Geldstrafe drei Mark oder 3 Tage Gefängnis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • A Be
    Erfahrener Benutzer
    • 24.03.2011
    • 1368

    [gelöst] Geldstrafe drei Mark oder 3 Tage Gefängnis

    Quelle bzw. Art des Textes: Strafbefehl des Amtsgerichts
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1885
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sachsen


    Hallo zusammen,
    bräuchte mal Eure Hilfe beim entziffern eines Strafbefehls in Sachen Forst und Feldrüge

    LG JoAchim
    Zuletzt geändert von A Be; 18.02.2012, 19:10.
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    #2
    Hallo Joachim,

    Auf Anzeige des Revierförsters Schwerdtner in Waltersdorf
    wird gegen Sie wegen der Beschuldigung Sonntag, den 22. November
    a.e. in Abtheilung 21 des Waltersdorfer Refiers ge-
    meinschaftlig mit dem Weber Eduard Bernhardt
    eine Fichtene Stange im .....werthe von 38 M.
    entwendet .... der Entwendung einer zu
    diesem Zweck mitgebrachten Baumsäge bedient zu
    haben – Vergehen – gegen art. 1.3.4 ..............art
    18 20 21 23 des –Forststrafgesetzes
    wofür als Beweismittel bezeichnet sind:
    Revierförster Schwerdtner aus Walterdorf
    Geldstrafe von drei Mark
    und im Falle dieselbe nicht beigetrieben werden kann eine Gefängnisstrafe
    von 3 Tagen festgesetzt. Auch wird die von Ihnen
    benützte Baumsäge eingezogen.
    Zugleich werden Sie zum Ersatz des Werthes des Entwendeten im Betrage von 38 M.
    wofür Sie mit Bernhardt solidarisch
    haften, sowie usw.
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11862

      #3
      meinschaftlig mit dem Weber Eduard Bernhardt
      eine Fichtene Stange im Taxwerthe von 38 M.
      entwendet u. sich bei der Entwendung einer zu
      diesem Zweck mitgebrachten Baumsäge bedient zu
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • A Be
        Erfahrener Benutzer
        • 24.03.2011
        • 1368

        #4
        Hallo Gaby, hallo hnry

        vielen Dank für´s lesbar machen.

        mit dem
        Taxwerthe von " 38 M."bin ich allerdings noch nicht sicher

        am linken Rand steht noch die Randnotitz
        4 M 43 .?. ..?.. und dann sowas wie ein Datum und 2 Unterschriften.

        am Ende des Dokuments befindet sich noch die Kostenberechnung

        Gebühr für Strafbefehl 1,00 M, Schreibgebühr 0,10 M, Strafe 3,00 M, Wertsersatz .?.,33 M
        zusammen 4,43 M - also muß der Wert nur 33 Pfenige sein.


        LG JoAchim

        .................................................. .................................................. ...................
        Auf Anzeige des Revierförsters Schwerdtner in Waltersdorf
        wird gegen Sie wegen der Beschuldigung, Sonntag, den 22. November
        a.e. in Abtheilung 21 des Waltersdorfer Refiers ge-
        meinschaftlig mit dem Weber Eduard Bernhardt
        eine Fichtene Stange im
        Taxwerthe von 38 M.
        entwendet u. sich beider Entwendung einer zu
        diesem Zweck mitgebrachten Baumsäge bedient zu
        haben,
        ---- Vergehen – gegen art. 1.3.4 .?..?..?..art
        18 20 21 23 des Forststrafgesetzes

        wofür als Beweismittel bezeichnet sind:
        Revierförster Schwerdtner aus Walterdorf
        4 M 43 .?. ..?..
        eine Geldstrafe von drei Mark ... .
        -und im Falle dieselbe nicht beigetrieben werden kann, eine Gefängnisstrafe
        von 3 Tagen festgesetzt. Auch wird die von Ihnen
        benützte Baumsäge eingezogen.

        -------. Zugleich werden Sie zum Ersatz des Werthes des Entwendeten im Betrage von 38 M.
        wofür Sie mit Bernhardt solidarisch
        haften, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt.








        Zuletzt geändert von A Be; 18.02.2012, 19:01.

        Kommentar

        • henrywilh
          Erfahrener Benutzer
          • 13.04.2009
          • 11862

          #5
          Du hast völlig recht. 38 Mark wäre irrwitzig viel. Das ist kein M, sondern ein d (denarius), heißt also Pfennig.
          Schöne Grüße
          hnrywilhelm

          Kommentar

          • A Be
            Erfahrener Benutzer
            • 24.03.2011
            • 1368

            #6
            Hallo hnry,

            Taxwerthe von 33 d (Pfennig)
            würde sich auch mit der Kostenberchnung decken.

            Aber ersatzweise 3 Tage Gefängnis für ein Stück Holz im Wert von 33 Pfennig ist schon heftig.
            Leider wissen wir nicht was die 2 mit dem
            " Fichtenen Stängle " angestellt haben, ich dachte erst die haben vielleicht schon den Weihnachtsbaum besorgt.

            nochmals Danke Gruß JoAchim

            Kommentar

            Lädt...
            X