Tauf- und Heiratseintrag 1743 und 1765, Uckern, Böhmen

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  • KöhlerMunk

    [gelöst] Tauf- und Heiratseintrag 1743 und 1765, Uckern, Böhmen

    Quelle bzw. Art des Textes: Tauf- und Heiratseintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1743, 1765
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Uckern, Böhmen


    Hallo!
    Bei diesen zwei Einträgen bräuchte ich eure Hilfe, weil ich zwar das meiste lesen kann, aber nicht alles. Im ersten Eintrag, dem Taufeintrag von Johann Christoph Paßler, interessiert mich vor allem, ob der Nachname seiner Mutter Maria genannt wird (kann die Wörter zwischen "Maria" und "in der Schößler Filial Kirche" nicht lesen) und was direkt hinter seinem Namen "Johann Christoph" steht.
    Im zweiten Eintrag interessiert mich eigentlich nur, was diese ganzen Daten (?) zu bedeuten haben, die ganz am Ende stehen (zweite und dritte Zeile von unten).

    Vielen Dank!
    KöhlerMunkPeter
    Angehängte Dateien
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Hallo Peter,

    der Nachname der Maria wird leider nicht genannt. Dort steht:
    ... und seinen Eheweib Maria
    Junges Söhnlein in der Schößler Filial Kirchen ....

    Die Daten am Ende des zweiten Eintrags sind sicher die
    Proclamationsdaten, aber das werden die Lateiner sicher
    besser wissen.
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • KöhlerMunk

      #3
      Vielen Dank Friederike!

      Kommentar

      • sla019
        Benutzer
        • 04.04.2011
        • 78

        #4
        Zitat von KöhlerMunk Beitrag anzeigen
        Im zweiten Eintrag interessiert mich eigentlich nur, was diese ganzen Daten (?) zu bedeuten haben, die ganz am Ende stehen (zweite und dritte Zeile von unten).

        das sind die Daten der drei obligatorischen Verkündigungen der geplanten Eheschließung:

        praemissis omnibus denuntiationibus, quarum pma (= prima) tertio Maii, 2da (= secunda) 26 huius, 3tia (= tertia) 2da (= secunda) Iunii, nulloque impedimento canonico quo minus liberi contrahere possent

        "...vorangegangen waren alle Abkündigungen, deren erste am 3. Mai, die zweite am 26. des laufenden Monats, die dritte am 2. Juni [stattfand], ohne daß ein kirchenrechtlicher Hindernis [zu Tage getreten wäre], das der Eheschließung der Kinder entgegengestanden wäre."


        Grüße,

        Friedrich

        Kommentar

        • KöhlerMunk

          #5
          Okay, vielen Dank!

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4847

            #6
            Kleine Berichtigung

            nulloque detecto impedimento canonico quo minus liberi contrahere possent

            ohne dass ein Hindernis entdeckt wurde, auf Grund dessen sie weniger ungebunden die Ehe schließen konnten
            oder ein Hindernis, die Ehe ohne Einschränkungen zu schließen.

            liberi nix Kinder!

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Kurt Theis
              Erfahrener Benutzer
              • 21.03.2008
              • 473

              #7
              Hallo KöhlerMunk,

              Im 1. Text wird der Familienname der Mutter Marie nicht genannt. Ihr und ihrem Ehemann ist ein "junges Söhnlein" geboren worden, mit Namen "Johan Christoph, das "1 Tag alt" getauft wurde.

              Beste Grüße

              Kurt Theis

              Kommentar

              • Kurt Theis
                Erfahrener Benutzer
                • 21.03.2008
                • 473

                #8
                Hallo KöhlerMunk,

                Für dern 2. Text biete ich Dir folgende Übersetzung:

                Im Jahre 1765, am 4. Juni hat die Ehe geschlossen gemäß Antrags des anwesenden Johann Christoph, Sohn des fromm verstorbenen Pasler aus Uckra mit seiner Braut Susanne, Tochter des fromm verstorbenen Johann Georg Dengler aus Uckra in der Filialkirche von Schörlens St. Michael -Erzbischof - St. Angelus, in Gegenwart von mir, Ignatius Schaffer, Kaplan "Eydlicensis" (?), und vor den Zeugen Christoph Koch aus Pöritz und Johann Adam Mulch aus Uckra, nach allen erforderlichen Ankündigungen, der ersten am 19. Mai, der zweiten am 26. des gleichen Monats und der dritten am 20. Juni, nachdem keine kanonischen Hindernisse bekannt geworden sind, wodurch der Kontrakt hätte verhindert werden können. W. Widin

                Beste Grüße

                Kurt Theis

                Kommentar

                • Kögler Konrad
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.06.2009
                  • 4847

                  #9
                  per verba de praesenti - durch vom Augenblick an gültige/wirksame Worte

                  Nix: gemäß Antrag usw.

                  Gruß Konrad

                  Kommentar

                  • sla019
                    Benutzer
                    • 04.04.2011
                    • 78

                    #10
                    Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
                    Kleine Berichtigung

                    nulloque detecto impedimento canonico quo minus liberi contrahere possent
                    [...]

                    liberi nix Kinder!
                    Ach, bist Du streng! Aber Du hast völlig recht: die Kinder waren dumm von mir.

                    Grüße,

                    Friedrich

                    Kommentar

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