Zeugnis über die Führung eines Pächters 1742

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  • Leineweber12
    Erfahrener Benutzer
    • 20.08.2010
    • 1537

    [gelöst] Zeugnis über die Führung eines Pächters 1742

    Quelle bzw. Art des Textes: Urkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1742
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: KurHannover

    Ich benötige bitte Eure Hilfe beim Entziffern dieses Zeugnisses. Ich kann zwar manches lesen, aber das ergibt dann nicht unbedingt einen Sinn.

    Als? der gewesene? Pächter des xxx-
    denschen Hofes zu xxxxxxx H.
    xxNamexxx, mich? erführt? ihm ein At
    test wegen? seiner bis herigen Con
    duits zurück..?.. . So ist mir zuvor
    seine sonst geführte Aufführung
    nicht bekannt eweil aber sein Herr
    ....pächter verstorben, und der
    Erbenfolger den Contract nicht aus
    halten wollen, e...... mir von königl
    Justiz, .......... aufgegeben, den
    gewesenen Pächter und ....folgers
    aus ......... zu setzen, bis eweil?
    .... Gelegenheit observiret, daß
    er den Haushalt gut geführet,
    denn alles im guten Stande befinden,
    e... aber habe mich und sein
    ..... nicht bekümmert.

    Danke und Gruß von Leineweber
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  • Kunzendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2010
    • 2029

    #2
    Hallo,

    ich lese das so:

    Als der gewesene Pächter des xxx-
    denschen Hofes zu xxxxxxx H
    ochlöblichen
    xxNamexxx, mich er
    suchet ihm ein At
    test wegen seiner bis herigen Con
    duits zu
    ertheilen. So ist mir zwar
    seine sonst geführte Aufführung
    nicht bekannt weil aber sein Herr
    Verpächter verstorben, und der
    Lehnsfolger den Contract nicht aus
    halten wollen,
    wurde mir von Königl
    Justiz
    Cantzley aufgegeben, den
    gewesenen Pächter und
    Lehnsfolger
    aus
    einander zu setzen, bey wel
    cher Gelegenheit observiret, daß
    er den Haushalt gut geführet,
    denn alles im guten Stande bef
    unden,
    weiter aber habe mich und sein
    Wesen nicht bekümmert.


    Kunzendorfer
    G´schamster Diener
    Kunzendorfer

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    • Leineweber12
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2010
      • 1537

      #3
      Danke, Kunzendorfer, das liest sich gut.
      Ende der zweiten Zeile das "Hl." vor dem Namen lief bei mir bisher unter Abküzung für "Herr". Steht es für "Hochlöblich"? Macht vielleicht auch mehr Sinn.
      Steht Conduit im weitesten Sinne für die kaufmännische Führung des Hofes?
      Der Pächter/Lehnsfolger hat ein Zeugnis für sich selbst angefordert. Der Lehnsherr ist verstorben und der Pächter/Lehnsfolger will den Pachtvertrag nicht mehr erfüllen und erfahren, wann er observieret wurde. Habe ich das richtig zusammengefasst?
      Leineweber

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      • Kunzendorfer
        Erfahrener Benutzer
        • 19.10.2010
        • 2029

        #4
        Hallo Leineweber,

        ich würde das auch so sehen wie Du.

        Die Abkürzung Hl. kenne ich in solchem Zusammenhang nur als "hochlöblich"


        Kunzendorfer
        G´schamster Diener
        Kunzendorfer

        Kommentar

        • Leineweber12
          Erfahrener Benutzer
          • 20.08.2010
          • 1537

          #5
          Hallo Kunzendorfer,

          vielen Dank !

          Grüße von Leineweber

          Kommentar

          • Otto-Otto
            Benutzer
            • 10.02.2011
            • 92

            #6
            Hallo Leineweber, nur zur Klarstellung beim Verständnis :
            Pächter und Lehnsfolger sind 2 Personen, wobei der L. der Nachfolger des ursprüngl.Lehnsherrn ist. L.will den Vertrag mit P. nicht weiterführen, daher Auseinandersetzung = Abrechnung des bisherigen Pachtverhältnisses. Für diese Abrechnung ist der Verfasser offiziell eingesetzt und hat bei dieser Gelegenheit "observieret" = i.S.von beobachtet, festgestellt, daß der Haushalt (vom Pächter) gut geführet wurde, über sein Wesen (charakterliche Eigenschaften) könne er jedoch keine Beurteilung abgeben, da er sich darum nicht gekümmert habe.
            Gruß Otto-Otto

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            • rigrü
              Erfahrener Benutzer
              • 02.01.2010
              • 2559

              #7
              Zitat von Leineweber12 Beitrag anzeigen
              Ende der zweiten Zeile das "Hl." vor dem Namen lief bei mir bisher unter Abküzung für "Herr". Steht es für "Hochlöblich"? Macht vielleicht auch mehr Sinn.
              Es heißt definitiv Herr, was im Gegensatz zu "Hochlöblich" auch einen Sinn ergibt. Schon tausendmal so gesehen...
              rigrü

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              • Kunzendorfer
                Erfahrener Benutzer
                • 19.10.2010
                • 2029

                #8
                Hallo rigrü,

                Wer sagt, dass hinter Hl: ein Name wie Mayer, Huber, etc. steht?


                Kunzendorfer
                G´schamster Diener
                Kunzendorfer

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                • Leineweber12
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.08.2010
                  • 1537

                  #9
                  Hallo Otto-Otto,
                  wegen des Lehnsfolgers würde ich Dir widersprechen wollen. Eine Lehnsfolge ist der Eintritt eines neuen Lehnsmanns/Vasallen in ein bestehendes Lehen. Das Lehnsfolgerecht trifft nur auf eheliche, leibliche Kinder des Vasallen zu, sie sind die Lehnsfolger. Es konnte auch nicht so einfach ein Lehnsverhältnis gelöst werden. Es galt normalerweise auf Lebenszeit des Vasallen.
                  Der Pächter hier war im Prinzip schon der Lehnsfolger, wobei er vermutlich mehr Pächter als Lehnsmann war.

                  Grüße von Leineweber

                  Kommentar

                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4846

                    #10
                    Ich gebe rigü und Anhang Recht: es heißt definitiv Herr

                    "Wer sagt, dass hinter Hl. ein Name Meyer usw. folgt": Definitiv: Ich

                    Beweis:
                    "Als der gewesene Pächter des xxx-
                    denschen Hofes zu xxxxxxx Hochlöblichen
                    xxNamexxx, mich ersuchet ihm ein At
                    test wegen seiner bis herigen Con..."

                    "Als" heißt zu dieser Zeit auch "weil"

                    Also: "Weil der gewesene Pächter des... Hofes zu, Herr sowieso, mich ersuchet, ihm

                    Es handelt sich um den Namen des gewesenen Pächters.
                    Hochlöblich bzw. löblich wird nie bei einer Person gebraucht, sondern nur bei Institutionen
                    (Kloster. Amt u.ä).

                    Gruß Konrad

                    Kommentar

                    • Kunzendorfer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.10.2010
                      • 2029

                      #11
                      Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
                      Ich gebe rigü und Anhang Recht: es heißt definitiv Herr

                      "Wer sagt, dass hinter Hl. ein Name Meyer usw. folgt": Definitiv: Ich

                      Beweis:
                      "Als der gewesene Pächter des xxx-
                      denschen Hofes zu xxxxxxx Hochlöblichen
                      xxNamexxx, mich ersuchet ihm ein At
                      test wegen seiner bis herigen Con..."

                      "Als" heißt zu dieser Zeit auch "weil"

                      Also: "Weil der gewesene Pächter des... Hofes zu, Herr sowieso, mich ersuchet, ihm

                      Es handelt sich um den Namen des gewesenen Pächters.
                      Hochlöblich bzw. löblich wird nie bei einer Person gebraucht, sondern nur bei Institutionen
                      (Kloster. Amt u.ä).

                      Gruß Konrad

                      Hallo Konrad,

                      Danke, dass Du mir recht gibst, weil das ist genau das, was ich meine.

                      Warum: In dem Dokument steht nirgendwo auch nur ein Name. Der Verfasser schrieb über seine Überprüfungen einen Bericht.

                      Es kann dort genauso ein Amt oder eine generelle Anrede für Kurfüst, Kaiser, etc. stehen, also z.B.der Hof xy des hochlöblichen Kurfüsten.

                      Meine Meinung ist, das Hl. für beides stehen kann und ich halt annehme, dass da bewusst kein Name angegeben wurde, weil sonst auch alle Namen fehlen.


                      Gruß


                      Kunzendorfer
                      G´schamster Diener
                      Kunzendorfer

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                      • Leineweber12
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.08.2010
                        • 1537

                        #12
                        Um noch eine Kleinigkeit klarzustellen: ich habe den Namen des Hofes (xxxdenschen Hofes), den Namen des Ortes (zu xxxx) und den Namen des Pächters (Hl. xxxxNamexxx) ausgexst. Vielleicht war es nicht deutlich genug.
                        Leineweber

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                        • Kunzendorfer
                          Erfahrener Benutzer
                          • 19.10.2010
                          • 2029

                          #13
                          Zitat von Leineweber12 Beitrag anzeigen
                          ... ich habe ... den Namen des Pächters (Hl. xxxxNamexxx) ausgexst. Vielleicht war es nicht deutlich genug.
                          Leineweber
                          Mit dieser Information hätten wir uns die ganze Diskussion erspart.
                          Natürlich heißt dann Hl. mit einem Namen dahinter Herr.

                          Rigrü und Konrad haben in diesem Fall selbstverständlich recht.



                          Kunzendorfer
                          G´schamster Diener
                          Kunzendorfer

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                          • Leineweber12
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.08.2010
                            • 1537

                            #14
                            Diese Informationen waren allerdings auch von Anfang an vorhanden .

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