Quelle bzw. Art des Textes: Amtsverhörprotokoll Grafschaft Friedberg-Scheer
Jahr, aus dem der Text stammt: 1729
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Scheer (bei Sigmaringen)
Jahr, aus dem der Text stammt: 1729
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Scheer (bei Sigmaringen)
Hallo,
habe hier ein drei Seiten langes Verhör über die Aufteilung des Erbes und Vermögens eines Cyprian Maier von Blochingen. Es fehlen mir noch einige Wörter und wäre froh darüber, wenn es jemand Korrekturlesen könnte.
Ich habe den Text in heutiger Wortwahl, Schreibweise abgeschrieben, nicht die Originalschreibweise. Es sind drei Dateien. Die Einschübe aus dem Seitenrand habe ich in Klammern im Text versehen. Fehlende Wörter und fragliche hab ich fett geschrieben. Vielen Dank dafür.
Datei 1:
Verhörprotokoll der Grafschaft Friedberg Scheer im Staatsarchiv Sigmaringen, Bestand Dep 30 1 / T2 Band Nr.172 vom 17.06.1729
"Hans Georg Maier von Blochingen und Mathias Ampfele von Fulgenstadt, weg des weyl Cyprian Maier hinterlassene respective Sohn und Tochtermann erster Ehe klagen wieder ..? Stiefmutter Franziska Mesmer und respective Stiefgeschwistern, was mahlen sie von etwelchen Tag Willens waren in Fried und Einigkeit vorkommenen? und dem negst ihrer Mutter seelig dem Vater nunmehro ...? seelig, ein schönes Vermögen zugebracht, so hatte sie beide ...? und um so mehr mütterlichen Vermögens alle attriburieren? wollen, daß der Vater seelig bei seiner anderten Verheiratung keineren Heirats pacta gemacht, aller (sonsten?) aber die Stiefmutter noch ..? zu gehen lassen wolle, so bitten sie um obrigkeits wegen ihnen, ein mütterliches Gut zuzusprechen, und dann mit dem übrigen Vermögen gleichwohl gleich ...? positionen? zu a...indieren?
Datei 2:
Christian Maier, des verstorbenen Cyprian Maiers Bruder, im Namen der hinterlassenen Wittenfrau Zeugen? und Kinderen verantwortet sich dahier, dass erst vor einem Jahr, im Beisein des Unteramanns Michael Wiedmanns: Martin Knaus, uf? gegen? Schwähr: Lorenz Linder und Johannes Wiedmann, (welch letztere zwei gegenwärtig es attestieren und klagend, weil es nicht in Abrede stöllst?,) eine Heiratsabrede ...? worden, vermög welcher denen Kindern ersterer Ehe jedem zwei Jauchert zum voraus gemacht worden: das übrige Vermögen aber, ein eingeworfenes Gut seien und Kleiben? fall und gleich wie der (verstorbene Vater) Tag vor seinem Tod ahn? er schon ziemlich krank war, nach Ansprach des he: (Herren) Caplans (im Beisein des Lorenz Linder) denen Kindern anderter Ehe ein halbe Jauchert Ackers und ein halb Mannsmaht Wiesen (und ihro Wittib S:V: Jung ? Schweilen?) dergestalten vermachet, daß die Mutter bis zu Kinder Ausziehung die Nutniessung haben, und wann von den letzteren Kindern eines sterben soll würde, so solle eines das andere? erben p.
Als bitten sie so wohl dem neu gerichten? Heiratsbrief, ahn? bei dem besten willen die Obrigkeit zu manterieren? und (sie) übrigens in das Erb zugleich teilen einstehen zu lassen.
Klagender Teil repertiert perivra?, und submittieren sich der obrigkeitlichen Indicatur?.
Beschaid: Auf angeführte Klag und Antwort würde hiermit zu rechts erkennt, das das mütterliche Vermögen erster Ehe, der vorm Jahr gepflogenen Heiratsabrede ohn attendiert
Datei 3:
separieret als denn in drei gleiche Portionen aufgeteilt, und nämlich den Vater seelig (Cyprian Maier), Hans Georg Maier und dem Mathias Ampfele (durchgestrichen) solche Portionen attriburiert: das übrige Vermögen aber erst hierauf samt abbeziehet? väterlichen von der ...? Ehegattin vererbten Portion der Wittfrau Franziska Mesmer, Hans Georg Maier, Mathias Ampfele, Namen seines Weibs Anna Maria Maier, Viktoria, Anton, Felix alle Maieren und den posthumo ...? und also in 7 gleiche Teil aufgeteilt und repartirtet werden solle, weil doch die (und der Wittfrau ihr zugebrachtes Heiratsgut ..? ...? solle) des Legatum? belangend solle letztlich der obrigkeits wegen, Ursachen solches allein in des Consens? ....genwart ? ohnfornemlich er...? worden, annulliert und verworfen, weilen man aber ein solches von obrigkeits wegen für billich zu sein erahntet?, also lass man es bewenden und würdet hiermit u. solches? authoritatine? confirmiert?? alles P:R:W:
Tausen Dank.
Grüße,
Daniel
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