Urkunde für mich nicht lesbar

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  • AndreasHender
    Neuer Benutzer
    • 10.03.2011
    • 3

    [gelöst] Urkunde für mich nicht lesbar

    Urkunde, Privileg der Krämerzunft, Aachen


    Ich habe beim Lesen dieser Urkunde richtige Schwierigkeiten. Bis auf einzelne Wortfetzen kann ich nichts erkennen. Ich habe die erste Seite fotografiert. Wenn mir jemand den Inhalt übersetzen könnte, wäre ich sehr dankbar.

    Zuletzt geändert von AndreasHender; 16.03.2011, 08:07.
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29772

    #2
    Hallo Andreas,

    ich lese:


    Von Gottes Gnaden Wir Karl Theodor
    Pfaltzgraf bey Rhein, des heiligen Römi-
    schen Reichs Ertzschatzmeister, des Churfürst.
    in Bayeren, zu gülich(??) Cleve, und Berg-
    hertzog, fürst zu Monro(?), Marquis zu
    Bergen opz....., graff zu Weldentz,
    Sponheim, der mom R. zu d Kathaus-(??)
    burg, Herr zu Ravenstein s. s.(?)
    thuen Kundt und fügen hiemit zu
    wissen, Nachdem uns bey hiesig- un-
    serem geheimrath die Krämer Zunfft
    zu welldniel(???) untigst(?) zu erkennen ge-
    geben, was gestalten sie bereits
    an jahr 1691(???) ein lands herrliches
    Privilegium erhalten hätten, bey
    ihnen auch nachstehend zunfftartenl...-
    Vorhanden ............ Wir(Wen??) gottes
    gnaden Wir Johann Wilhelm
    Pfaltzgraff bey Rhein, des heiligen
    Römischen Reichs Ertzschatzmeister
    und Churfürst in Bayeren, zu gülich,
    Cleve und berg hertzogen, graff zu
    Wellentz, Sponheim, der Marik(?), Ka-
    thensberg, und Alles(?) herr zu KKathenstein-
    thuen kund, und bekennen mit die-
    sem offenen Brieff Vor und, unsere
    Erben, und Nachkommen, Nach-
    deme und Bürgermeister, und Ein-
    geseßene unseres land-fleckens
    Waldniel(?), in sonderheit aber amts-
    Meistere, und Cremer(??)- und Feister(???)_
    waaren händlern, und bundgenoßene
    da-



    Welch schwülstiges Geschwafel
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • hans2
      Erfahrener Benutzer
      • 28.02.2011
      • 120

      #3
      Hallo!
      zu gülich(??) Cleve:
      Wird yülich/Jülich sein.

      ZU: schwülstiges Geschwafel
      Das SMS-Schreiben kam halt erst später in Mode.
      Hans2

      Kommentar

      • AndreasHender
        Neuer Benutzer
        • 10.03.2011
        • 3

        #4
        Danke dafür, Xtine!

        Vielen Dank für das Übersetzen. Leider kann ich mit den Informationen der ersten Seite nicht sehr viel anfangen.

        Ich hoffe ich verlange nicht zu viel, wenn ich die nächsten vier Seiten auch noch fotografiere und hier reinstelle. Die Urkunde besteht insgesamt aus 14 Seiten. Aber diese Arbeit möchte ich euch nicht antun.


        Zuletzt geändert von AndreasHender; 10.03.2011, 13:43.

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator

          • 16.07.2006
          • 29772

          #5
          Zitat von AndreasHender Beitrag anzeigen
          Die Urkunde besteht insgesamt aus 14 Seiten. Aber diese Arbeit möchte ich euch hier nicht antun.
          Hallo Andreas,

          da hat man uns schon ganz andere Sachen "angetan"
          Aber solange Du nicht alle 14 Seiten geleichzeitig hier einstellst , wird sich schon immer wer finden
          Eröffne dann aber am besten immer ein neues Thema, sonst wirds unübersichtlich! Kannst es ja mit Urkunde 1, Urkunde 2 ..... betiteln.


          Dann fang ich mal mit der 2. Seite an.

          daseselbst untigst(??) Cupplimedo(?) zu er-
          kennen gegeben, was gestält sie
          durch die frembde gängeler und
          Krämer in ihrer bürgerlicher ge-
          winns Naßenig(?) Vielfaltig behindernt
          würden, und aus dann neher unter-
          thänigst gebetten, Wir zu befürde-
          rung ihrer desto beßerer auff Kunfft
          und des gemeinen Manns besten
          ihnen einen wochentlichen, öffent-
          lichen freyen Marcktag, außer
          welcher kein frembder, noch aus-
          ländischer seinen waaren bey confis-
          ealion(??), und Verlust deren selben,
          allda zu Waldniel zum feilen
          Kauff zu bringen bemächtigt, noch
          beurlaubt seyn solle, ggf zu ge-
          statten und anbey diejenige Von
          gedachten amts meisteren, oder
          Krämer, und feister waaren
          händleren, und bundsgenoßen
          zu befürderung gottes Ehren, und
          desto beßerer fortpflanzung ihrer
          Nahrung, auch güter ordnung po-
          licey, und richtigkeit, unter ihnen
          beliebte gewiße(??) articelen(???) in gna-
          den zu bestättigen, geruhen wolten,
          inmaßen solche articelen her-
          nacher inserirt also lauthin, an-
          hänglich und Zum ersten,
          daß

          Seite 3
          daß einjeder, wer der auch seye Nie-
          mand aus geschloßen, welcher ins
          ambt oder handwerck der Kräme-
          rey und fettwaareyen(??), und waß
          sonst demselben anhängig, über
          Kurtz, oder lang sich begeben, darin-
          nen bleiben, und sich ernähren
          wollen, im flecken Waldniel, und
          nicht darbalistue(????), oder auffm land,
          nach anlas der landsfürstlicher
          policey ordnung sich mit der woh-
          nung Niederschlagen, darinnen
          auffhalten, und demnächst hande-
          len, und wandelen, bürgerlast
          tragen, und zu erhaltung der stadt
          gemeiner Nahrung, wie andern
          dahirigen(??) einwöhnern thuen, erzei-
          gen sollen, auf daß dardurch gu-
          te bürgerliche einigkeit erhalten
          werde. Zum anderen,
          daß ein jeglicher einheimischer im
          Fleck Waldniel saßhafter, so sich in
          Vorbesagtes ambacht(??) und handthie-
          rung der Krämer, und fettwaarey
          begeben wolle, für ambachts(??) ge-
          bühr, und gerechtigkeit geben,
          und zahlen solle, an geld fünff
          goldgulden, worab Ihrer Churfürstl.
          ??(Abk. Majestät???), als dem lands fürsten zwey
          goldgülden, den bürgermeisteren
          zu



          Später mehr.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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          • Xtine
            Administrator

            • 16.07.2006
            • 29772

            #6
            Seite 4

            Zu unterhaltung der Stadt, oder
            Fleckens einen goldgülden, und
            dem ambacht Vorgemelt Zwey gold-
            gülden fort gemeltem Flecken
            einen lederen Eymer, annebens
            der bürgermeister gerechtigkeiten
            ein Viertel weins, und der Kirchen
            ein pfund wachs ohnnachläßig zu
            bezahlen; noch den Zeitlichen am-
            bachts meisteren für ihre mühe, und
            arbeit zwölff albus, und dem amts-
            botten einen rader(??) albus, und solches
            zuvore, ehe der selb zu dieser Nah-
            rung gelaßen werde; die geboren
            amts Kindern sollen dem ambacht
            mehr nicht, dem selben amts gerech-
            tigkeit zu erliegen schüldig seyn;
            Zum dritten daß keiner ein-
            oder aushändischer, so kein amtachts-
            Verwandter ist, in dem flecken
            Waldniel einige kremerey, noch feiste
            waaren auf andern täg, als allein
            auf dem Montag als freyen woch-
            entlichem Marcktag, und sonsten
            die jahr marcktäge, auch nicht ein-
            oder langs die gaßen tragen, noch-
            führen, es wäre dan sach, daß ein
            ausländischer von zehn meyllweegs,
            und weither durch das land rey-
            send, schöne, und gerechte waaren
            hätte,


            Seite 5

            hätte, sonderen es sollen obengemelte
            allein auff offentlichem freyen
            Marck feyll haben, außer halb grüne
            fisch, eyer, hühner, tauben, undt
            allerhand obß(t), und gemüß, so zu
            allen tagen feyll zu haben, zuge-
            laßen, und jederem Vergünstiget ist;
            Zum Vierten, daß auff solchem
            wochentlichem freyen Marck, wie
            auch vor dem selben freyen tag
            kein ambachts genoßen allsoche
            waaren damit er einigen theils
            ...bgienge, aber handeln, für
            einigen anderm Kauffleüthen,
            nach sich selbst besprechen, aber eini-
            ge verständnüß, collusion, noch un-
            ter schleiffung mit demselben heim-
            lich, oder öffentlich machen sollen, da-
            mit die gemeinen bürger, welche
            ihres gefallens, und besten nützens
            one Vorrath sich befunden, zu
            Versogen(?), und am freyen Marck-
            gang zu den frembden Keinerley
            weiß beschloßen, noch behindert
            worden, wer von dem ambts ge-
            nossen so wohl Ver KaÜffern,
            als KaÜffern, darüber einiger
            maßen saümig, oder verbrüchig
            befunden, solle jedesmahlen
            mit zwey goldgülden verfallen
            seyn,
            Zuletzt geändert von Xtine; 10.03.2011, 17:36.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • AndreasHender
              Neuer Benutzer
              • 10.03.2011
              • 3

              #7
              Dankeschön Xtine, Du hast mir sehr geholfen!

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