Text in Sütterlin

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  • Franjo62
    Erfahrener Benutzer
    • 09.03.2008
    • 414

    [gelöst] Text in Sütterlin

    Ich habe wieder Zeit gehabt, um Sütterlin zu übersetzen.
    Ich bitte um Korrektur und ausfüllen der Lücken.

    Eigenthum vorbehalten habe und die Fuhren nicht nach 26 Jahren gaße
    würde.
    Der Kläger hat die mit der Klagebeantwortung graduzirte Haus zu
    nicht als nichtig anerkannte _ünene und hält die Behauptung war nur den
    gegenstand ein öffentlicher Weg sei, Mit Rücksicht auf den Vertrag für
    und hat die gegenseithigen Anführungen bestritten. Jedem er dafür
    be_geir entritt nur __________ den Eid _________,daß die Bewohner des
    Hauses seit dem Jahre 1898 die Erlaubnis zum Gehen bei ihm nachgese__
    nur das er im Jahre 1894 daß alte Schäfers Haus abgebrochen nur der
    Stelle daß jetzige neue Schäfers Haus gesetzt haben, hat er seinen __
    wiederholt. Diese Behauptung wegen Erichtung des jetzigen Anbaus
    seine frühere Stelle hat der Kläger ins _üthwissen gestellt nur
    darüber de_sichtig angetragenen Eid ____ . Er habe nämlich der Kl
    Theil des Gebäudes welcher über die Linie g. h. hinausgehe , aussen
    stelle des alten Hauses errichtet
    Weil nur der _______ _id dieser Behauptungen bestritten werden,
    War_ die _chtliche Beurtheilung der Sache an_lengte, so konnte derselbe, d
    die Edenbität des Platzes kein streit obwaltet , mit Rücksicht auf die
    m angedachten Verbeuges nicht gewiesenhaft sein , dann derselben lieght u
    sich die Bestimmung , daß die früher für das s. g. Schmieder Haus b
    _____tigkeit nicht mit dem Verkaufe desselben hat mit überg-
    kllein dieser Bestimmung bedurfte er nicht einmal die der Klä
    _umer der dienenden war ____ Grundstücks war nur sein
    Zu Erwägung , daß der Verklagte nicht hat beh_agten Raum
    eine Hofe gereichtigkeit ihn sei , aber diese
    selche durch 90 jährige Verjährung seid dem Karle__abt
    nämlich dem 16. Februar 1898 für seine ___ erworben hat die
    seit dem oben erwähnten Tage bis zur Erfüllung der Klage

    Danke für eure Bemühungen
    Franjo
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Franjo62; 21.04.2011, 16:37.
  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11862

    #2
    Teil1:

    Eigenthum vorbehalten habe und die Fuhren nicht nach 26 Jahre paße...[?]
    würde.
    Der Kläger hat die mit der Klagebeantwortung produzirte Hand zu
    nicht als richtig anerkennen können und hält die Behauptung wor nach der
    gegenstand ein öffentlicher Weg sei, mit Rücksicht auf den Vertrag für
    und hat die gegentheiligen Anführungen bestritten. Indem er dafür
    beweis entritt und eventuell den Eid deferirt, daß die Bewohner des
    Hauses seit dem Jahre 1838 die Erlaubniß zum fahren bei ihm nachgesu-
    und daß er im Jahre 1834 das alte Schäfers Haus abgebrochen und ...
    Stelle daß jetzige neue Schäfers Haus gesetzt haben, hat er seinen Cl...
    wiederholt. Diese Behauptung wegen Erichtung des jetzigen Gebäu...
    seiner frühern Stelle hat der Kläger ins Nichtwissen gestellt und d...
    rüber definitiv angetragenen Eid acceptirt. Er habe nämlich der Kl
    Theil des Gebäudes welcher über die Linie g. h. hinausgehe , ausser
    stelle des alten Hauses errichtet
    Zuletzt geändert von henrywilh; 20.04.2011, 22:18.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11862

      #3
      Seitens des V..... sind diese Behauptungen bestritten worden.
      Was die rechtliche Beurtheilung der Sache anlangt, so konnte dieselbe, d
      die Identität des Platzes kein Streit obwaltet , mit Rücksicht auf den
      m angedachten Vertrages nicht zweifelhaft sein , denn derselbe trifft o
      lich die Bestimmung , daß die früher für das s. g. Schmieder Haus b
      Fahrgerechtigkeit nicht mit dem Verkaufe desselben hat mit überg-
      allein dieser Bestimmung bedurfte es nicht einmal da der Kläg
      thümer des dienenden und herrschenden Grundstücks war und so nu..
      Fahrgerechtigkeit durch Konfusion untergegangen war,
      § 52. Tit. 22. Thl I A.G. d.[?]
      Ist aber eine Servität durch Konfusion erloschen, so bleibt diese
      für die Folgezeit aufgehoben, selbst wenn eine Trennung des die...
      und des herrschenden Grundstücks wieder eintritt.

      Zu Erwägung , daß der Verklagte nicht hat behaupten könn..
      eine Fahrgerechtigkeit ihm vertraglich vonstituirt sei, oder daß er
      solche durch eine 90 jährige Verjährung seit dem Kontracts abs..
      nämlich den 16. Februar 1838 für seine Person erworben hat den
      seit dem oben erwähnten Tage bis zur Erfüllung der Klage
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

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      • Franjo62
        Erfahrener Benutzer
        • 09.03.2008
        • 414

        #4
        Hallo Henry
        Ich möchte mich nochmals HERZLICH bedanken!!!
        Franjo

        Kommentar

        • Kögler Konrad
          Erfahrener Benutzer
          • 19.06.2009
          • 4847

          #5
          Riesenergänzung:
          Seitens des Beklagten

          Gruß Konrad

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