Hier das fünfte (und letzte) Bild, ebenfalls mit Bitte um Ergänzung/Korrektur:
Blatt 16
?? 5 Juli 1874
An das kgl. Landgericht Forchheim behufs gefälliger
Erklärung, ob bezüglich der Verehelichung der Braut
civilrechtliche Hindernisse bestehen, diese A. soll
angeblich nicht das geringste Vermögen besitzen.
Bamberg den 4/VII 74
k. Bezirksamt II
xxx
V?? ?? kgl. Bezirksamt Bamberg II
mit ?? ?? zurück, daß solange eine Aus-
einandersetzung der Vermögensverhaltnisse
oder B?? mit ihrem unehelichen Sohne
Joh. Lorenz Christel nicht vorliegt, ?? auch
dieselbe z. Zt. Vermögen(?) nicht besitzen sollte,
civilrechtliches Ehehinderniß bestehe.
Forchheim den 6./8. Juli 1874
Kgl. Ldgcht
Xxx
An den Bürgermeister Petzel mit dem Bemerken,
daß das Verehelichungs-Zeugniß erst ausgefertigt werden
kann, wenn die vorstehend für nothwendig erachtete Auseinandersetzung und der fehlende Militairpaß beigebracht ist.
Die beigebrachte Vaterschaftserklärung und Alimentationsfestsetzung ist für den Zweck der vorhabenden Verehelichung völlig wertlos.
Bamberg den 8/VII 74
K. Bezirksamt
xxx
Danke und
Blatt 16
?? 5 Juli 1874
An das kgl. Landgericht Forchheim behufs gefälliger
Erklärung, ob bezüglich der Verehelichung der Braut
civilrechtliche Hindernisse bestehen, diese A. soll
angeblich nicht das geringste Vermögen besitzen.
Bamberg den 4/VII 74
k. Bezirksamt II
xxx
V?? ?? kgl. Bezirksamt Bamberg II
mit ?? ?? zurück, daß solange eine Aus-
einandersetzung der Vermögensverhaltnisse
oder B?? mit ihrem unehelichen Sohne
Joh. Lorenz Christel nicht vorliegt, ?? auch
dieselbe z. Zt. Vermögen(?) nicht besitzen sollte,
civilrechtliches Ehehinderniß bestehe.
Forchheim den 6./8. Juli 1874
Kgl. Ldgcht
Xxx
An den Bürgermeister Petzel mit dem Bemerken,
daß das Verehelichungs-Zeugniß erst ausgefertigt werden
kann, wenn die vorstehend für nothwendig erachtete Auseinandersetzung und der fehlende Militairpaß beigebracht ist.
Die beigebrachte Vaterschaftserklärung und Alimentationsfestsetzung ist für den Zweck der vorhabenden Verehelichung völlig wertlos.
Bamberg den 8/VII 74
K. Bezirksamt
xxx
Danke und
