Brauche Hilfe bei einem Dokument (Sütterlin)

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  • TomYork
    Benutzer
    • 10.03.2011
    • 20

    [gelöst] Brauche Hilfe bei einem Dokument (Sütterlin)

    Hallo,

    ich hätte wieder mal 2 Seiten von meinem Dokument.

    Die Sütterlin-Schrift zu lesen klappt nicht so wie ich mir das vorstelle. Also gedruckte oder "schön" geschriebene Sachen kann ich mittlerweile einigermassen lesen, aber diese Urkunde....

    Wenn mir da nochmal jemand Helfen könnte, wäre ich sehr dankbar. Es sind noch einige Seiten, aber es eilt ja nicht und ausserdem will ich hier niemanden so viel arbeit auf einmal machen.

    Gruß
    Robert
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von TomYork; 25.03.2011, 19:38.
  • Gaby
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2008
    • 4011

    #2
    Hallo Robert,

    Seite 3

    mit zusammen drei Hektar zwei zwei
    Zehntel Ar sammt Gemeinderecht zu
    einem ganzen Nutzantheil.----
    Steuergemeinde Haarbach Rentamte
    Vilsbiburg Kataster Seite 284 ½,
    Plan Nr. 1905 ½ Lehneracker zu
    fünfundfünfzig zwei Zehntel Ar.---
    Die Wittwe Marie Bauer, dann ihre
    Kinder Anna Wurger und Marie Bau-
    er, welche bei Abschluß und Verbrie-
    fung dieses Vertrags von ihrem Be-
    raten Joseph Nitzl vertreten wird,
    überlassen ihre Antheile an dem er-
    wähnten Anwesen dem volljährigen
    bisherigen Mitbesitzer Joseph Bauer
    zum ausschliesenden Eigenthum un-
    ter den nachstehenden Bedingungen.
    ----------I.-------------
    Der Uebergabeschilling wird auf sechs-
    tausend fünfhundert Mark festgesetzt
    und ausgewiesen, wie folgt.------
    1. Joseph Bauer übernimmt die
    sämmtlichen vorhandenen Current-
    schulden im Gesammtbetrage von
    zweitausend siebenhundert fünfzig

    Bei den rot unterlegten Worten bin ich mir nicht ganz sicher.
    Zuletzt geändert von Gaby; 24.03.2011, 23:52.
    Liebe Grüße
    von Gaby


    Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

    Kommentar

    • Gaby
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2008
      • 4011

      #3
      Seite 4

      Mark zur ausschließenden Vertretung
      in Haupt- und Nebensache.--------
      2. Die Wittwe Bauer bedingt sich
      einen Zehnpfenning von achthundert
      Mark.------------------
      Hievon sind einhundert Mark bei
      Verehelichung des Uebernehmers zu
      bezahlen und der Rest auf verlan-
      gen der Wittwe, jedoch nur in fri-
      sten und in der Weise, dass jährlich
      keine Zahlung über hundert Mark
      gefordert werden darf, verzinslich
      ist der Zehnpfennig nicht.-----------
      3. Der Uebernehmer muß die Ko-
      sten für die Beerdigung seiner
      Mutter im Anschlage von zweihun-
      dert Mark bestreiten.----------
      4. Die Wittwe Bauer bedingt sich
      lebenslänglich die Wohnung auf dem
      übergebenen Anwesen, deshalb müs-
      sen ihr ein heizbares und ein un-
      heizbares Zimmer zur Benützung,
      der Dachboden, der Keller und die
      Holzlege aber zur Mitbenützung
      überlassen werden.------------
      Liebe Grüße
      von Gaby


      Meine Vorfahren: http://gw.geneanet.org/lobenstein14?lang=de

      Kommentar

      • TomYork
        Benutzer
        • 10.03.2011
        • 20

        #4
        Hallo Gaby,

        das ging ja schnell....

        Vielen Dank für Deine Hilfe. Ich versuche immer noch die Schriften selber zu lesen, aber es ist nicht einfach.

        Bald habe ich das ganze Dokument übersetzt. Bei Gelegenheit stelle ich wieder mal ein paar Seiten ein - wenn es nicht zu viel verlangt ist.

        Gruß
        Robert

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        • j.steffen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.04.2006
          • 1495

          #5
          Hallo,
          zu S. 4 (verschämt)nur ein Buchstabe:
          statt Zehnpfennig wohl Zehrpfennig.
          MfG,
          j.steffen

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