Details zu einem Grundstück im Kaufvertrag

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  • andreDD
    Benutzer
    • 29.10.2008
    • 42

    [ungelöst] Details zu einem Grundstück im Kaufvertrag

    Aus einem Zittauer Gerichtsbuch (1732):

    zwischen den roten Markierungen heißt es mit angepasster Großschreibung:
    (Jemand verkauft mit ...)
    "... obrigkeitlichen Consens ein Flecklein Boden fünffzehn
    Schritte breit und die an xx biß
    an xx xx zu einer Baustelle wie
    solche besichtiget ist worden, an Käuffer
    Hanß Geor[ge] Kirschau, Gärttner all hier"

    Grundstücksdetail.jpg

    Kann jemand den blauen Teil entziffern? Ich sehe zweimal ein W als Anfangsbuchstaben, kann mir aber keinen Reim drauf machen.

    Dank und Grüße
    andreDD
    Angehängte Dateien
  • Zita
    Moderator

    • 08.12.2013
    • 7082

    #2
    an quere Wegt. Zu einer Baustelle wie

    LG Zita

    Kommentar

    • andreDD
      Benutzer
      • 29.10.2008
      • 42

      #3
      Zitat von Zita Beitrag anzeigen
      an quere Wegt.
      Klingt nach einem Fachausdruck! Danke!

      Lässt sich das erste Wort in der blauen Markierung auch entziffern?

      ein Flecklein Boden fünffzehn Schritte breit und die an xx biß an quere wegt
      Grüße
      andreDD
      Zuletzt geändert von andreDD; 16.11.2025, 14:41.

      Kommentar

      • Zita
        Moderator

        • 08.12.2013
        • 7082

        #4
        Hallo Andre,

        vielleicht steht da auch nur quer Wegt. Ich denke da nicht an einen Fachausdruck, sondern die Ausdehnung des Grundstücks: Breite = 15 Schritt, Länge = ... bis an den Querweg.

        LG Zita

        Kommentar

        • M_Nagel
          Erfahrener Benutzer
          • 13.10.2020
          • 2139

          #5
          .. und die an Weisung biß
          an...
          Schöne Grüße
          Michael

          Kommentar

          • andreDD
            Benutzer
            • 29.10.2008
            • 42

            #6

            Danke Euch! Also haben wir:

            ein Flecklein Boden fünffzehn Schritte breit und die an Weisung biß an quere wegt
            Ich verstehe dank Zitas Ergänzung den Sinn.

            Aber kann mir bitte noch jemand erläutern, was "an Weisung" hier meinen könnte? Ist es ganz simple die "Anweisung" zur Länge?

            Grüße
            andreDD

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