Protokoll von 1782 Seite 5+6 /14

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  • alter Schwede
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2009
    • 2030

    [gelöst] Protokoll von 1782 Seite 5+6 /14

    Dieses Protokoll ist von 1782 Neureuth
    bei Ansbach.
    Es geht wohl um einen Grundstücksverkauf.
    Da dieses Protokoll sehr umfangreich ist, ( 14 Seiten )
    werde ich in der nächsten Zeit immer wieder mal
    2 Seiten in die Lesehilfe stellen.
    Somit "verstopfe" ich hier nicht alles.
    Ich sage jetzt schon mal vielen Dank an die,
    die sich die Mühe machen wollen.

    Die Schrift wird immer schlimmer .
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    Gruß alter Schwede


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    Görtz, Schleswig-Holstein, Hamburg, Schweden
  • Kögler Konrad
    Erfahrener Benutzer
    • 19.06.2009
    • 4847

    #2
    Hol ma halt den alten Schweden auch einmal wieder hoch:

    Bild 1


    mit dem Hochfürstlichen Kassen-
    und Revenuen-Directorio kom-
    municiret werden solle, besonders
    in Betrachtung der höchst eigen-
    händigen weiters dem OberAmt-
    lichen Bericht admarginirten (an den
    Rand geschriebenen) Frag
    Ob die erhaltene walzende Eigen-
    schaft ex consensu Principis (auf
    Grund der Zustimmung des Fürsten) nicht
    dieses Jus retractus (Recht des Rückzugs =
    die Zins- oder Gült-Losung vermeindend)
    invalidire (rechtsunkräftig mache).
    auch lediglich dahin,
    daß man Kammerwegen in An-
    sehung der daselbst auf erfolgende
    gnädigste Resolutionen (Entscheidungen) ausge-
    arbeitet werdenden Vertrümmerungen
    begutachtet. ob die Qualitas con-
    solidationis bei Vertrümmerung
    auf die walzend gemachte Gü-
    ther vorbehalten, oder aber
    die eigen gemacht werdende
    Güther durch den gnädigsten Kon-
    sens (Zustimmung) von dem Haupt Guth ganz
    abgesondert, und gleichsam in
    besondere walzende Stücke
    neu geschafen werden.
    Meines wenigen Ermessens
    ist auch die Entscheidung dieser
    Frage der Grund, woraus die
    Losungs-Sache des Leykauf und
    Radelmüllers debattiret werden
    muß, weil in dem Fall, wo

    Gruß Konrad

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4847

      #3
      Bist Du bei den Mädchen in Ungnade gefallen, alter Schwede?
      Die Gaby und Friederike usw. sind doch alle so bienenfleißig.
      Die können das alles locker lesen.
      Erforsche einmal ganz streng dein Gewissen.
      Vielleicht mögen sie Dich dann wieder.

      Bild 2


      durch die gnädigste Vetrümmerungs-
      Koncessionen, die aus einem Haupt-
      Guth verkauft werdende Güther
      die Eigenschaft eines anderen
      walzenden Stücks bekommen, die
      Zins- und GültLosung in Sub-
      strato nicht Platz haben kann.
      Ich diene bereits 19 Jahre in
      dem OberAmt Schillingsfürst
      und zwar bei dem OberAmt
      der Rechnungs-Stelle – und der
      Kammer – erinnere mich aber keines
      solchen in Anspruch gekommenen
      Losungs-Gesuchs, welches ein-
      oder andererseiths zum praejudicio
      (Vorentscheidung, Vorwegnahme
      einer Entscheidung durch einen
      früheren Fall)
      vorgegangen wäre, vielmehr
      gewähret die Observanz (landes-
      übliches Gewohnheitsrecht) und alle
      Vertrümmerungs-Konzessionen (Erlaubnisse)
      auch die wandelbare Käufe und
      Verkäufe solcher eigen gemachten
      Güthern, dass in denen Fällen
      wo nicht ausdrücklich in denen
      Vertrümmerungs-Projekten
      in fine per conditionem ad-
      jectam (am Ende durch eine
      hinzugefügte Bedingung)
      dem Hausbesitzer das
      Losungs-Recht auf die eigen
      gemachte Grundstücke reserviret
      (vorbehalten) worden. Die dismembrirte (zertrümmerten)
      Grundstücke wahren eigene von
      dem Hauptguth abgesonderte
      Güther gewesen, und


      Gruß Konrad

      Kommentar

      • alter Schwede
        Erfahrener Benutzer
        • 01.03.2009
        • 2030

        #4
        Guten Abend Konrad !
        Zunächst ein mal vielen Dank für deine Fleißarbeit,
        In der Schule gäbe es dafür mindestens wenn nicht mehr
        Fleissternchen.

        Ich bin mir keiner Schuld bewusst
        Sollte ich aber einen Fehler gemacht haben,
        so bitte ich diesen zu entschuldigen.
        Gruß alter Schwede


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