Quelle bzw. Art des Textes: Amtsverhörprotokoll
Jahr, aus dem der Text stammt: 1728
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Grafschaft Sigmaringen, Rengetsweiler
Jahr, aus dem der Text stammt: 1728
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Grafschaft Sigmaringen, Rengetsweiler
Hallo,
könntet Ihr mir bitte bei dieser Klaue meinen Text ergänzen?
Wäre super, danke.
Datei Seite 1:
"Actum Sigmaringen den 18ten februar Anno 17
28 In praesentia he Cantzlers, Oberforstmaysters,
rentmaysters, hoffraths Wolff, he Lientz Enss
lin und mein des Protocollum
Rengetschweyller
Nachdemo anzaygt wordten, dass der allhiessige
..stands? Tambour Vienz Wagner sich mit Ursula
muttschellerin, undt Maria Christina lotzerin
welche beede gegen einander in 2ta grada ...?
(linker Rand: # in linea collatrali? equali?) verwandt in puncto incaestus # verfehlt?
alss ..? solche versohnen?, heütt dato vorge=
forderet undt desswegen constituiert worden
welche ihr gethanes delictum zwar
in so weith geständig, dss (dass) sie ihmo zwar in Un=
ehren zue gehalten, indoch ohn=
wyssend, dass sie beede verwanth ino
Tambour mit beeden zuthuen
gehabt habe, undt weillen nun ..? ..: ? ...?
umbständen vor nöthich erachtet wordten, der
Sybilla muttschellerin, und dene Tambour hierrüber ?? das
turamentium?, et purgatorium?, auff zu erladen
alss ist allfordernis? gedachter Sybilla
die schwäre straff des Meinaydts vorgehalten
worden, welches hierauff entlicho? gestanden
...? zu habe, dass der Tambour auch mit
Christina lossterin alss ihren baasen (=Cousine) in unehren
Datei Seite 2:
zuthuen gehabt, Welches er Tambour ent=
liche nach langen ...versieren? auch be=
khent? gewusst zu haben, dss beede declarirte
so nahe verwandt.
Urthell
Nachdem man nu vor? ...? eines hochfürsstlen (ichen)
Oberambts ..? hochfürstl: welt? fürsten? Vaterschaffft
referirt, alss isst heütt dato der=
selben dass Urthell dergestallten eryhert? wordten
(Linker Randvermerk: "Vöringen #Sigmaring= und Haigerloch) dass der Tambour nebst der Sybilla muttschellerin
nach deren rechten auss " ..? Herrschafften # auff
ewig verlassen sollen, auch deswegen? an ayds
staab angelobt, die Maria Chrystina Lotzerin
aber solle die gewohnliche formication? straff
à 9 fl 10 kr bezahlen."
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