Hypothekenbuch

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  • Bernhardo
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2011
    • 1264

    [gelöst] Hypothekenbuch

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1829
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Ostpreußen


    Wäre jemand der Übersetzungsexperten wieder einmal so freundlich mir beim Lesen zu helfen?

    bisher Lese ich:


    .......? .........?
    zur Zeit der Erscheinung des Ediktes vom

    im rechtlichen? Besitz ihrer? Höfe? und ...? Regulierungs
    .....? ist dessen von der Gutsherrschaft ..........?
    Von ihnen hat jedoch .......? .....?
    .....? .......? Recht? dem Instmann xxxxxxxx unter
    .......? Bedingungen .......? .......? solchen? in der Folge in
    diesem Rezesse .....? .......? ................? ..........?
    Von ...? 5 aufgeführten .........? besaß zur
    Zeit der? ............? des Ediktes

    .....? ist das ..........? ..............?, ....? ......? ........?
    .......? befindlichen bäuerlichen .....................?
    von der Gutsherrschaft ......? zugestanden?


    Gruß Bernhard
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Bernhardo; 12.11.2011, 01:10.
    Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
    Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
    Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
    Kirchspiel Rheinswein
    Folgende Namen:

    Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

    Mitglied im VFFOW
    Mitglied in der Kreisgemeinschaft Ortelsburg
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2625

    #2
    Hallo Bernhard!

    Ich ergänze:

    waren bereits
    zur Zeit der Erscheinung des Ediktes vom

    im rechtlichen Besitz ihrer Höfe und ihr Regulierungs
    Recht ist daher von der Gutsherrschaft anerkannt.
    Von ihnen hat jedoch hierauf der
    sein gedachtes Recht dem Instmann xxxxxxxx unter
    denen Bedingungen cedirt wie solche in der Folge in
    diesem Rezesse noch näher werden bestimmt werden.
    Die sub. 5 aufgeführte Krugnahrung besaß zur
    Zeit der Erscheinung des Ediktes

    Ihm ist das beanspruchte Regulierungsrecht, der bei dem
    Kruge befindlichen bäuerlichen Einhüfnerstellen
    von der Gutsherrschaft gleich zugestanden.


    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Bernhardo
      Erfahrener Benutzer
      • 15.01.2011
      • 1264

      #3
      Vielen Dank!




      Gruß Bernhard
      Ich forsche im LK Ortelsburg (Ostpreussen)
      Alles zum LK Ortelsburg ist von Interesse!
      Ort: Kallenzin (nach 1938 Kallenau)
      Kirchspiel Rheinswein
      Folgende Namen:

      Opretzka, Napierski, Grabosch, Dutz, Pelk, Warias, Böhm, Purtsch, Mlodzian, Zaremba, Ludorf, Latza

      Mitglied im VFFOW
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