Quelle bzw. Art des Textes: Grundbuch
Jahr, aus dem der Text stammt: 1670
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Goldenstein / Nordmähren
Jahr, aus dem der Text stammt: 1670
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Goldenstein / Nordmähren
Hallo,
Hier ist der letzte Teil meines Dokuments mit bitte um Überprüfung.
Vielen Dank
Kunzendorfer
Außgeding:
Erstlichen ein Heüsl
an seinem Hoff, bey deß Vatters undt Mutter Lebetagen,
Mehr daß Getreydt jedes undt alles, So wohl auch
daß Hey, Die dritte garben, Mehr ein Flecklein Leydich
Zu seinem Ziegen, mehr zu 2 Scheffeln Habern acker
Auf vur Iahr, Mehr auff daß zukünfftiege Jahr den
Lein acker, welchen Er betinget hat, Ittem Ein Wißn,
mehr ein Pankl beym Hoff zur Gräßerey, drey
Rinder an freye Weyde mit Zu nehmben, Ittem Ein
Biern und apfel Baumb, hinter dem Heusl, daß ausgeding
sohl Kauffer arbeithen und Herein führen, von dem Ziegen
rauß zu führen, gebe ich ein Sch[eff]l Habern, Ittem 4 Kloftern
holtz auff seinem Guth Zu Hawen und Herein Zu führen.
Nach absterben des Vattern Oder Mutter, sohl die Helfte deß
außgedings, dem Kauffer anheimb fallen, nach beeder
absterben aber, kein außgeding mehr darauff bestehen, son
dern gantz auffgehoben sein. Auff deß
Verkauffers Seitten, seindt gewessen Baltzer Reinelt
Richter alda, Hanns Stantzl Casper Stantzel, auff deß
Kauffers Seiten, Andreß wincklern von Newdorff
Solchen Kauff Haben Sie einandern bey gerichten Zue
gesaget Unverbrichlich Zu halten.
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