Ansäßigmachung 1834

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  • kornmandl
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 419

    [gelöst] Ansäßigmachung 1834

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: Protokoll
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: 1834 Oberpfalz


    Guten Morgen,

    bitte korrekturlesen bzw. ergänzen,
    ich lese:

    Zu meiner Ansäßigmachung
    erhalte ich
    200fl Vermoegen von meinen Eltern,
    xetz darf ich solche an dem Kaufschilling
    von dem erkauften Hause abziehen.
    100fl habe ich eigenes und erspartes Ver-
    moegen baar in Händen und
    50fl hat Maria Meißlin in Händen
    - - -
    350fl an xx mit welcher Summe ich
    nicht allein den Hauskaufschilling
    abgeben und abtragen kann, sondern
    noch baar Geld als ein Capital übrig
    behalte.


    mit bestem Dank im Voraus
    kornmandl
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  • Kunzendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2010
    • 2029

    #2
    Hallo,

    beim zweiten lese ich:

    350fl in Sa/ (Summa) mit welcher Summe ich


    Kunzendorfer
    G´schamster Diener
    Kunzendorfer

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    • j.steffen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.04.2006
      • 1436

      #3
      Hallo,
      das 1. gesuchte Wort könnte sein resp. = respektive = [modern] bzw.
      MfG,
      j.steffen

      Kommentar

      • kornmandl
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2009
        • 419

        #4
        Beim ersten Wort sollte der letzte Buchstabe ein
        z sein, vergleiche das z von abziehen, der Buchstabe
        davor eher ein s also Wortendung -esz

        Das 2. Wort "in SA." geht m.E. so in Ornung,
        besten Dank

        kornmandl
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        • Kunzendorfer
          Erfahrener Benutzer
          • 19.10.2010
          • 2029

          #5
          Hallo,

          beim ersten unklaren Wort lese ich auch so wie j.steffen resp[ektive] im Sinne von beziehungsweise (siehe Duden), vergleiche hiezu das Wort erspartes. Die z und p sind sehr ähnlich, aber "res" am Anfang stimmt zu 100% und der Text ergibt mit respektive/beziehungsweise dann auch Sinn:

          Zu meiner Ansäßigmachung erhalte ich 200fl Vermoegen von meinen Eltern, respektive/beziehungsweise darf ich solche (200fl) an dem Kaufschilling von dem erkauften Hause abziehen.


          Kunzendorfer
          Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 19.12.2011, 13:59.
          G´schamster Diener
          Kunzendorfer

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          • kornmandl
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2009
            • 419

            #6
            Besten Dank an j,steffen und Kunzendorfer,
            ich werd das jetzt so übernehmen. Mit einer
            2. Meinung ist mir wohler.

            mit Gruß aus dem Steinwald

            kornmandl
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