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er seinen Dienst sogleich
wieder antreten und
bis zum Ablaf des-
selben, nemlich Mar-
tini d. J. fortsez-
zen wolle. Er hoffe
indeßen, daß der Sohn
des Lehnschulzen Schrö-
der ihn mit kränkenden
Äußerungen verschonen
werde. Letzterer
war mit dieser Er-
klärung zufrieden
und bemerkte nur noch,
daß mit seinem Wissen
und Willen der Christian
Stegemann von seinem
Sohn nicht beleidigt
werden würde.
Es ist diese Verhand-
lung geschloßen und
von den Comparenten
nach erfolgter Verle-
sung genehmigt und voll-
zogen worden.
Schröder Schultze
Es erscheint der Lehnschulze
Schröder aus Klein-
Reinkendorff u zeigt
an, daß er den Knecht
Christian Stegemann
auf ein Jahr von Martini vorigen
bis Martini dieses
Jahres gemiethet habe.
Darnach habe er den
2ten April d. J. seinen
Dienst ohne Auf-
kündigung verlassen. Er
halte sich jetzt in Nie-
derzaden beym K....
Dittmer daselbst auf
und er trägt daher an,
den C Stegemann
zur Fortsezzung
seines Dienstes bei
ihm anzuhalten.
Vorgelesen, genehmigt
u unterschrieben
Schröder Schulze
Verch
Viele Grüße
Friederike
______________________________________________ Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg __________________________________________________ ____
An
den Schulzen Dittmer zu Niederzaden / ist worden Schulzen Dittmern mitgegeben
Nach Anzeige des Lehnschulzen Schröder
zu Kein Reinekendorff hat
der Knecht Christian Steegemann
am 2ten d. Monats ohne Auf-
kündigung seinen Dienst verlassen,
obgleich er sich bei ihm auf 1 Jahr
von Martini vorigen, bis Mar-
tini d. J. vermiethet gehabt
hat, und hält sich jetzt bei dem
Krüger Dittmer zu Niederzaden
auf.
Dem Schulzen dittmer wird
hiemit aufgetragen, dem Knecht
Christian Steegemann sofort
bekannt zu machen,
daß er sich unverzüglich bei
seinem Dienstherrn, dem Lehn-
schulzen Schröder zu
Klein Reinekendorff zur Fortsetzung seines Dienstes
werde einzufinden oder zu
gewärtigen haben, durch
Zwangsmittel dazu an-
gehalten zu werden.
Glaubt derselbe jedoch ernsthafte und
... gegründete Einwendungen gegen die
.................................
machen zu können, so hat
er sich am 17ten dieses am Mittwoche
Vormittags um 10 Uhr hieselbst einzufinden, wozu der Lehnschulze Schröder
ebenfalls ............ der Stegemann .......... noch nicht ..............
Vielleicht macht da jemand anderes weiter!?
P.S.: Das ist doch kein Kirchenbuch -oder?
Zuletzt geändert von henrywilh; 24.04.2011, 22:10.
Hallo Friedrike und Henry,
danke für die bisherige Übersetzung. Eigentlich hätte hier auch irgendwie der Name Richter auftauchen sollen, aber vielleicht sind bei mir die falschen Kopien angekommen. Es ist aus einer Akte aus Stettin, die den Ort Klein Reinkendorf betrifft.
Trotzdem vielen Dank.
Sabine
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