Kaufvertrag 1708

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  • Kunzendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2010
    • 2103

    [gelöst] Kaufvertrag 1708

    Quelle bzw. Art des Textes: Grundbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1708
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Goldenstein



    Hallo,

    Ich ersuche wiederum um Überprüfung meiner Transkription.

    Weiters habe ich zum Inhalt noch ein Frage: Wer hat jetzt wem was geschuldet bzw. gezahlt, ich blicke da nicht ganz durch.


    Vielen Dank


    Kunzendorfer


    Melcher Gabriels Khauff

    Anno 1708. den 11 May, Eß verkhauffet der baltzer Ga=
    briel sein gehabtes Pawer guth und Heyßl: Nahrung, sambt
    allem darzugehörig mit Erdt wiedt und Nagel Vest, im
    Reinen Zunsßen Gaben und gerechtigkeiten, Wie Er Es, und
    Vorige besitzer genossen und bewohnet haben, seinem
    Sohn, Melcher Gabrieln hier, Undt giebt Es Ihme in der
    Kauff Summa Pro Zweyhunderth Thl mahrl: und sol Kauffer
    Ihme Zum angeldt Erlegen, alß balder nach Ratificirung
    und Zulassung desßen Erleg Nembl. 36 Thl die nachgülder
    anlangende Weillen Eß mehrere Theils Schulden Solle Kauffer

    Kommende Weinachten dies Jahr wiederumben Erlegen 24 Thl ml:
    Zum Nachgulden bies die alten Erben außgehaben und die
    Schuldner bezahlet sein Jährl: 8 Thl. dannen bies Zu auß=
    zahlung Nacher Jeden termin Zu Weyhenachten abzurichten
    mit 2 Thl: bies obige Kauff Summa bezahlt werden
    wierdt.

    Beylaß und Außgeding ist im Kauff begrieffen
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 09.11.2011, 17:42.
    G´schamster Diener
    Kunzendorfer
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo Kunzendorfer!

    Bis auf einige auch für mich nicht eindeutige Endungen lese ich den Text genauso wie du.

    Das Prozedere der Abzahlung sehe ich so:

    Der Sohn Melcher kauft dem Vater Baltzer das Gut um 200 Thaler ab.
    Eigentlich war es ja eine Übergabe vom Vater auf den Sohn, da es aber scheinbar Gläubiger zu befriedigen gab, kam die Übergabe einem Kauf gleich.
    Gläubiger bzw. Schuldner konnten auch Geschwister sein, denen ein Erbteil ausbezahlt werden musste.
    Oft gab es solche Belastungen auch noch von der Generation vorher, das heißt der Vater hat vielleicht seine Geschwister noch nicht völlig ausbezahlen können und der Käufer übernahm auch deren Forderungen.
    Falls es zum Kaufvertrag ein Inventurprotokoll gibt, müssten die einzelnen Forderungen darin genau aufgelistet sein.

    Der Käufer zahlt nun als Angeld 36 Thl. bei Vertragsunterzeichnung, weitere 24 Thl. noch im selben Jahr, macht insgesamt 60 Thl.
    Daraufhin zahlt er jährlich 8 Thl. bis zur Tilgung aller Schulden.
    Danach zahlt er jährlich 2 Thl. bis zur Abdeckung der gesamten Kaufsumme von 200 Thl. an den Verkäufer.

    Ich hoffe, das richtig gedeutet und erklärt zu haben.

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Kunzendorfer
      Erfahrener Benutzer
      • 19.10.2010
      • 2103

      #3
      Hallo,

      Jetzt verstehe ich es. Beim ersten Kaufvertrag aus dem Jahre 1670 (der mit den Ziegen) gab es keinen Erbanteil und somit keine Schulden, da der Baltzer der einzige Sohn des Verkäufers war. Der Sohn des Baltzer, Melchior, musste nun im Jahre 1708 an die Geschwister deren Erbanteil auszahlen. Da der Baltzer stolze 19 Kinder hatte, kommt dann so eine Summe heraus und der Melchior musste die Krot fressen.



      Vielen Dank Karin
      G´schamster Diener
      Kunzendorfer

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