ......... Herr J H Bruhns die Anweisung
          ertheilt dahin zu wirken, daß der Befehl
          Eines Kaysl. Estländische Rain............ zu
          offiziellen Abschreiung erfolgt, als(?) worüber
          derselben diese Attestat ertheilt wird.
          Reval Steuer Commission d. 10 Sept 1819


          schöne Grüße
          Wolfgang


          schöne Grüße
          Wolfgang

          Kommentar

          • Aybolit
            Benutzer
            • 24.01.2012
            • 14

            #6
            Danke. Noch ein Schritt weiter.

            Kommentar

            • Friederike
              Erfahrener Benutzer
              • 04.01.2010
              • 7902

              #7
              Eine Kleinigkeit:

              die gehörigen Sicherheit geleistet worden is, muß(??)
              ist erwehnte Herr J H Bruhns die Anweisung
              ertheilt dahin zu wirken, daß der Befehl
              Eines Kaysl. Estländische Kameralhofs zur
              offiziellen Abschreiung erfolgt, als(?) worüber
              derselben dieses Attestat ertheilt wird.
              Reval Steuer Commission d. 10 Sept 1819
              Viele Grüße
              Friederike
              ______________________________________________
              Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
              Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
              __________________________________________________ ____

              Kommentar

              • Kurt Theis
                Erfahrener Benutzer
                • 21.03.2008
                • 473

                #8
                Hallo Wladimir,

                Steffen und Christine haben schon gute Vorarbeit geleistet. Dennoch darf ich sie in zwei
                Punkten ergänzen:
                1) Zeile 16: "...außer für dier seineswegen zu entrichtenden...,
                2) Zeile 19: "... mithin ist erwähntem Herrn Jh. Bruhns...,

                Beste Grüße

                Kurt Theis

                Kommentar

                • Friederike
                  Erfahrener Benutzer
                  • 04.01.2010
                  • 7902

                  #9
                  Korrekt heißt Zeile 16:
                  ....., indem für die seinetwegen zu entrichtenden ....
                  Viele Grüße
                  Friederike
                  ______________________________________________
                  Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
                  Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
                  __________________________________________________ ____

                  Kommentar

                  • Aybolit
                    Benutzer
                    • 24.01.2012
                    • 14

                    #10
                    Vielen Dank für Ihre großartige Leistung!

                    Kommentar

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