Thurndorf Contract von 1610

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  • eschenbeck
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2010
    • 2725

    [gelöst] Thurndorf Contract von 1610

    Quelle bzw. Art des Textes: Staatsarchiv Amberg
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1610
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Thurndorf/Oberpfalz


    Erbitte wieder Eure Hilfe für diesen Text.
    Herzlichen Dank wie immer im Voraus für Eure Mühe

    LG aus Bonn

    Wolfgang
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von eschenbeck; 14.09.2011, 12:03.
    LG aus Bonn
    Wolfgang

    http://www.eschenbeck.net/


    Mein Motto:
    Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

    Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
    Bonn (mit Umkreis)
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29892

    #2
    Hallo Wolfgang,

    gibt es irgendwelche Textpassagen, welche Du lesen kannst, Namen die darin vorkommen????
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • eschenbeck
      Erfahrener Benutzer
      • 04.10.2010
      • 2725

      #3
      In der ersten Zeile kann ich Kunigunde die Ältere und Georg Eschenbeck lesen, dann hört es aber auch schon auf.
      Bin auf Eure Hilfe angewiesen, scheint doch etwas schwieriger zu sein, der Text.

      LG aus Bonn

      Wolfgang
      Zuletzt geändert von eschenbeck; 13.09.2011, 18:38.
      LG aus Bonn
      Wolfgang

      http://www.eschenbeck.net/


      Mein Motto:
      Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

      Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
      Bonn (mit Umkreis)

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      • eschenbeck
        Erfahrener Benutzer
        • 04.10.2010
        • 2725

        #4
        Habe die Scans in der Farbe etwas verändert, hoffe, daß die Schrift jetzt leichter zu lesen ist.

        LG

        Wolfgang
        LG aus Bonn
        Wolfgang

        http://www.eschenbeck.net/


        Mein Motto:
        Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

        Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
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        • Xtine
          Administrator

          • 16.07.2006
          • 29892

          #5
          Hallo Wolfgang,

          ich versuche mal die 1. Seite.


          Actum den 13. Januarij A(nno) 1690
          Ist zwischen Kunigundt Alten(?) GeorgsEschen-
          becks Tochter & Hanßen Hörnleins(?) Witib
          und ihren(???) Schwehe(???) Siemon Hörnlein beider(?)-
          seits (das Eingefügte???) han.....lung vorgenommen und ist beider(?)-
          seits erbethene Beystands, Allß ...bliche E.....
          ... Georg Eschenbecks Tochter seiten Georg .........
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
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          (Konfuzius)

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          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11862

            #6
            Weitgehend seh ich das auch so. Konkret:

            Actum den 13. Januarij A(nno) 1690
            Ist zwischen Kunigundt Alten Geörgs Eschen-
            becks Tochter & Hanßen Hörnleins Witib
            und ihren Schwehe Siemon Hörnlein beeder-
            seits ...b.he hanndtung vorgenommen und uff beeder-
            seits erbethene Beystands, Allß Nemblichs Ersten
            uff Geörg Eschenbecken Tochter seiten Geörg Fok..[?]
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4847

              #7
              Kleinigkeiten

              Actum den 13. Januarij A(nno) 1690
              Ist zwischen Kunigundt Alten Geörgs Eschen-
              becks Tochter & Hanßen Hörnleins Witib
              und ihren Schwehr Siemon Hörnlein beeder-
              seits gütliche hanndtlung vorgenommen und uff beeder-
              seits erbethene Beystandt, Allß Nemblichen Erstlich
              uff Geörg Eschenbecken Tochter seiten Geörg Falk?

              Gruß Konrad
              __________________
              Schöne Grüße
              hnry

              Kommentar

              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4847

                #8
                Seite 2
                der Eltter, Lorenzs Meyer und Geörg
                Eschenbeckh der Ellter, uff Siemon Hörnleins
                seiten Veit Capl Jezt richter .. zu Thunbach, Geörg
                Wal, und des Hörnleins Aiden zu Zirckh-
                dorff, sovil verglichen und gehandtelt, Allß
                nemblichen so soll der Witib Kunigundt
                das Heuslein lauth des Heyraths Brieff B..
                und Ihr Neun Gülden daran nachgelassen oder
                naher geben werden, Als eine ergözung
                des Haushaltens der Zeit yber, und dann darmit sie der Schmach
                des Ansezen, den Ihr Ihr Mann verlassen d...
                Ehe vergessen, weilen sie von Ihme allso betrogen?
                worden, und Jhr auch einen solchen Schand...
                gelassen, Zum andern sollen gedachte Witib
                und ihr Schwer Siemon Hörnlein die Nutz(nießung?)
                so sie uffm feldt haben zu gleich mit einander
                beschehen und einfachen biß sich solche Endert.
                Zum Dritten soll die Wittib ihr eingebrachtes
                Guth sambt dem thodtfall 6 fl wieder hinweck
                bringen und haben. Zum Vierten sollen sie die
                Gersten so vorhanden mit einander
                zugleich haben. Zum fünfften soll sie
                den Uncosten auch zu gleich mit einander
                tragen. Furs Sechste soll Siemon Hörnlein
                die zwey Fhur hecling ? auch haben wie im
                Heyraths Contract abgehandelt. Letzlichen
                ist auch bedingt Die weilen die Witib wegen
                des Gütleins 30 fl heraußgeben muß..

                So ungefähr. Der rechte Rand ist abgeschnitten.
                Gruß Konrad

                Kommentar

                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4847

                  #9
                  Bild 3
                  das sie dis 1610 te Jhares Walburgis den
                  halbentheil, dann 1611 t. Walburgis g(anz)?
                  entrichten und die Schuldtner Wo hinge
                  wißen richtig machen solle. Das Überige
                  Vermögen stehet alles Simeon Hörnlein
                  zu, Darvon er auch die übrige Schuldten
                  zahlen solle. Welches allso verglichen
                  sein zweyer des gerichts Hans Poppen und
                  Hanns Schmidt des .. und ist Beeden
                  theilen 10 fl straff uff erladen vorthin er-
                  lich zu sein. Auch diese Handtlung uff ra-
                  tion und guth heißen des Ambts au?
                  gestellet, dessen sie Beeder
                  seits eingangen und angeloben die --
                  zu halten. Wie dann solches dem Ambt.

                  vorher: nicht Fahr Hecling sondern. zwey Jhar Herberg

                  Gruß Konrad

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                  • eschenbeck
                    Erfahrener Benutzer
                    • 04.10.2010
                    • 2725

                    #10
                    Euch Allen zum wiederholtem male vielen Dank für die Hilfe.
                    Ohne Euch käme ich keinen Schritt weiter.

                    LG aus Bonn

                    Wolfgang
                    LG aus Bonn
                    Wolfgang

                    http://www.eschenbeck.net/


                    Mein Motto:
                    Man lernt nie aus, ich bemühe mich, dieses zu beherzigen, auch wenn es schwer fällt.

                    Bei Bedarf mache ich gerne Bilder für Euch:
                    Bonn (mit Umkreis)

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                    • henrywilh
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.04.2009
                      • 11862

                      #11
                      Ich sag es ohne Neid, sondern voller Anerkennung:

                      Es hat nicht viel Sinn, sich an diesen Dokumenten zu versuchen, bevor Konrad es getan hat.
                      Schöne Grüße
                      hnrywilhelm

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