Ehevertrag (hilfe zu lesen)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Madeleine
    Erfahrener Benutzer
    • 07.05.2009
    • 213

    [gelöst] Ehevertrag (hilfe zu lesen)

    Hallo,
    Wenn einige mir helfen könnten diesen Ehevertrag zu lesen, wäre es ganz nett.
    Vielen Dank im voraus

    Gruss aus Paris

    Madeleine
    Angehängte Dateien
    Familie GÜNTHER (marktnachen Schiffer auf der Mosel) und familie GILBERG (Korbmacher - Mosel) - Ferchland (Magdeburg)- Grossert (Leipzig)
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29740

    #2
    Hallo Madeleine,

    ich fang mal mit Seite 1 an.


    Ehevertrag

    Vor
    dem unterzeichneten Hrn. August Retterer
    kaiserlicher Notar im Amtssitze zu Sundhausen(?)
    sind erschienen:
    Hr. Michel Siegrist ledig, Kutscher in Sund-
    hausen wohnhaft, großjähriger Sohn des daselbst ver-
    lebten Schusters Michael Siegrist und dessen über-
    lebenden Wittwe Barbara Fehlmann, gewerblos
    in Sundhausen wohnhaft, handelnd eigenen Na-
    mens als Bräutigam einerseits
    und Frau Caroline Windesheim, Gastwirthin
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29740

      #3
      Seite 2

      in Sundhausen wohnhaft, Wittwe mit fünf Kinder
      des daselbst verlebten Gastwirths Friedrich Hirtsel;
      handelnd eigenen Namens als Braut anderseits
      Welche in Betracht der zwischen ihnen beabsich-
      tigten Ehe die bürgerlichen Clauseln und beding-
      ungen dieser Verbindung festgesetzt haben
      wie folgt:
      -Erster Artikel-
      Es soll zwischen den künftigen Eheleuten eine
      auf die Errungenschaft beschränkte Gütergemein-
      schaft in Gewißheit der Bestimmungen der Ar-
      tikel 1498 und 1499 des bürgerlichen Gesetzbuchs
      bestehen, theilbar zur älfte zwischen dem Ueberle-
      benden und den Erben des Erstversterbenden;
      Folglich bleibt das ganze gegenwärtige Ver-
      mögen der Brautleute welches sie in die Ehe einbrin-
      gen, gegenseitig vorbehalten, gleichwie auch al-
      les bewegliche und unbewegliche Vermögen wel-
      ches ihnen während der Ehe durch Schenkung, Ver-
      mächtniß, Erbschaft oder sonstwie zufallen könnte.
      Die Kleider und das Leibweißzeug der Braut-
      leute bleiben ebenfalls gegenseitig vorbehalten
      und von der Gemeinschaft ausgeschlossen, gleich-
      wie auch ihre wirklichen Schulden.
      Zuletzt geändert von Xtine; 23.06.2011, 17:12.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 29740

        #4
        Bild 3


        -Zweiter Artikel -
        Für den Fall daß sie zuerst sterben sollte,
        schenkt sie ihrem dies annehmenden künftigen Ehe-
        mann ein Kindstheil zu vollem Eigenthum; hin-
        gegen für den Fall, daß er zuerst sterben sollte
        ohne Nachkommenschaft schenkt er seienr dies-
        annehmenden künftigen Ehefrau seinen gan-
        zen Nachlaß zu vollem eigenthum.

        -Dritter Artikel -
        Der Bräutigam erklärt daß er eine Geld-
        summe von zweihundert Mark in die ehe ein-
        bringt, welche er sich erspart hat ----200,--

        -Vierter Artikel -
        Die Braut erklärt daß ihr Eheeinbringen
        bestätigt ist in einem Inventar durch den unter-
        zeichneten Notar errichtet am zehnten Maerz
        achtzehnhundert vier und neunzig und daß seit-
        her keine Aenderung weder in der Activa
        noch in der Passiva eingetreten ist, so daß die La-
        ge die nämliche gebleben ist.

        -Fünfter Artikel -
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator

          • 16.07.2006
          • 29740

          #5
          Bild 4


          Für den Fall daß sie zueerst sterben sollte,
          schenkt die Braut ihrem dies annehmenden künftigen Ehemann ihr zu Sundhausen gelegenes Anwesen
          sammt An und Zubehör, mittelst einem Kirchzw..(??)
          von den Parteien contradictorisch erwählten Sach-
          verständigen festzustellenden Abschätzungespreis
          welcher in ihrem Nachlaß zu verrechnen ist.
          Also wurde alles dieses unter den Parteien
          vereinbart und festgesetzt.
          -Worüber Urkunde-
          Geschehen und aufgenommen zu Sundhau-
          sen in der Schreibstube
          Im Jahre achtzehnhundert sechs und neun-
          zig, den sieben und zwanzigsten April
          Und nach Vorlesung haben die Parteien mit
          dem Notar unterschrieben
          Folgen die Unterschriften
          Nr. 193 Ld. 203 Bl. 5 Registrirt Markolsheim
          den sechsten Mai 1896
          Empfangen für Eher. -----4
          " ............." Theilg. ----- 4
          Summa: Acht Mark ------8
          Gezeichnet: Rueff
          Für Ausfertigung
          Retterer
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

          Kommentar

          • Madeleine
            Erfahrener Benutzer
            • 07.05.2009
            • 213

            #6
            Waoh ! so schnell erledigt hätte ich nicht damit gerechnet. Mir bleibt mich ganz herzlich zu bedanken. Mille merci.

            Viele Grüsse
            Madeleine
            Familie GÜNTHER (marktnachen Schiffer auf der Mosel) und familie GILBERG (Korbmacher - Mosel) - Ferchland (Magdeburg)- Grossert (Leipzig)

            Kommentar

            • Madeleine
              Erfahrener Benutzer
              • 07.05.2009
              • 213

              #7
              Es ist eigentlich gar nicht für mich, sondern für eine Forscherin in einem französischen Forum. Aber Genealogische Hilfe ist doch international oder ! Sie bedankt sich auch sehr.
              Familie GÜNTHER (marktnachen Schiffer auf der Mosel) und familie GILBERG (Korbmacher - Mosel) - Ferchland (Magdeburg)- Grossert (Leipzig)

              Kommentar

              Lädt...
              X