Taufbucheintragung

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  • NovoMartin
    Erfahrener Benutzer
    • 14.06.2011
    • 186

    [gelöst] Taufbucheintragung

    Quelle bzw. Art des Textes: Taufbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1874
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:Pfarre Gerasdorf


    Wer kennt sich bei Taufbucheintragungen aus? Unter Anmerkungen steht ein Trauungsdatum, der 15. Mai 1871, und ich würde gerne wissen, ob sich dieses Datum auf die Trauung der Kindeseltern bezieht, wie oft auf alten Geburtsurkunden zu finden ist. Bin mir nicht sicher, da in dieser Spalte nicht speziell auf die Kindeseltern hingewiesen wird, sondern auf die anwesende Hebamme.
    Angehängte Dateien
  • Trilobit
    Erfahrener Benutzer
    • 14.06.2011
    • 232

    #2
    Hallo NovoMartin,
    Das sieht eindeutig nach einer Bezeugung einer ehelichen Geburt aus. Sowohl der Name der Hebamme, als auch das elterliche Traudatum bescheinigen den Ehestatus der Eltern.
    Gruß Ulf

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    • NovoMartin
      Erfahrener Benutzer
      • 14.06.2011
      • 186

      #3
      Hallo,
      na dann liege ich ja wahrscheinlich nicht so falsch mit der Annahme, daß dieses Datum das Trauungsdatum der Kindeseltern ist.
      Vielen Dank.
      Mfg Martin

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      • Trilobit
        Erfahrener Benutzer
        • 14.06.2011
        • 232

        #4
        Hallo NovoMartin,
        wenn Du dir die Zeit des Eintrages vor Augen hältst, erklärt sich das fast von selbst. Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 und der um diese Zeit (1874) schon sicher geplanten Einführung der Zivilstandsregister 1876 werden im Vorfeld die Pastoren sicher dazu angewiesen worden sein, Personenstandsangelegenheiten mit der Angabe vorhandener Fakten bzw. Zeugen zu untermauern. Damit wurde eine sichere Grundlage für die Standesämter geschaffen.
        MfG Ulf

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        • Xtine
          Administrator

          • 16.07.2006
          • 29923

          #5
          Hallo,

          Zitat von NovoMartin Beitrag anzeigen
          na dann liege ich ja wahrscheinlich nicht so falsch mit der Annahme, daß dieses Datum das Trauungsdatum der Kindeseltern ist.
          steht ja auch da:

          Lt. Trau-Prot. hier
          getraut am 15.
          Mai 1871


          Ich vermute mal, das Kind kam vorher
          Es war dann durchaus üblich, dasTraudatum der Eltern zu vermerken um das Kind zu legitimieren.

          Das Traudatum der Hebamme hier einzutragen wäre Blödsinn. Das müsste dann ja bei all "ihren" Kindern stehen.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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          • katrinkasper

            #6
            Zitat von Trilobit Beitrag anzeigen
            Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 und der um diese Zeit (1874) schon sicher geplanten Einführung der Zivilstandsregister 1876 werden im Vorfeld die Pastoren sicher dazu angewiesen worden sein, Personenstandsangelegenheiten mit der Angabe vorhandener Fakten bzw. Zeugen zu untermauern.
            Guten Tag,
            wenn denn Gerasdorf nicht hart bei Wien läge.

            Das Heiratsdatum (der Eltern) ist in jener Zeit meist eingetragen worden, ob qua Anweisung oder freiwillig, wäre dann noch zu eruieren.

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