Höhere Töchterschule 1865

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  • Pommernjunge
    Benutzer
    • 18.12.2025
    • 29

    #1

    [gelöst] Höhere Töchterschule 1865

    Guten Abend,
    ich wünsche Euch ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr.
    Wieder einmal möchte ich Euch um Unterstützung bitten, da sehr vieles einfach nicht lesbar ist.
    Mit freundlichen Grüßen
    Pommernjunge
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Pommernjunge; 06.01.2026, 22:49.
  • mabelle
    Erfahrener Benutzer
    • 09.10.2017
    • 1082

    #2
    Hallo Pommernjunge,

    es wäre nett, wenn Du das, was Du entziffern konntest, hier mit den zu schließenden Lücken anbieten würdest. Ein dreiseitiges Dokument komplett transkribiert zu bekommen, ist schon ein gewaltiges Anliegen.

    Viele Grüße
    mabelle

    Kommentar

    • jebaer
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2022
      • 4598

      #3
      Zitat von mabelle
      Hallo Pommernjunge,

      es wäre nett, wenn Du das, was Du entziffern konntest, hier mit den zu schließenden Lücken anbieten würdest. Ein dreiseitiges Dokument komplett transkribiert zu bekommen, ist schon ein gewaltiges Anliegen.

      Viele Grüße
      mabelle
      Hallo mabelle,

      schau noch mal genau hin!
      Unter dem Link mit dem Titel "Seite 1-3.docx ... " den Du unterhalb der Miniaturbilder siehst, bietet Pommernjunge sehr wohl einen umfangrechen Lückentext an.


      LG Jens
      Am besde goar ned ersd ingnoriern!

      Kommentar

      • Balthasar70
        Erfahrener Benutzer
        • 20.08.2008
        • 3098

        #4
        Hallo,

        ein paar Vorschläge zu Seite 1:

        Dem xx erwidere ich auf
        den zuständigen? Bericht vom
        28 August 65 (UK 1478), be-
        treffend die Bildung ei-
        nes Pensionsfonds für die
        Lehrer vom Progymnasium
        zu Demmin, unter Maßgabe
        der eingereichten Acten?
        angelangt Folgendes :
        Hinsichtlich der xx des En-
        gagements ?- xxxx habe
        ich nichts dagegen zu xxxx



        von der Teilnahme an
        dem Pensionsfond aus-
        geschlossen? worden da


        Zu xx bin ich nur? xxx -
        xxx denn je dem xxxx -
        xxx bereits? xxxx
        Gründen damit einver-
        stan

        Zuletzt geändert von Balthasar70; 06.01.2026, 01:04.
        Gruß Balthasar70

        Kommentar

        • mabelle
          Erfahrener Benutzer
          • 09.10.2017
          • 1082

          #5
          Zitat von jebaer

          Hallo mabelle,

          schau noch mal genau hin!
          Unter dem Link mit dem Titel "Seite 1-3.docx ... " den Du unterhalb der Miniaturbilder siehst, bietet Pommernjunge sehr wohl einen umfangrechen Lückentext an.


          LG Jens
          Oh, pardon. Das habe ich übersehen. Tut mir leid.

          Viele Grüße
          mabelle

          Kommentar

          • jebaer
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2022
            • 4598

            #6
            Nächtliche Bastelstunde:

            Stettin den 8 ten Septbr 1865 O P I ad No 5203
            An
            das Königl. Provinzial-
            Schul-Collegium


            hier
            Dem xx erwidere ich auf
            den gefälligen Bericht vom
            28 August 65 (UK 1478), be-
            treffend die Bildung ei-
            nes Pensionsfonds für die
            Lehrer vom Progymnasium
            zu Demmin, unter Maßgabe
            der eingereichten Acten
            angelangt folgendes:
            Hinsichtlich des § 2 des Re-
            glement-Entswurfs habe
            ich nichts dagegen zu xxxx ,
            daß die Gesang- und Zeichen-
            lehrer, auch wenn sie de-
            finitiv angestellt sind,
            von der Theilnahme an
            dem Pensionsfond aus-
            geschlossen werden. Der
            Aufnahme des die Re-
            tirirung enthaltenden
            Passus "weil diese ihre
            Kräfte nur theilweise usw."
            in dem Reglement bedarf
            es jedoch nicht.
            Zu § 4 bin ich aus den
            von den xx dem Magi-
            strate bereits xxxx xxxx
            Gründen damit einver-
            stan

            standen, daß das vorhe-
            rige Gehalt der jetzt de-
            finitiv angestellten Lehrer
            von dem 1/12 Abzug xxx
            zu lassen ist. Ihre nach-
            trägliche heranziehung
            würde überdies damit
            in Widerspruch stehen, daß
            die Lehrer, wie aus dem
            Berichte des Magistrates
            vom 14 Februar c.* herrvor-
            geht, bisher auch die laufenden
            Pensionsbeiträge nicht
            entrichtet haben, und daher
            nach dem Reglements-Ent-
            wurf die Zahlung derselben
            erst mit dem 1 Juli c*. xxx
            xxxx soll.
            Da sich übrigens die
            Bestätigung des Regle-
            ments noch verzögern dürfte,
            so wolle xxx xx - , xxxx
            der 1 Juli c,* als Terminus
            a quo festgehalten werden
            soll, dafür gefälligst
            sorgen daß mit der Ein-
            ziehung der laufenden
            Beträge unabhängig
            von der Bestätigung
            des Reglements sofort
            be

            begonnen wird und neu-
            Anstellungen xxx Gehalts-
            Erhöhungen nur unter xxx
            xxx des 1/12 Abzugs er-
            folgen.
            Schließlich bin ich damit
            einverstanden, daß der
            Reglements-Entwurf duch
            Aufnahme der den §§ 8 – 11
            des Greifenberger Regle-
            ments entsprechenden
            Bestimmungen ergänzt
            werde.

            xx

            U. A. J
            XX.
            (Unterschrift)

            * "c." = currentis anni - des laufenden Jahres



            LG Jens
            Zuletzt geändert von jebaer; 06.01.2026, 04:48.
            Am besde goar ned ersd ingnoriern!

            Kommentar

            • jebaer
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2022
              • 4598

              #7
              Da hat die Forensoftware gesponnen und meine Antwort doppelt abgespeichert

              Deshalb: gelöscht.


              LG Jens
              Zuletzt geändert von jebaer; 06.01.2026, 03:05.
              Am besde goar ned ersd ingnoriern!

              Kommentar

              • Balthasar70
                Erfahrener Benutzer
                • 20.08.2008
                • 3098

                #8
                Hallo,

                Hut ab, das sieht gut aus. Etwas noch:

                strate bereits aufgenannten?
                Gründen damit einver-
                stan

                von dem 1/12 Abzug frei
                zu lassen ist. Ihre nach-

                begonnen wird und neue
                Anstellungen rege [im Sinne von stets] Gehalts-
                Erhöhungen nur unter Bedin-
                gung des 1/12 Abzugs er-
                folgen.
                Zuletzt geändert von Balthasar70; 06.01.2026, 09:18.
                Gruß Balthasar70

                Kommentar

                • M_Nagel
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.10.2020
                  • 2182

                  #9
                  Ich lese so:

                  Dem pp. erwidere ich auf
                  den gefälligen Bericht vom
                  28 August c. (Nro. 1438), be-
                  treffend die Bildung ei-
                  nes Pensionsfonds für die
                  Lehrer am Progymnasium
                  zu Demmin, unter Rückgabe
                  der eingereichten Acten
                  ergebenst Folgendes:
                  Hinsichtlich des § 2 des Re-
                  glements-Entswurfs habe
                  ich nichts dagegen zu erinnern,
                  daß die Gesang- und Zeichen-
                  lehrer, auch wenn sie de-
                  finitiv angestellt sind,
                  von der Theilnahme an
                  dem Pensionsfond aus-
                  geschlossen werden, der
                  Aufnahme des die Mo-
                  tivirung enthaltenden
                  Passus "weil diese ihre
                  Kräfte nur theilweise usw."
                  in das Reglement bedarf
                  es jedoch nicht.
                  Zu § 4 bin ich aus den
                  von dem pp. dem Magi-
                  strate bereits eröffneten
                  Gründen damit einver-
                  stan


                  --------

                  pp. = (dem) vorgenannten, oben erwähnten
                  Zuletzt geändert von M_Nagel; 06.01.2026, 20:11.
                  Schöne Grüße
                  Michael

                  Kommentar

                  • M_Nagel
                    Erfahrener Benutzer
                    • 13.10.2020
                    • 2182

                    #10
                    standen, daß das vorhe-
                    rige Gehalt der jetzt de-
                    finitiv angestellten Lehrer
                    von dem 1/12 Abzug frei
                    zu lassen ist. Ihre nach-
                    trägliche Heranziehung
                    würde überdieß damit
                    in Widerspruch stehen, daß
                    die Lehrer, wie aus dem
                    Berichte des Magistrates
                    vom 14 Februar c. herrvor-
                    geht, bisher auch die laufenden
                    Pensionsbeiträge nicht
                    entrichtet haben, und daher
                    nach dem Reglements-Ent-
                    wurf die Zahlung derselben
                    erst mit dem 1 Juli c. ein-
                    treten soll.
                    Da sich übrigens die
                    Bestätigung des Regle-
                    ments noch verzögern dürfte,
                    so wolle das pp. -, wofern
                    der 1 Juli c. als Terminus
                    a quo festgehalten werden
                    soll, dafür gefälligst
                    sorgen, daß mit der Ein-
                    ziehung der laufenden
                    Beiträge unabhängig
                    von der Bestätigung
                    des Reglements sofort
                    be

                    begonnen wird und neue
                    Anstellungen resp. Gehalts-
                    Erhöhungen nur unter Bedin-
                    gung des 1/12 Abzugs er-
                    folgen.

                    Zuletzt geändert von M_Nagel; 06.01.2026, 10:21.
                    Schöne Grüße
                    Michael

                    Kommentar

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