Hallo zusammen,
Erbvertrag ist etwas optimistisch, weil ich noch nicht alls lesen kann, aber in diese Richtung geht es. Die Fragezeichen sind mehr symbolisch, weil das eine oder andere auch noch offen ist.
Der kleine Möller
Kundt und wissent seÿ manniglich, daß
heut, am Sontage, Jubilate dieses vorh-
… ein tausent fünffhundert und
ein und achtzigsten Jahrs, Lorentz Bulke
von Egesdorff mit seinem Weibe Mar-
garetha Hoffmanß vor einen Erbaren
Rath alhir zum Teupitz erschienen ist
mit Bericht, daß sie mit Ihrer beider-
seits guten wissen und willen Ihren
Steuern vereinbarth?, …licher an der See?
zwischen Bleste? Seiguls? und Lubitzes?
weinberge belegen, Erblich verkaufte
… fünfzehende halb Morrhische? Schock?
dem jetzigen kleinen Möller mit nah-
men Thomaß, derzeihen … auch dersel-
ben weinbergen von sich, Ihre Erben
und Erbnehmern. Daß zu mehrer Sicherheit
theter, … und …brüchiger Hal-
tung, haben … und …
einen Erbaren Rath gebeten, diß inß
Stadtbuch einzuverleiben. Actum
die et Anno ut supra.
„Geschehen [abgeschlossen] an Tag und Jahr wie oben [genannt]“
Sonntag, 16. April 1581
und wird ohne u-Strich geschrieben
Vielen Dank im Voraus
Erbvertrag ist etwas optimistisch, weil ich noch nicht alls lesen kann, aber in diese Richtung geht es. Die Fragezeichen sind mehr symbolisch, weil das eine oder andere auch noch offen ist.
Der kleine Möller
Kundt und wissent seÿ manniglich, daß
heut, am Sontage, Jubilate dieses vorh-
… ein tausent fünffhundert und
ein und achtzigsten Jahrs, Lorentz Bulke
von Egesdorff mit seinem Weibe Mar-
garetha Hoffmanß vor einen Erbaren
Rath alhir zum Teupitz erschienen ist
mit Bericht, daß sie mit Ihrer beider-
seits guten wissen und willen Ihren
Steuern vereinbarth?, …licher an der See?
zwischen Bleste? Seiguls? und Lubitzes?
weinberge belegen, Erblich verkaufte
… fünfzehende halb Morrhische? Schock?
dem jetzigen kleinen Möller mit nah-
men Thomaß, derzeihen … auch dersel-
ben weinbergen von sich, Ihre Erben
und Erbnehmern. Daß zu mehrer Sicherheit
theter, … und …brüchiger Hal-
tung, haben … und …
einen Erbaren Rath gebeten, diß inß
Stadtbuch einzuverleiben. Actum
die et Anno ut supra.
„Geschehen [abgeschlossen] an Tag und Jahr wie oben [genannt]“
Sonntag, 16. April 1581
und wird ohne u-Strich geschrieben
Vielen Dank im Voraus

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