Bericht, ca. 1649, Brandenburg: Potsdam / Fahrland.
Das scheint ein offizielles Inspektionsprotokoll über die desolate Mühle in Fahrland zu sein.
Die Handschrift ist für mich in weiten Teilen wirklich schwer zu lesen.
Ich freue mich über jede Hilfe.
Was ich lese:
Actum Fahlandt den 11. May No 649
Auff des Churfürstl. befehl habe ich Endes benannten
mich mit dem hiesigen Müllermeister Mattkaß begeben
unter Fahrland, hatten daß erhaben Mühle
in Augenschein genommen und sonsten was zwischen
dem von Spechholtz und dem Müller Begang iste
erkundet, da sich denn befunden:
1)
Daß die Mühle ganz baufällig und nothwendig repa-
rirt werden muß: den 1. Muß ein neuer Hauptstän-
der gestellt und die Mauer-Ketten beschwellet werden
2. Muß ein neuer Mehlbalcken gezogen 3. Muß die
Mühle ganz neu bekleidet werden 4. die ausgebrochenen
Bänder müssen zum Theil wieder eingerichtet, zum Theil
neu darin gemacht 5. Eine Welle und ein neues
Kammradt geweitelt 6. Ein neuer Windbalcken, darin die Welle gestellt 7. Ein neuer Stein, den man bei Nutze braucht 8. Ein neuer [?]
und ein neuer Sackträger gemacht und geschaffet
werden 9. Ein neuer olth stell, so unter die [?]
beschrieben, gemacht werden.
Wenn in dieses ganz ordentlich angeschlagen wird,
kann die Mühle mit 150 Thlr nicht reparirt werden.
2. Das Haus, darin der Müller gewohnet, ist ganz dach-
und fachlos, also daß kein einziger Boden mehr darin
befunden, auch keine Stallungen und Ställe
3. Befindet sich bey dem Müller eine ziemliche Schuld, da die vornehmste Schulden nur angesetzt, ohnehin sich sonsten befindet, sind diese:
100 Rthlr 23 Gr
Der löblichen Ritterschaft des Havelländischen Kreises an besessenen Contribution laut H. Christoph Tiede und H. Rückens Auszuge;
135 Rthlr
Der löblichen Landschaft an Schößen
laut des vorhandenen Schoßbuchs
90 Rthlr 11 Gr
Seinem Juncker Christoph von Stechow
wen an besessenen Pächten und Geldern, so zum Theil der, zum Theil seine Knechte (welches der Müller tern an ihrem Lohn dekurtirt) als Strafe geben so [?]
105 Rthlr
Wolfgang von Stechow an 5 Jahr 18 Thlr besesenen Pächten als von Martini Ao 1634 bis Martini Ao 1640 inclutior aus jährlich in lank üblich Thlr à 12 Gr
31 Rthlr
Chun von Reitolden auch an Vesesteer
Pächten und 6 Thlr an Geldern
Summa: 462 Rthlr 2 Gr 11 Pf
Was die Injurien betrifft, ist der Müller dahin vernommen worden, hat aber nichts beybringen oder beweisen können. Sonsten aber dabei berichtet, ob Zwartten in der
Supplik gestanden, daß von seinem Juncker von der Mühle sollte geprügelt haben, verhielte sich nicht also, denn sein Juncker nicht bey denen auf der Mühle gewesen und hätte bei der Mühlen auch so loß belendelt vergebem, in Spandow, als er die Supplik gemacht, nicht befohlen.
Christianus Vegende
Das scheint ein offizielles Inspektionsprotokoll über die desolate Mühle in Fahrland zu sein.
Die Handschrift ist für mich in weiten Teilen wirklich schwer zu lesen.
Ich freue mich über jede Hilfe.
Was ich lese:
Actum Fahlandt den 11. May No 649
Auff des Churfürstl. befehl habe ich Endes benannten
mich mit dem hiesigen Müllermeister Mattkaß begeben
unter Fahrland, hatten daß erhaben Mühle
in Augenschein genommen und sonsten was zwischen
dem von Spechholtz und dem Müller Begang iste
erkundet, da sich denn befunden:
1)
Daß die Mühle ganz baufällig und nothwendig repa-
rirt werden muß: den 1. Muß ein neuer Hauptstän-
der gestellt und die Mauer-Ketten beschwellet werden
2. Muß ein neuer Mehlbalcken gezogen 3. Muß die
Mühle ganz neu bekleidet werden 4. die ausgebrochenen
Bänder müssen zum Theil wieder eingerichtet, zum Theil
neu darin gemacht 5. Eine Welle und ein neues
Kammradt geweitelt 6. Ein neuer Windbalcken, darin die Welle gestellt 7. Ein neuer Stein, den man bei Nutze braucht 8. Ein neuer [?]
und ein neuer Sackträger gemacht und geschaffet
werden 9. Ein neuer olth stell, so unter die [?]
beschrieben, gemacht werden.
Wenn in dieses ganz ordentlich angeschlagen wird,
kann die Mühle mit 150 Thlr nicht reparirt werden.
2. Das Haus, darin der Müller gewohnet, ist ganz dach-
und fachlos, also daß kein einziger Boden mehr darin
befunden, auch keine Stallungen und Ställe
3. Befindet sich bey dem Müller eine ziemliche Schuld, da die vornehmste Schulden nur angesetzt, ohnehin sich sonsten befindet, sind diese:
100 Rthlr 23 Gr
Der löblichen Ritterschaft des Havelländischen Kreises an besessenen Contribution laut H. Christoph Tiede und H. Rückens Auszuge;
135 Rthlr
Der löblichen Landschaft an Schößen
laut des vorhandenen Schoßbuchs
90 Rthlr 11 Gr
Seinem Juncker Christoph von Stechow
wen an besessenen Pächten und Geldern, so zum Theil der, zum Theil seine Knechte (welches der Müller tern an ihrem Lohn dekurtirt) als Strafe geben so [?]
105 Rthlr
Wolfgang von Stechow an 5 Jahr 18 Thlr besesenen Pächten als von Martini Ao 1634 bis Martini Ao 1640 inclutior aus jährlich in lank üblich Thlr à 12 Gr
31 Rthlr
Chun von Reitolden auch an Vesesteer
Pächten und 6 Thlr an Geldern
Summa: 462 Rthlr 2 Gr 11 Pf
Was die Injurien betrifft, ist der Müller dahin vernommen worden, hat aber nichts beybringen oder beweisen können. Sonsten aber dabei berichtet, ob Zwartten in der
Supplik gestanden, daß von seinem Juncker von der Mühle sollte geprügelt haben, verhielte sich nicht also, denn sein Juncker nicht bey denen auf der Mühle gewesen und hätte bei der Mühlen auch so loß belendelt vergebem, in Spandow, als er die Supplik gemacht, nicht befohlen.
Christianus Vegende
