Benötige Hilfe beim entziffern

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  • Markus Wilke
    Benutzer
    • 11.04.2010
    • 14

    [gelöst] Benötige Hilfe beim entziffern

    Quelle bzw. Art des Textes: unbekannt
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1866
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Pyrmont (Fürstentum Waldeck)


    Hallo liebe Forengemeinde,

    leider bin ich noch nicht so gut im lesen der Handschriften von damals.
    Ich kann immer nur einzelne Wörter erkennen.

    Kann mir jemand sagen, um was es sich handelt?

    P.S. ist die Rückseite des Schreibens.

    Viele Grüße
    Markus
    Angehängte Dateien
  • Michael
    Moderator
    • 02.06.2007
    • 5163

    #2
    Markus,

    Darlegung darüber, daß in Wahrheit bei einer damaligen
    Berechnung die fragl.[iche] Zinsquote auf den Verklagten fällt,
    abgesehen von der Frage, ob dieser sich eine solche Reparti-
    tion gefallen zu laßen beruht.
    Sonach hat Verklagter mit Erfolg die rechtliche und __
    Begründung der Klage bestritten.
    Abschrift geht beiden Theilen in __ zu. V. R. M.
    Pyrmont den 26. Mai 1866.
    Fahr Gericht 3.
    Viele Grüße
    Michael

    Kommentar

    • Markus Wilke
      Benutzer
      • 11.04.2010
      • 14

      #3
      Vielen Dank schon einmal für die 2. Seite.

      Kann mir jemand auch bei der 1. Seite helfen.

      Wo kann ich das Lesen dieser Schrift besser lernen.
      Über Tipps würde ich mich freuen.

      Gruß
      Markus
      Angehängte Dateien

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 28625

        #4
        Zitat von Markus Wilke Beitrag anzeigen
        Wo kann ich das Lesen dieser Schrift besser lernen.
        Über Tipps würde ich mich freuen.
        Hallo Markus,

        schau mal hier: gesammelte Linktipps - Deutsche Schriften lesen
        oder hier: Wichtige Literatur zum Thema Transkription

        Am besten lernst Du auch die Schrift zu schreiben, was Du schreiben kannst, kannst Du auch besser lesen



        Seite 1:

        In Sachen
        der Zehnt...... der Gemeinde Neersen, hier des Bevollmächtigten
        derselben, Lehns Kosta(?) daselbst, Klägers
        gegen
        den ............ Hinrich v. d. Heyde(?) zu Neersen, Verkl(äger???)
        ........... am 2 Fl(?) 22 x(Kreuzer??)..............

        Bescheid
        Nachdem somehr(??) Verklagter um Bescheid gebeten, wird für
        Recht erkannt, daß Kläger mit der Klage in angebrachter Act
        abzuweisen und die Kosten dieses Rechtstreits zu tragen haben.
        Zur Motivierung dieses Urtheils wird noch folgendes hervorgehe..
        der in der Klage geltend gemachte Anspruch auf Verurtheilung des
        Verklagten zu Zahlung von 2 FL(??) 22x(?) 2d(??) soll dadurch entstanden
        sein, daß Käger diesen Betrag als ..... von der Gegenseite geschuldet
        zweijährig Zinsertr von verschiedenen Sch....... angegeben. Der....
        zu in summa 528 Fl(?) welche von den Neersener Zehnt..lichtig
        ......heit sind, als nützlich ...... ..... für den Verklagten ..........
        also in der Absicht Mindererstattung zu verlangen, aus gelegt hat
        Vers....... Voraussetzung vorliegender Klage ist des Vorhandensein
        einer Schuld, von welcher die Klägerin den Verklagten durch die an
        gebliche unaufgetragenen Zahlung liberrirten(??). Nehmen wir nun
        auch an, daß Letzterer Mitschuldner der .... belehns ........... ist
        ........... dis verklagterseits bestritten wird - so ist doch in der
        Klage in keiner Weise Hergestellt, weshalb Verklagter zu D..
        der von der C...... zu zahlenden 4% Zinsen g..... 1 ? 11? 1?
        beizutragen hat.
        Wenn Klägerseits bei der neuerlichen Verhandlung behauptet wurde
        daß bei der Reputation der Zinsen auf die einzelnen Zehntensch....
        tigen der Katastralbetrag(?) der ...... zehnt..... gewesenen Grund
        Zuletzt geändert von Xtine; 09.06.2011, 18:24.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • Friederike
          Erfahrener Benutzer
          • 04.01.2010
          • 7850

          #5
          Hallo Markus,

          ich mach mal den Anfang:

          In Sachen
          der Zehentpflichtigen der Gemeinde Neersen, hier der Bevollmächtigte
          derselben, Lehrer? Koster daselbst, Kläger
          gegen
          den Vollmeier Hinrich ... Heyte zu Neersen .....
          ..... am 2 ß 22 ... 2 d

          Bescheid
          Nachdem nunmehr Verklagter um Bescheid gebeten, wird für
          Recht erkannt, daß Kläger mit der Klage in angebrachter Art
          abzuweisen und die Kosten dieses Rechtsstreits zu tragen haben.
          Zur Motivirung dieses ..... wird noch Folgendes hervorgehob[en]:
          der in der Klage geltend gemachte Anspruch auf Verurtheilung des
          Verklagten zur Zahlung von 2 ß 22 ... 2 ... soll dadurch entstanden
          sein, daß Kläger diesen Betrag als eine von der Gegenseite geschuldete
          zweijährige Zinsrate von verschiedenen ..... angegebenen Darlehe[n]
          zu in Summa 528 ß, welche von den Neersener Zehentpfichtigen
          ....heit sind, als nützliche ..... ..... für den Verklagten .....

          bis hierhin vorerst
          Viele Grüße
          Friederike
          ______________________________________________
          Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
          Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
          __________________________________________________ ____

          Kommentar

          • Kunzendorfer
            Erfahrener Benutzer
            • 19.10.2010
            • 2029

            #6
            Hallo,

            ich darf bei den Damen anschließen:

            In Sachen
            der Zehntpflichtigen der Gemeinde Neersen, hier des Bevollmächtigten
            derselben, Lehns Kosta daselbst, Klägers
            gegen
            den Volleneier Hinrich v. d. Heyde zu Neersen, Verklagten
            Forderung von 2 x 22 x 20 x

            Bescheid
            Nachdem hernache Verklagter um Bescheid gebeten, wird für
            Recht erkannt, daß Kläger mit der Klage in angebrachter Art
            abzuweisen und die Kosten dieses Rechtstreits zu tragen haben.
            Zur Motivirung dieses Bescheids wird noch folgendes hervorgehob
            der in der Klage geltend gemachte Anspruch auf Verurtheilung des
            Verklagten zur Zahlung von 2 x 22 x 2 x soll dadurch entstanden
            sein, daß Kläger diesen Betrag als eine von der Gegenseite geschuldeten
            zweijährigen Zinsrate von verschiedenen speciell angegeben Darlehen
            zu in Summa 528 x welche von den Neersener Zehntpflichtigen
            walorhiert sind, als nützlichen Geschäftsführer für den Verklagten wießend
            also in der Absicht Mindererstattung zu verlangen, ausgelegt haben
            Besontliche Voraussetzung vorliegender Klage ist des Vorhandensein
            einer Schuld, von welcher die Klägerin den Verklagten durch die an
            gebliche unaufgetragene Zahlung liberrirten. Nehmen wir nun
            auch an, daß Letzterer Mitschuldner der fragl. belehnscapitale ist
            wiewohl dis verklagterseits bestritten wird - so ist doch in der
            Klage in keiner Weise vorgestellt, weshalb Verklagter zur Nutzung
            der von den Capitalen zu zahlenden 4% Zinsen gewes. 1 x 11 x 1 x
            beizutragen hat.
            Wenn Klägerseits bei der neuerlichen Verhandlung behauptet wurde
            daß bei der Repartition der Zinsen auf die einzelnen Zehntpflich
            tigen der Katerstralbetrag der früher zehntpflichtigen gewesenen Grund




            Beim Namen des Verklagten bin ich mir aber nicht ganz sicher.


            LG

            Kunzendorfer
            Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 09.06.2011, 22:47.
            G´schamster Diener
            Kunzendorfer

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4848

              #7
              Kleine Verschlimmbesserungen


              In Sachen
              der Zehntpflichtigen der Gemeinde Neersen, hier des Bevollmächtigten
              derselben, Lehns Kosta daselbst, Klägers
              gegen
              den Vollmeier Hinrich v. d. Heyde zu Neersen, Verklagten
              Forderung von 2 fl 22 x 2 den

              Bescheid
              Nachdem nunmehr Verklagter um Bescheid gebeten, wird für
              Recht erkannt, daß Kläger mit der Klage in angebrachter Art
              abzuweisen und die Kosten dieses Rechtstreits zu tragen haben.
              Zur Motivirung dieses Urtheils wird noch folgendes hervorgehoben:
              Der in der Klage geltend gemachte Anspruch auf Verurtheilung des
              Verklagten zur Zahlung von 2 fl 22 x 2 d soll dadurch entstanden
              sein, daß Kläger diesen Betrag als eine von der Gegenseite geschuldete
              zweijährige Zinsrate von verschiedenen speciell angegeben Darlehen
              zu in Summa 528 fl welche von den Neersener Zehntpflichtigen
              walorhiert? sind, als nützlichen Geschäftsführer für den Verklagten wießend?
              also in der Absicht Wiedererstattung zu verlangen, ausgelegt haben
              Wesentliche Voraussetzung vorliegender Klage ist des Vorhandensein
              einer Schuld, von welcher die Klägerin den Verklagten durch die an
              gebliche unaufgetragene Zahlung liberrirten. Nehmen wir nun
              auch an, daß Letzterer Mitschuldner der fragl. Darlehnscapitale ist
              wiewohl dis verklagterseits bestritten wird - so ist doch in der
              Klage in keiner Weise klargestellt, weshalb Verklagter zur Deckung
              der von den Capitalen
              zu zahlenden 4% Zinsen gerade 1 fl 11 x 1 d
              beizutragen hat.
              Wenn Klägerseits bei der neuerlichen Verhandlung behauptet wurde
              daß bei der Repartition der Zinsen auf die einzelnen Zehntpflich
              tigen der Katastralbetrag der früher zehntpflichtigen gewesenen Grund

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4848

                #8
                Darlegung darüber, daß in Wahrheit bei einer damaligen
                Berechnung die fragl.[iche] Zinsquote auf den Verklagten fällt,
                abgesehen von der Frage, ob dieser sich eine solche Reparti-
                tion gefallen zu laßen braucht.
                Sonach hat Verklagter mit Erfolg die rechtliche und factische?
                Begründung der Klage bestritten.
                Abschrift geht beiden Theilen in vim publ(icationis) zu. V. R. M.

                Gruß Konrad

                Kommentar

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