Quelle bzw. Art des Textes: Gericht
Jahr, aus dem der Text stammt: 1628
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Goldenstein / Nordmähren
Jahr, aus dem der Text stammt: 1628
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Goldenstein / Nordmähren
Hallo,
Ich habe hier den Anfang eines Briefes, bei dem ich mir bei einem Wort nicht sicher bin und ein weiteres Wort nicht lesen kann.
Hat wer von euch eine Idee dazu?
Besten Dank im Voraus
Kunzendorfer
Wir Burgermeister und Rath zur
Aldenstadt in der fürstlich Lichtensteinschen Herrschaft
Goldenstein gelegen, bekennen, und thun hiermit öffent
lich kund, vor jedermanniglich, daß auf heut Dato vor uns
insitzenden Rath kommen, und erschienen ist, der Erbe
Adam Stanzl Erbrichter zu Seyfersdorf, als unser
Nachbar, und nur einem Pergament Brief fürgewiesen,
und sehen lassen, den wir an Pergament, Schrift, und
Siegln tauglich, und unverlezt befunden, hat uns demnach
gebethen, ihm solchen Brief zu vidimiren, und ihm des
sen unter unserm Stadt Sigill ein glaubwürdige Ur
kunde mitzutheilen, welches sein Bitten wir ihm billig
nicht verweigern, noch abschlagen können, sondern solch
Vidimus ertheilt, und folgen lassen. Lautet dem
nach xxx Brief von Wort zu Wort wie hernach
folget:
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