War der Junggeselle ein Witwer?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Matthias Prasse
    Erfahrener Benutzer
    • 17.09.2017
    • 179

    #1

    [gelöst] War der Junggeselle ein Witwer?

    Liebe Mitforschende,
    ich bitte Eure Meinung zum Heiratseintrag des Michael Wendeler aus dem Jahr 1669. Ich lese dort

    "Michael Wendeler ein Wittiber, Christof Wendelers
    Gärtner in Olbersdorf eheleiblicher Sohn, mit
    ein Junggeselle mit Jungfrau Marien Friedrich
    Prescher Pauersmann in Olbersdorf eheliche" usw.

    Nun kann doch ein Witwer schlecht Junggeselle sein oder doch? Eine zeitigere Ehe oder Tod einer ersten Ehefrau kenne ich nicht, kann ich aber nicht ausschließen. Was denkt Ihr, einfach ein Fehler des Kirchenbuchführers? Oder lese ich falsch oder habe einen anderweitigen Denkfehler?

    Danke für Eure Meinung - Matthias
    Angehängte Dateien
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 25416

    #2
    Aufgrund der Position, an der im anderen Eintrag "Wittiber" steht
    und
    aufgrund des Umstandes, dass sein Vater erwähnt ist, ist es wahrscheinlich, dass die Angabe "Wittiber" hier falsch ist.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 4983

      #3
      Wär's nicht so sauber geschrieben, hätt ich den Meßwein im Verdacht ..
      Da hat sich der Pfarrer verhaspelt und vergessen, "ein Jungergeselle" zu streichen.


      LG Jens

      p.s.: Horsts Überlegung hat aber auch sehr viel für sich!
      Zuletzt geändert von jebaer; Gestern, 15:21.
      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

      Kommentar

      • Matthias Prasse
        Erfahrener Benutzer
        • 17.09.2017
        • 179

        #4
        Danke für Eure Meinungen! Ja, die Tatsache, das der Vater erwähnt wird, spricht eher für den Junggesellen. Ich formuliere es in meiner AL nun vorsichtig
        "evtl. eine vorausgegangene Ehe siehe Heiratseintrag" ;-)
        Grüße - Matthias

        Kommentar

        Lädt...