September 1753

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  • GunterN
    Erfahrener Benutzer
    • 01.05.2008
    • 7969

    [gelöst] September 1753

    Hallo zusammen,

    1753 - 1,. Seite habe ich bereits "übersetzt",
    2. Seite bin ich überfordert.

    Unter Anzeige kann die Ansicht gedreht werden.

    Für Hilfen bin ich sehr dankbar.

    Viele Grüße - GunterN
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    Meine Ahnen
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  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29779

    #2
    Hallo Gunter,

    na dann schauma mal

    Acta

    Die clösterlichen Unterthanen
    zu Wiese und Berubruch(??), sowie
    die am 21. Sept 1753 beschehnen(?)
    Untersuchung der bey der Gemein-
    de zu Wiese bemerkten Unrich-
    tigkeiten, und verbotenen Eingrief-
    fe in die Herrschaftlichen Be-
    fugniße betr.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • GunterN
      Erfahrener Benutzer
      • 01.05.2008
      • 7969

      #3
      Die clösterlichen Unterthanen
      zu Wiese und Bernbruch, sowie
      die am 21. Sept 1753 beschloßene
      Untersuchung der bey der Gemein-
      de zu Wiese bemerkten Unrich-
      tigkeiten, und verbotenen Eingrief-
      fe in die Herrschaftlichen Be-
      fugniße betr.

      Seite 1 hatte ich doch schon. Trotzdem Danke.

      Gruß Gunter
      Meine Ahnen
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      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 29779

        #4


        Wer scrollen kann ist klar im Vorteil
        Die Seite war aber auch sooo schön zu lesen, Seite 2 ist ja so garnicht mein Ding
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • GunterN
          Erfahrener Benutzer
          • 01.05.2008
          • 7969

          #5
          Hallo zusmamen,

          wer übersetzt Seite 2 mit:

          "Wir Elisabet von Gottes Gnaden Eptyßin ??? und
          Priorin ..???

          Meine Ahnen
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          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            Da müsste schon was zu machen sein, nur der schwarze Fleck

            Wir Elizabet von Gotts Gnaden Eptyschynn Anna
            Priorin Ursula Costerinn und die ganze Sammplung des
            Closters unser lieben Frawen zu Mariastern Bernhardiner ordens
            an einen und wir .... Rathman und Eldisten ganzer
            stat Camnitz am andern tayll thuen eintrechtiglich im und
            mit ... dies Brieffs vor uns und unsern nachkomen
            und vor menniglich offenliche bekenen, das
            wir uns nach vil gemein Beredung mit wolbedachten Willen und
            reyfen Ratte....

            Muss nochmal drüber gehen, oder macht ein anderer weiter.

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              der Spennungen? und Irrungen gebrechen, der
              vier Menner halben mit nahmen N N N N und Irer .. Samplunh
              an deren darzuegehörende Gerechtkeit im Dorffe wiß gelegen so
              zwischen uns ...und ufferstanden freundlichen selben heben
              in form und meynung wie hernach folgt entlichen uffheben solches....

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • GunterN
                Erfahrener Benutzer
                • 01.05.2008
                • 7969

                #8
                Lieber Konrad,

                als Nachtarbeiter ist das Spitze. Vielen Dank

                Gruß - GunterN
                Meine Ahnen
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                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4847

                  #9
                  Insgesamt bräuchte man halt den Zusammenhang.
                  Herrschaftverhältnisse usw.

                  Also das die oben genante vier Mann neben andern gedachts
                  Dors Inwohnern zum Ding kommen und gehen sollen.
                  Darzu nach Gewohnheit des Dorfs geheißen und geladen werden,
                  sie inn Ruhe zu bewegen und gleichmessig den andern sollen sie zu
                  Wiß dungkpflichtig sein.
                  Welchs Dungk die von Camentz (so oft not ist) unverhindert von den amptleuten
                  des closters Marienstern und eins ydermanns inreden nach Iren ... halden und besetzen mögen.
                  Wahrscheinlich statt Dungk doch Ding, d.h. Versammlung?

                  Gruß Konrad

                  Kommentar

                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4847

                    #10
                    Dar zu die von Camentz die selben Closteramptlewte mit Stacheln? oder
                    dingklichen gerichte nicht ... noch fordern sollen, sundern das closter sull sich
                    solchs ding und der Bewesung gantzlich awspeten?.
                    Wen die selben vier Menner den closter zustendig izund oder zukumpftig von R..
                    und schimpfen? zu bewesen der Herschaft Camentz als strefflich (wie zimlich) wurden Irkant, so offt solches geschieht, sollen sie ann Ire Herschaft geweist werden, die straffe alda..
                    Wen aber die vilgenante vir menner izund oder zukünfftig uff den vir guttern des closters von den Nachkwmen ....

                    Man müsste noch einmal darüber gehen.
                    Gruß Konrad

                    Kommentar

                    • GunterN
                      Erfahrener Benutzer
                      • 01.05.2008
                      • 7969

                      #11
                      Hallo Konrad,

                      Dir erst einmal vielen Dank. Ich habe nochmals alles zeilengerecht zusammen gefasst mit den offenen Fragezeichen.

                      Wir Elizabet von Gotts Gnaden Eptyschynn Anna iro
                      Priorin Ursula Costerinn und die ganze Sammplung des
                      Closters unser lieben Frawen zu Mariastern Bernhardiner ordens
                      an einen und wir .... Rathman und Eldisten ganzer
                      stat Camentz am andern tayll thuen eintrechtiglich im

                      und mit ... dies Brieffs vor uns und unsern nachkomen
                      und vor menniglich offenliche bekenen, das wir

                      uns nach vil gemein Beredung mit wolbedachten Willen und
                      reyfen Ratte. Der Spennungen? und Irrungen gebrechen, der vier

                      Menner halben mit nahmen N N N N und Irer .. Samplunh
                      an deren darzuegehörende Gerechtkeit im Dorffe wiß gelegen zwischen

                      unser ?? und ufferstanden freundlichen selben heben ??
                      ?? in form und meynung wie hernach

                      folgt entlichen uffheben solches ?? ?? ??
                      Also das die oben genante vier Mann neben andern ?

                      gedachts Dorfs Inwohnern zum Ding kommen und gehen sollen.
                      Darzu nach Gewohnheit des Dorfs geheißen und geladen werden,
                      sie inn ? Ruhe zu bewegen und gleichmessig den andern ??

                      sollen sie zu Wiß dingkpflichtig sein. Welchs Dingk die von
                      Camentz (so oft not ist) unverhindert von den amptleuten
                      des closters Marienstern und eins ydermanns inreden nach Iren

                      halden und besetzen mögen. Dar zu die von Camentz die selben Closteramptlewte als mit (Sbargeld?) oder dingklichen gerichte nicht itzu
                      noch fordern sollen, sundern das closter sull sich solchs ding
                      und der Beweisung gantzlich (awspeten?). Wen die selben
                      vier Menner den closter zustendig izund oder zukumpftig von R..
                      und schimpfen? zu bewesen der Herschaft Camentz als so

                      strefflich (wie zimlich) wurden Irkant, so offt solches geschieht,
                      sollen sie ann Ire Herschaft geweist werden, die straffe alda..
                      Wen aber die vilgenante vir menner izund oder zukünfftig

                      uff den vir guttern des closters von denNachkwmen ....


                      Gruß Gunter
                      Meine Ahnen
                      _________________________________________

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                      • henrywilh
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.04.2009
                        • 11862

                        #12
                        Hab da auch noch ein bisschen was probiert. Es muss nicht stimmen ...

                        Wir Elizabet von Gotts Gnaden Eptyschynn Anna iro
                        Priorin Ursula Costeryn unnd die ganze Samplung deß
                        Closters unser lieben Frawen zu Mariastern Bernhardiner ordens
                        ann eynen unnd wir Georg Rathman unnd Eldisten gemeyner[?]
                        stat Camentz am andern teyll thuen eintrechtlich im [= ihm]
                        und mit Krafft[?] dies Brieffs vor uns unsern nachkomen
                        und vor menniglich offenliche bekenen, das wir
                        uns nach vil gemein Beredung mit wolbedachten Wille und
                        reyfen Ratte. Der Spennungen? und Irrungen gebrechen, der vier
                        Menner halben mit nahmen N N N N und Irer guter Sampt
                        anderen darzuegehörende Gerechtkeiten im Dorffe wiß gelegen zwischen
                        unns I..b..t und ufferstanden freun[?]tlichen selber haben beret
                        vortragen im form und meynung wie hernach
                        folgt entlichen uffzuheben solches vorfueret und entsch...
                        Also das die oben genante vier Mann neben andern des
                        gedachts Dorfs Inwohnern zum Ding kommen und gehen sollen.
                        Darzu nach Gewohnheit des Dorfs geheißen und geladen werden,
                        sie inn die Ruhe zu bewegen und gleichmessig den andern na..
                        sollen sie zu Wiß dingkpflichtig sein. Welchs Dingk die von
                        Camentz (so oft das not ist) unverhindert von denn amptleuten
                        des closter Marienstern unnd eins ydermanns inreden nach Iren
                        halden und besetzen mögen. Dar zu die von Camentz die selben Closteramptlewte als mit (Sbargeld?) oder dingklichen gerichte nicht itzu
                        noch fordern sollen, sundern das closter sull sich solchs ding
                        und der Beweisung gantzlich (awspeten?). Wen die selben
                        vier Menner dem closter zustendig izund oder zukumfftig von R..
                        und schimpfen? In bewesen der Herschaft Camentz als so
                        strefflich (wie zimlich) wurden Irkant, so offte solchs geschieht,
                        sollen sie ann Ire Herschaft geweist werden, die straffe alda..
                        Wen aber die vilgenante vir menner izund oder zukünfftig
                        uff den vir guttern des closters von denNachkwmen ....
                        Schöne Grüße
                        hnrywilhelm

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                        • GunterN
                          Erfahrener Benutzer
                          • 01.05.2008
                          • 7969

                          #13
                          Danke Henry,
                          lassen wir den Konrad noch mal drüber schauen.
                          Ich werds wohl so akzeptieren müssen.

                          Was meinst du zum Jahre 1753 - nicht früher? Passt eigentlich in das Deckblatt nicht hinein.

                          Gruß GunterN
                          Meine Ahnen
                          _________________________________________

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                          • henrywilh
                            Erfahrener Benutzer
                            • 13.04.2009
                            • 11862

                            #14
                            Zitat von GunterN Beitrag anzeigen
                            Was meinst du zum Jahre 1753 - nicht früher? Passt eigentlich in das Deckblatt nicht hinein.
                            Ich meine, das Deckblatt ist später. Mit dem Dokument selbst kommt das m.E. mit Mitte 18. Jh. hin.
                            Schöne Grüße
                            hnrywilhelm

                            Kommentar

                            • GunterN
                              Erfahrener Benutzer
                              • 01.05.2008
                              • 7969

                              #15
                              Nochmals Danke an euch beide,
                              Konrad und Henry.

                              Viele Grüße - GunterN
                              Meine Ahnen
                              _________________________________________

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