Verständnisfrage

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  • Ralle037
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2010
    • 370

    [gelöst] Verständnisfrage

    Guten Morgen,

    ich habe ein Problem mit anliegendem Heiratseintrag. Nach dem Text müsste die Eheschließung am 28. 11. 1728 erfolgt sein, wurde jedoch eingetragen als Nr. II 1729 mit Datum 14. November.

    Der Eintrag neben der Nummer müsste Latein sein, da habe ich in der Schule gefehlt .

    Kann jemand den Vermerk deuten und mir beim Finden des richtigen Heiratsdatums helfen?

    Der Text lautet: ist der ehr und achtbare Wittiber Johann Wandmacker wohl beliebter Einwohner und Schiffer in Bargen Kirchspiel Erfde mit seiner vielgeliebten Braut der viel ehr und tugendsahmen Jungfrau Wiebke Landmanns in Delve, des ehr und achtbaren seel. Peter Landmanns wohlbeliebt gewesenen Einwohners in Delve gelassene jüngste eheleibl. Tochter von mir verlobet und .......25. Sonntage port Trinit.zum ersten mahl...auf Dom. 26. port Trinit. zum andernmahl proclamiert worden , und d. 28.en November von mir copuliert worden, da die Hochzeit auf Delver Teiche in Johann Tießens Schiffer seinem Haus gehalten worden...

    Danke und Gruß,
    Ralle037
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ralle037; 27.06.2011, 20:56.
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11784

    #2
    Unter der Nr. II steht:

    eodem die
    uti den/m 14ten
    Nov.

    Das "uti" macht mir ein bisschen Probleme, es kann aber "wie" bedeuten. Dann heißt es:
    am selben Tag wie den/m 14. November

    Mehr kann ich dazu nicht beitragen.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • Ralle037
      Erfahrener Benutzer
      • 01.12.2010
      • 370

      #3
      Dankeschön.

      Ich verstehe zwar den Sinn nicht, weiss aber zumindest, was es heisst. Werde mal unter dem 14.11. des Vorjahres nachsehen, was da eingetragen ist, vielleicht macht der Vermerk dann Sinn.

      Gute Nacht,
      Gruß,
      Ralle037

      Kommentar

      • Kögler Konrad
        Erfahrener Benutzer
        • 19.06.2009
        • 4846

        #4
        Mit dem uti, wenn es denn so heißt, kann ich auch nichts anfangen.
        eodem die quo - müsste "am selben Tag wie" korrekt heißen.
        Zum Heiratsdatum:
        Am Rand steht das Datum der Verlobung (Aufgebot, sponsalia) , nach welcher die 2 Proklamationen folgen und dann ist im Text das Hochzeitsdatum genannt.

        Gruß Konrad

        Kommentar

        • UrsulaK
          Erfahrener Benutzer
          • 05.02.2011
          • 517

          #5
          Hallo Ralle037!

          Konrads Erklärung, dass es sich bei dem 14. Nov. um das Verlobungsdatum handelt, ist die einzige, die Sinn ergibt.

          Das Paar ist an diesem Datum 1728 verlobt worden, die erste Proklamation erfolgte am 25. Sonntag post Trinitatis (das war der 14.Nov.), die zweite einen Sonntag später (=21.Nov.) und die Trauung dann so wie es im Text steht am 28.Nov..
          1729 wären die genannten Sonntage im Dezember gewesen.

          Ist dieser Eintrag wirklich von 1729 oder hast Du dich vertippt:

          Zitat von Ralle037 Beitrag anzeigen
          Guten Morgen,

          ich habe ein Problem mit anliegendem Heiratseintrag. Nach dem Text müsste die Eheschließung am 28. 11. 1728 erfolgt sein, wurde jedoch eingetragen als Nr. II 1729 mit Datum 14. November.
          ?

          Wenn er tatsächlich erst 1729 eingetragen wurde als römisch II oder Nr. 11 in 1729 [?], könnte es sich um einen Nachtrag handeln, vielleicht

          " da die Hochzeit auf Delver Teiche in Johann Tießens Schiffer seinem Haus gehalten worden..." ?
          Liebe Grüsse UrsulaK

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11784

            #6
            Hallo, Konrad!

            Zitat von Kögler Konrad Beitrag anzeigen
            uti, wenn es denn so heißt
            uti.JPG
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

            Kommentar

            • Ralle037
              Erfahrener Benutzer
              • 01.12.2010
              • 370

              #7
              Hallo noch einmal,

              der Eintrag ist wirklich von 1729, die Hochzeit wurde also nachgetragen, kommt mit dem Verlobungsdatum ja auch gut hin. Die Erklärung mit der Verlobung gefällt mir, danke.

              Gruß,
              Ralle037

              Kommentar

              • Ortti

                #8
                Hallo Ralle037,

                ich werfe mal trotzdem noch eine andere Interpretation ins Geschehen, auch wenn du schon abgeschlossen hast.
                No II 1729 könnte trotzdem stimmen, auch wenn das Heiratsdatum am 28.11. 1728 war. Denn das Kirchenjahr beginnt mit dem 1. Advent. Dieser war 1728 tatsächlich am 28 November. Also wenn das vorhergehende Paar auch am 28.November geheiratet hat, wäre dieses tatsächlich das zweite das im Kirchenjahr 1729 geheiratet hat, auch wenn das Traudatum der 28.11.1728 ist.

                Gruß
                Ortti

                Kommentar

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