Ansässigmachung 1830

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  • X_tian
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2010
    • 174

    [gelöst] Ansässigmachung 1830

    Quelle bzw. Art des Textes: Ansässigmachungsakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1830
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberfranken


    Hallo zusammen,

    ich habe mir im Stadtarchiv die Ansässigmachungsakte einer meiner Vorfahren aus dem Jahre 1830 aushändigen lassen und brauche noch einige Wörte ergänzt. Für euere Mithilfe jetzt schon vielen Dank.

    Ansässigmachung:
    "Unter diesen Umständen ... Bittsteller ... Nahrungstand als hinreichend gesichert ... und ... daß der Gewährung seiner Bitte nun nicts mehr im Wege stehen werde."

    Ansässigmachung2:
    "Letzere erklärt ... hiermit ... besitze ich:
    a) einen Garten unter der Festung
    b) zwei ... Hammermühle
    c) ein Feld aufm Sand ...
    "

    Angehängte Dateien
    Gruß Christian
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29980

    #2
    Hallo Christian,

    ich versuche mal zu ergänzen:

    "Unter diesen Umständen bemerkt Bittsteller konnte sein Nahrungstand als hinreichend gesichert erscheinen und erschwe.... sich daß der Gewährung seiner Bitte nun nichts mehr im Wege stehen werde."

    Ansässigmachung2:
    "Letzere erklärt ferner nach den hiermit vorgelegten Attesten besitze ich:
    a) einen Garten unter der Festung
    b) ein Feldlein vor Hammermühle
    c) ein Feld aufm Sand welche ich meiner Tochter nebst einer standesmäsigen Ausfertigung schuldenfrei mitgebe.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • helmut-49
      Erfahrener Benutzer
      • 06.12.2011
      • 140

      #3
      Hallo,
      mein Vorschlag:
      "Letztere erklärt ferner, nach den hiermit vorgelegten attesten besitze ich
      a) einen Garten unter der Festung
      b) ein Feld bei der Hammermühle
      c) ein Feld aufm Sand
      welche ich meiner Tochter
      nebst einer standesmäßigen ausfertigung
      schuldenfrei mitgebe."
      Viele Grüße
      Helmut

      Kommentar

      • X_tian
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2010
        • 174

        #4
        Tschuldigung, aber ich bin erst jetzt dazu gekommen mich für eure Mithilfe zu bedanken. Ganz herzliches Dankeschön
        Gruß Christian

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