Eine Bezahlung betreffend von 1625

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  • eschenbeck
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2010
    • 2725

    [gelöst] Eine Bezahlung betreffend von 1625

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv Amberg
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1625 Thurndorf
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:


    Wer kann mir diesen Text übersetzen? Bin für jede Hilfe dankbar.

    LG aus Bonn

    Wolfgang
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von eschenbeck; 17.09.2011, 11:44.
    LG aus Bonn
    Wolfgang

    http://www.eschenbeck.net/


    Mein Motto:
    Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

    Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
    Bonn (mit Umkreis)
  • Uschibaldi
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 1259

    #2
    Hallo!

    Den 13/23 May anno 1625
    Hat Georg Eschenbeckh der alte Sein.. ...
    die letzte Frist die seinem erkhauften Guth alß 63
    Erlegt darumben er quittiert Zu sein begert So fern + aber Lorenz Weyers des Gerichts alß auch sind
    Friedrich Rupprecht des Gerichts und Georg Weyer der
    Jung alß Vormundt darwider, und gedenkhen nicht
    Zu quittieren, dann eß wehren die geschwistrigen oder
    Gesambten Erben Vorhandten
    dieweiln nun Kauffer begert quittiert Zu sein,
    Verkhäufferin und ihre ... diser Frist erlegte bei stendt
    aber, daß nicht bewilligen wollen, es wehren auch vor allen
    Erben oder geschwistrigen bei sammen, so daß des wegen ein
    Tag 20/30 Wör Zu Erscheinung aller Erben (außer beeder
    auß Lentischen) angesteldt, und Ihre Stimben weiter ob
    sie Zu quittieren gesonnen oder nicht sein, Zu hören da alß
    dann weiterer geschiedt ervolgen Sölle, Georg Eschenbeckh
    erbitt Sich verner auch wegen seiner beeden Brüdern, da sie
    deßwegen Clag oder Spruch hetten daß Selb zuvor wes
    haben den Tag nicht ersucht

    Liebe Grüße
    Uschibaldi

    Kommentar

    • Kögler Konrad
      Erfahrener Benutzer
      • 19.06.2009
      • 4847

      #3
      Den 13./23. May Ao 1625

      hat Geörg Eschenbeckh der Alte seiner mutter
      die letzte Frist an seinem erkhaufftem Guth, als 63 fl
      erlegt. Darumben er quittirt zu sein begert. So seint
      aber Lorentz Meyer des Gerichts als auch
      Friderich Rupprecht des Gerichts unnd Geörg Meyer der
      Jung alß Vormundt darwider, und gedenckhen nicht
      zu quittiren, dann es wehren die geschwistrigen oder
      Gesambten Erben vorhandten.
      Dieweiln nun Kauffer begert quittirt zu sein,
      verkaufferin und ihre bei diser Frist erlegte Beistand
      aber daß nicht bewilligen wöllen, es wehren auch dan die
      Erben oder Geschwistrigen beisammen, so sit deßwegen ??
      Tag 20/30 May zu Erscheinung aller Erben (außer beeder
      auß lendtischen) angesteldt, und ihr Stimben weiter ob
      sie zu quittirn gesunnen oder nicht, zu hören. Da als-
      dann weiterer Abschiedt ervolgen sölle, Geörg Eschenbeckh
      erbitt sich verner auch wegen seiner beeden Kindern, daß??
      deßwegen Clag und Spruch hetten, daß selbsten zuverderben??
      haben den Clag nicht ersucht.

      Der rechte Rand scheint nicht ganz präsent zu sein.

      Gruß Konrad

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4847

        #4
        Uschibaldi hat Recht: unten Brüdern und auch Tag.

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • eschenbeck
          Erfahrener Benutzer
          • 04.10.2010
          • 2725

          #5
          Ihr seid schon ein tolles Team!!!!

          Herzlichen dank an Euch Beiden!!!!

          LG aus Bonn

          Wolfgang
          LG aus Bonn
          Wolfgang

          http://www.eschenbeck.net/


          Mein Motto:
          Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

          Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
          Bonn (mit Umkreis)

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