Verehelichungsakte 1866 - Beamtenhandschrift

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  • AlfredS
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2018
    • 4006

    #1

    [gelöst] Verehelichungsakte 1866 - Beamtenhandschrift

    Hallo zusammen,

    bei der angefügten (Wieder-) Verehelichungsakte habe ich im Punkt 3 bei zwei Worten Probleme mit dem Lesen der Beamtenhandschrift. Würde mich freuen, wenn ich die beiden Begriffe auch noch gelöst bekäme.

    Mein Lückentext:

    3. Daß die Rechte seines erstehelichen Kindes
    durch …kindschaft… und ...be-
    stellung genügend gesichert sind.


    Hintergrundinfo: Ein Witwer mit 13-jährigem Sohn ersucht um Genehmigung zur erneuten Heirat

    Vielen Dank schon im Voraus!
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von AlfredS; 12.12.2025, 17:15.
    Gruß, Alfred
  • M_Nagel
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2020
    • 2145

    #2
    durch Vereinkindschaftung und Vorausbe-
    stellung
    Zuletzt geändert von M_Nagel; 12.12.2025, 17:43.
    Schöne Grüße
    Michael

    Kommentar

    • ReReBe
      Erfahrener Benutzer
      • 22.10.2016
      • 3398

      #3
      Zitat von M_Nagel
      durch Vereinkindschaften und Vorausbe-
      stellung
      Beim ersten Wort vielleicht doch eher Vereinkindshaftung ?
      Was immer das auch sein soll, aber am Ende des Wortes sehe ich dort noch ein G und das C im SCH wäre auch nur zu erahnen.

      Gruß
      Reiner

      Kommentar

      • AlfredS
        Erfahrener Benutzer
        • 09.07.2018
        • 4006

        #4
        Hallo ihr beiden,
        ich hatte schon befürchtet, dass die gesuchten Begriffe aus der Juristerei (wir sprechen hier von einem Schriftstück aus Bayern) stammen.

        Und tatsächlich gibt es Abhandlungen über die Vereinkindschaftung - zum (finanziellen) Schutz / Erbrecht der Kinder aus einer früheren Ehe.

        Bei der 'Vorausbestellung' war ich mit meiner Vermutung "Vormunds..." dann doch wohl auf dem Holzweg...

        Vielen Dank für die schnelle Lösung!
        Gruß, Alfred

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        • Horst von Linie 1
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2017
          • 24343

          #5
          Nein, den Begriff Vereinkindschaftung gab es, was ich auch eindeutig lesen kann. Würde es -kindshaftung heißen, müsste da ein rundes s stehen. Es ist aber ein langes s.
          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

          Und zum Schluss:
          Freundliche Grüße.

          Kommentar

          • M_Nagel
            Erfahrener Benutzer
            • 13.10.2020
            • 2145

            #6
            vereinkindschaften, verb. die in die ehe gebrachten kinder mit den eignen kindern durch adoption gleichstellen:

            Schöne Grüße
            Michael

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