Lieber Helfer,
ich habe hier ein Gemeinderatsprotokoll aus Maulbronn von 1852, bei dem es offensichtlich darum geht, dass ein paar Steinhauer (auch mein Ahne :-) ) ihre Grundstücke gegen andere eintauschen wollen. Das meiste habe ich verstanden, aber ein paar Stellen kann ich nicht entziffern.
Wäre nett, wenn mir jemand dabei helfen könnte.
Gruß und Dank,
Inge
Soviel kann ich übertragen:
haben das Anheischen gestellt, ihnen die
auf den herrschaftlichen Steinbruch ??
den 4. halbe Morgen Acker, welche in
dem Gemeindeloos sich befinden, u. in die
3tn Klasse b?? sind, gegen Über-
lassung von 4. halben Morgen in der
1. Klasse ??schweise zu überlassen,
da sie solche zu Steinbrüchen brauchen, und
über den ?? u. vortheilhafte ???
abschliessen und überhaupt mit ?? ar-
beiten zu können, weil sie mit ihren
Steinbrüchen beim Seidehof, wo der
Abraum 40 – 50 Schuh hoch ist, mit dem
Herrschaftssteinbruch, der nur 10 Schuh hoch
Abraum hat nicht ?? können u.
daher ?? würden
Der Gemeinderath u. Bürgeraus-
schuss (?) erkennt das Missliche der Stein-
bruchbesitzer im Seidehof an und sieht
ein, dass es sich um den ??? unserer
Familien die hier heimathung?? sind
handelt und dass die Frage nahe liegt
dass die Erhalthung unserer Familien
ich habe hier ein Gemeinderatsprotokoll aus Maulbronn von 1852, bei dem es offensichtlich darum geht, dass ein paar Steinhauer (auch mein Ahne :-) ) ihre Grundstücke gegen andere eintauschen wollen. Das meiste habe ich verstanden, aber ein paar Stellen kann ich nicht entziffern.
Wäre nett, wenn mir jemand dabei helfen könnte.
Gruß und Dank,
Inge
Soviel kann ich übertragen:
haben das Anheischen gestellt, ihnen die
auf den herrschaftlichen Steinbruch ??
den 4. halbe Morgen Acker, welche in
dem Gemeindeloos sich befinden, u. in die
3tn Klasse b?? sind, gegen Über-
lassung von 4. halben Morgen in der
1. Klasse ??schweise zu überlassen,
da sie solche zu Steinbrüchen brauchen, und
über den ?? u. vortheilhafte ???
abschliessen und überhaupt mit ?? ar-
beiten zu können, weil sie mit ihren
Steinbrüchen beim Seidehof, wo der
Abraum 40 – 50 Schuh hoch ist, mit dem
Herrschaftssteinbruch, der nur 10 Schuh hoch
Abraum hat nicht ?? können u.
daher ?? würden
Der Gemeinderath u. Bürgeraus-
schuss (?) erkennt das Missliche der Stein-
bruchbesitzer im Seidehof an und sieht
ein, dass es sich um den ??? unserer
Familien die hier heimathung?? sind
handelt und dass die Frage nahe liegt
dass die Erhalthung unserer Familien
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