Pensionswesen Höhere Töchterschule

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  • Pommernjunge
    Benutzer
    • 18.12.2025
    • 5

    #1

    [gelöst] Pensionswesen Höhere Töchterschule

    Guten Abend,
    ich möchte um Hilfe bitten beim Transkribieren einer kleinen Abhandlung. Es handelt sich um einen Reglements-Entwurf aus dem Jahre 1865 bzgl. der Regulierung des Pensionswesens der Höheren Töchterschule.
    Leider hat sich der Verfasser nicht besonders um Schönschrift bemüht . . .
    Deswegen habe ich sehr viele Lücken lassen müssen und hoffe auf freundliche Unterstützung.
    Heute füge ich eine von mehreren vorhandenen Seiten inkl. Lückentext bei.
    Vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen
    Pommernjunge
    Angehängte Dateien
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 4462

    #2
    Hallo Pommernjunge,

    für den Anfang ein paar ganz vage Ideen von mir:

    Stettin den 19 ten Septbr 1865
    An
    den | xxx | Herrn v. Muhler
    Excellenz
    in Berlin

    Mit dem aus der höheren
    Bürgerschule zu Demmin her-
    vorgegangenen Progymnasium,
    diesem daselbst hat bisher
    die dortige höhere Töchter-
    schule durch Identität der
    directive und des xxxx,
    xxxx, sowie durch Ge-
    meinschaftlichkeit des Budget-
    und Rechnungsplans in
    einer gewissen Verbindung
    gestanden. In Gemeinschaft
    der Vorschrift sub B Nr. 9
    der xxxx Cxxxx -
    xxxx vom 31 Dezbr 1825
    ( xxx. S. 1826 Sxx 5) hat
    daher die gedachte Töchter-
    schule wie auch augenblick-
    lich noch der Fall ist, un-
    ter der Leitung des hie-
    sigen Provinzial – Schul –
    Collegiums gestanden.
    Neuerdings haben nun die
    städtischen Behörden beschlossen,
    beide Anstalten hinsichtlich
    ------------------------ der
    directiven, des xxxx
    dens und des xxxx,
    14.6.xx12. xxx


    LG Jens
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • Balthasar70
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2008
      • 3080

      #3
      Hallo,
      ich ergänze/ ändere vage weiter:

      Stettin den 19 ten Septbr 1865
      An
      den | xxx | Herrn v. Muhler
      Excellenz
      in Berlin

      Mit dem aus der höheren
      Bürgerschule zu Demmin her-
      vorgegangenen Progymnasium,
      diesem daselbst hat bisher
      die dortige höhere Töchter-
      schule durch Identität der
      directive und des Cura-
      toriums, sowie durch Ge-
      meinschaftlichkeit des Costen-
      und Rechnungswesens in
      einer gewissen Verbindung
      gestanden. In Gemeinschaft
      der Vorschrift sub B Nr. 9
      der xxxxchsten Cxxxx -
      xxxx vom 31 Dezbr 1825
      (Ges. S. 1826 Sxx 5) hat
      daher die gedachte Töchter-
      schule wie auch augenblick-
      lich noch der Fall ist, un-
      ter der Leitung des hie-
      sigen Provinzial – Schul –
      Collegiums gestanden.
      Neuerdings haben nun die
      städtischen Behörden beschlossen,
      beide Anstalten hinsichtlich
      ------------------------ der
      directiven, des Costenwe-
      sens und des Inxx,
      14.6.xx12. xxx




      Gruß Balthasar70

      Kommentar

      • Pommernjunge
        Benutzer
        • 18.12.2025
        • 5

        #4
        Ich möchte mich ganz herzlich bedanken bei Jens und Balthasar70. Ich nehme mir jetzt die nächste Seite vor und versuche mich am nächsten Lückentext.
        Mit freundlichen Grüßen
        Pommernjunge

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