und nochmal französisch

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  • xisco111
    Erfahrener Benutzer
    • 17.08.2010
    • 305

    [gelöst] und nochmal französisch

    die Schulzeit ist schon lange her und aufgepasst habe ich damals auch nicht soooo doll. Also brauche ich dringend Nachhilfe in französisch. es sollte der Traueintrag Jean Rempher aus Langnau und einer Susanne geb. (Craijebul) ? aus Hochstetten von 1763 sein.
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  • russenmaedchen
    Erfahrener Benutzer
    • 01.08.2010
    • 1729

    #2
    Hallo Xisco,
    ich fang mal an:
    Der 15. März 1763 gebe ich bekannt in der Kirche von Cudrefin die Hochzeit von Jean, Sohn des Henry RIMPHER, Bürger von Linnau mit Susanne, Tochter des seligen Jean CRAIJEBUL, Bürger von Hochstetten.
    Viele Grüße, Sylvia
    Zuletzt geändert von russenmaedchen; 14.07.2011, 09:13.
    Viele Grüße
    russenmädchen






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    • Wallone
      Erfahrener Benutzer
      • 20.01.2011
      • 2437

      #3
      Hallo,

      Hier ist meine Übersetzung :

      Den 15. März 1763 habe ich in der Kirche von Cudrefin die Heirat von Jean, Sohn von Henry Rimpher, Bürger von Linnau, mit Suzanne, Tochter des verstorbenen Jean Crayebul, Bürger von Hochstetten gesegnet. Beide sind Einwohner der Pfarrei von Montet und Cudrefin und haben die erforderlichen Beweise vorgezeigt, daß die Heiratsverkündigungen in den Orten gemacht worden sind wo sie Einwohner und Bürger sind, ohne daß etwaiger Widerspruch erhoben worden sei . Gesagter Rimpher trug Waffen und die dazugehörigen Kleider und war im Besitz einer Bibel gemäß den hoheitlichen Verordnungen.

      Kommentar:
      Es muß eine evangelische Heirat gewesen sein (Bibel)
      Mich wundert es daß der Pfarrer schreibt daß er Waffen trug.
      Vielleicht hat einer von Euch eine Erklärung davon.
      Ihr darf natürlich mein Deutsch verbessern.

      Schöne Grüße.

      Armand.
      Viele Grüße.

      Armand

      Kommentar

      • Wallone
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2011
        • 2437

        #4
        Grrrrr!!!

        Natürlich, nicht "Ihr darf" sondern "Ihr dürft"

        Entschuldigung.

        Armand.
        Viele Grüße.

        Armand

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        • Wallone
          Erfahrener Benutzer
          • 20.01.2011
          • 2437

          #5
          Hallo Xisco,

          Ich habe noch keine endgültige Antwort über den Sinn von "armé et habillé" bekommen.

          Ich habe die Frage auf einem Forum des Cercle de généalogie du Pays de Vaud in der Schweiz gestellt.

          Sobald ich eine Antwort bekomme komme ich wieder zu Dir.

          Schöne Grüße.

          Armand.
          Viele Grüße.

          Armand

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          • Wallone
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2011
            • 2437

            #6
            Hallo Xisco,

            Mach bitte hier eine Suche nach dem Wort "Uniform" und da hast Du schon die Antwort: http://www.davel.vd.ch/detail.aspx?ID=10007

            Also, gemäß den hoheitlichen Verordnungen hatte der Bräutigam seine Uniform angezogen, trug seine Waffen und war im Besitz einer Bibel.

            Somit ist für mich die Sache klar.

            Schöne Grüße!

            Armand.
            Viele Grüße.

            Armand

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            • Wallone
              Erfahrener Benutzer
              • 20.01.2011
              • 2437

              #7
              Hallo Xisco,

              Vom Cercle vaudois de généalogie habe ich noch heute die vervollständigende Auskunft bekommen daß dies ein Zeichen war, daß der Bräutigam großjährig war und daß er die Erlaubnis zu heiraten erhalten hatte.

              Damit bin ich fertig.

              Schöne Grüße nochmals.

              Armand.
              Viele Grüße.

              Armand

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