Traueintrag Bemerkung in Latein

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  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 28831

    [gelöst] Traueintrag Bemerkung in Latein

    Quelle bzw. Art des Textes: Traueintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1743
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Zeholfing / Bayern


    Hallo,

    ich bräuchte mal wieder Hilfe der Latein-Experten.

    Weitestgehend kann ich mir den Eintrag ja zusammenreimen
    Aber bitte, was heißt der Satz beim Bräutigam? Ist es beider 5. Sohn?
    Was lest ihr beim 2. Zeugen?

    Schon mal vielen Dank im Voraus!

    Anno 1743
    Sub me
    Henrico Andrea Hanlet
    Parocho
    Matrimonium de prosenti sequentes
    contraxerunt
    Die 22. Aprilis
    Josephus Auer, Martin Auer, coloni in
    Kothingeichendorf et Dorothea ux.
    ejus ambo... in Duo qu..........
    filius legitimus
    cum Ursula Aichingerin Viduata
    colonisa in Kothingeichendorf
    presentibus testibus Andrea Auer colono
    ibidem et Joanne Steinhueber(??)
    colono quoq.. ibidem

    Frei übersetzt:

    Im Jahr 1743
    vor mir
    Heinrich Andreas Hanlet
    Pfarrer
    wurden folgende Personen getraut
    22. April
    Joseph Auer, des Martin Auer, Bauer in
    Kothingeichendorf und Dorothea seiner Frau
    beider .....................................
    ehelicher Sohn
    mit Ursula Aichinger Witwe
    Bauersfrau in Kothineichendorf
    anwesende Zeugen: Andreas Auer, Bauer
    dahier und Johannes Steinhueber
    Bauer ...... dahier
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)
  • j.steffen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.04.2006
    • 1440

    #2
    Hallo Christine,
    ich lese:
    ... ejus amborum in Domino quiescentium ...
    ... die beide im Herrn ruhen ...

    Oben ist statt prosenti zu lesen praesenti = (Eheschließung) mit sofortiger Gültigkeit/Wirkung
    MfG,
    j.steffen

    Kommentar

    • Wolfg. G. Fischer
      Erfahrener Benutzer
      • 18.06.2007
      • 5017

      #3
      Hallo Christine,

      beim zweiten Zeugen lese ich "Steinfur(t?)er".

      LG Wolfgang

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 28831

        #4
        Vielen Dank ihr Beiden!

        Passt , die Eltern starben ca. 10 Jahre vor der Eheschließung des Joseph.

        Beim Zeugen (is in dem Fall nicht ganz so wichtig, ist die 1.Ehe des Joseph und erst aus der 2. Ehe entstammt mein Vorfahr) werde ich mal Steinfurter und Steinhurber notieren
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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