Lateinübersetzung ein Satz 1714

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  • smashy
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2008
    • 797

    [gelöst] Lateinübersetzung ein Satz 1714

    Quelle bzw. Art des Textes: Taufbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1755
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hohentengen (Oberschwaben, bei Bad Saulgau)


    Hallo zusammen,

    was bedeutet bei einem illegitim geborenen Kind 1714 der Zusatz:

    "legitimatus p (per) diploma" ?

    Legitimiert worden durch Bescheinigung ?

    Heißt das auch, daß die beiden Eltern nicht geheiraet hatten?

    Viele Grüße,
    Daniel
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    Zuletzt geändert von smashy; 27.11.2011, 18:45.
    Namen+(Orte):
    Koch (Langenbach), Lauterbach (Wüschheim), Clemens (Wuppertal), Schwan (Gehweiler), Delzepich (Würselen), Delsupexhe (Belgien), Rüttgers (Würselen), Krauthausen (Arnoldsweiler?), Lüth (Aachen), von Polheim und von der Burg (Lennep), Braun (Aachen)
    Oswald (Sigmaringen), Fitz (Waldburg), Bentele und Stadler (Wasserburg a.B.), Wetzler (Wasserburg a.B.), Hutschneider (Neukirch a.B.), Freudigmann und Roggenstein (Hohenstein), Heinrich (Aichelau), Heinzelmann (Pfronstetten)
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Wenn sie geheiratet hätten, wäre das eine legitimatio per matrimionium subsequens, und das stünde da auch.
    Eine "Diploma" war die Alternative:

    diploma.jpg
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • smashy
      Erfahrener Benutzer
      • 12.12.2008
      • 797

      #3
      Hallo Henry,

      vielen Dank. Ist dann das "diploma" als Alternative sowas wie ein Attest bzw. die Bescheinigung, daß der Vater der XYZ war?

      Viele Grüße,
      Daniel
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      Oswald (Sigmaringen), Fitz (Waldburg), Bentele und Stadler (Wasserburg a.B.), Wetzler (Wasserburg a.B.), Hutschneider (Neukirch a.B.), Freudigmann und Roggenstein (Hohenstein), Heinrich (Aichelau), Heinzelmann (Pfronstetten)

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11862

        #4
        Ich habe so eine diploma noch nicht gesehen, verstehe das aber nicht so, dass dort ein bestimmter Vater bestätigt würde, sondern dass das Kind schlicht als "legitim", also "ehrlich" geboren gilt, was ihm Nachteile erspart.

        Vielleicht gibt es im Forum jemand, der hier kompetenter ist.
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11862

          #5
          Die angesprochene "diploma" ist eine Bescheinigung des Landesherrn ("landesherrliches rescript")

          Hier:



          habe ich bestätigt gefunden, dass ein Kind entweder durch die "diploma" oder durch nachfolgende Heirat (oder durch weitere Möglichkeiten) legitimiert werden konnte. Daraus folgt, dass nicht beides zugleich erfolgte, denn wenn geheiratet wurde, war ja die diploma überflüssig. (Was natürlich nicht ausschließt, dass später doch noch geheiratet werden konnte.)
          Auch findet man hier die inhaltliche Bedeutung der Legitimation - sie bedeutet nicht die Anerkennung eines bestimmten leiblichen Vaters als rechtlicher Vater, sondern die Aufwertung des Kindes.

          diploma1.jpg

          diploma2.jpg
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

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          • smashy
            Erfahrener Benutzer
            • 12.12.2008
            • 797

            #6
            Hallo Henry,

            tausend Dank dafür. Das ist sehr interessant, das Kind trug nämlich auch später NICHT den Namen der Mutter sondern von dem leiblichen Vater, der im Taufbucheintrag drin steht.

            Viele Grüße,
            Daniel
            Namen+(Orte):
            Koch (Langenbach), Lauterbach (Wüschheim), Clemens (Wuppertal), Schwan (Gehweiler), Delzepich (Würselen), Delsupexhe (Belgien), Rüttgers (Würselen), Krauthausen (Arnoldsweiler?), Lüth (Aachen), von Polheim und von der Burg (Lennep), Braun (Aachen)
            Oswald (Sigmaringen), Fitz (Waldburg), Bentele und Stadler (Wasserburg a.B.), Wetzler (Wasserburg a.B.), Hutschneider (Neukirch a.B.), Freudigmann und Roggenstein (Hohenstein), Heinrich (Aichelau), Heinzelmann (Pfronstetten)

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