Übersetzunghilfe aus einem Urteil des Landgerichts Essen von 1882

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  • Volker MEYER
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 496

    [gelöst] Übersetzunghilfe aus einem Urteil des Landgerichts Essen von 1882

    Hallo liebe Mitforscher.
    Ich bitte um Hilfe bei der Entzifferung des Dokumentes.

    Im Dokument „Meyer 004“ kann ich das Wort nach der Zeile „Beklagten“ nicht entziffern. Ich lese ……forderung. Das selbe gilt für das dritte
    Wort in der vorletzten Zeile: Ich lese Mark im ????? auf Zahlung.



    Im Dokument „Meyer 005“ ist es gleich das erste Wort und in der
    dritten Zeile das letzte Wort nach aber…., in der siebten Zeile die beidenletzten Wörter, dann Zeile elf: Ich lese .. beantragt auch die, weiter Zeile 12 ???
    > erfolgte Ladung.


    Den nächsten Absatz „in Erwägung……kann ich kaum entziffern.
    Ich freue mich auf viele Antworten.
    Danke im Voraus.
    Gruß
    Volker
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Volker MEYER; 18.06.2011, 11:17.
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7902

    #2
    Hallo Volker,

    1. Wechselforderung
    2. Wechselprozesse
    3. ......
    4. bei dem
    5. gehörig

    Der letzte Absatz:

    ... in Erwägung, daß hiernach das
    den Klagantrag rechtfertigende that-
    sächliche mündliche Vorbringen des Klä-
    gers als zugestanden anzunehmen ist,
    in Gemäßheit der §§ 296, 87 648
    N. 4 der Civilprozeßordnung
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29804

      #3
      Hallo Volker,


      Im Dokument „Meyer 005“ ist es gleich das erste Wort
      Zalung (=Zahlung)

      und in der
      dritten Zeile das letzte Wort nach aber….,
      dahir


      Den Rest müsste Friederike haben.

      Wenn Du das nächste Mal, Deinen gelesenen Text mit den Lücken einstellst, ist es für uns leichter zu finden und vorallem leichter zu erkennen, was noch fehlt.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Volker MEYER
        Erfahrener Benutzer
        • 10.11.2010
        • 496

        #4
        Urteil Landgericht Essen von 1882.

        Hallo Christine, hallo Friederike.
        Vielen Dank für die schnelle Antwort.
        Das nächste Mal werde ich meine Transkription mit einstellen.

        Schöne Grüße aus dem Badischen
        Volker

        PS: Das Lauenburgische (Büchen) kenne ich.

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