Hallo,
ich bitte um Lesehilfe.
Was steht als Randnotiz bei dem zweiten Eintrag?
Gerne kann auch der restliche Text korrigiert werden.
Sonst steht am Rand der Tag der Hochzeit. Diese konnte ich leider nicht finden.
Bei Kurt Stuck - "Die Nachkommen des Reformators von Zweibrücken Johannes Schwebel" (Pfälzisch-Rheinische Familienkunde, Bd. 8, S. 397 ff)
wird das Datum der Proklamation als Hochzeitsdatum angegeben. Dort habe ich aber auch noch andere Ungereimtheiten gefunden.
Der Ehrwürt? unnd Hochgelart
Herr Niclauß Schwebel beyder
rechten Doctor Churfürstlicher
Pfaltz bestelter aduocat und procu-
rator am löblichen Hoffgericht zu
Heydelbergk, Herrn Johan Lud-
wig Schwebels, fürstlicher Zwey-
brückischer Landschafft verordneter
Commissarii und Pfenningmeisters
zu Zweybrück ehelicher Sohn.
So dan die Ehrn? unnd tugentreiche Jungf[rau]
Anna Maria Ruppelin, weyland
des auch Ehrwürten? unnd hochgelarten
Johannis Ruppelii der Rechte? Docto-
ris hinterlaßene eheliche Tochter.
Randnotiz:
Schedulam? … ?
Germany, Preußen, Hessen-Nassau, Frankfurt, Proklamationsbücher; ark:/61903/3:1:3Q9M-CSX1-6Q4Q-T
Vielen Dank
Iceman75
ich bitte um Lesehilfe.
Was steht als Randnotiz bei dem zweiten Eintrag?
Gerne kann auch der restliche Text korrigiert werden.
Sonst steht am Rand der Tag der Hochzeit. Diese konnte ich leider nicht finden.
Bei Kurt Stuck - "Die Nachkommen des Reformators von Zweibrücken Johannes Schwebel" (Pfälzisch-Rheinische Familienkunde, Bd. 8, S. 397 ff)
wird das Datum der Proklamation als Hochzeitsdatum angegeben. Dort habe ich aber auch noch andere Ungereimtheiten gefunden.
Der Ehrwürt? unnd Hochgelart
Herr Niclauß Schwebel beyder
rechten Doctor Churfürstlicher
Pfaltz bestelter aduocat und procu-
rator am löblichen Hoffgericht zu
Heydelbergk, Herrn Johan Lud-
wig Schwebels, fürstlicher Zwey-
brückischer Landschafft verordneter
Commissarii und Pfenningmeisters
zu Zweybrück ehelicher Sohn.
So dan die Ehrn? unnd tugentreiche Jungf[rau]
Anna Maria Ruppelin, weyland
des auch Ehrwürten? unnd hochgelarten
Johannis Ruppelii der Rechte? Docto-
ris hinterlaßene eheliche Tochter.
Randnotiz:
Schedulam? … ?
Germany, Preußen, Hessen-Nassau, Frankfurt, Proklamationsbücher; ark:/61903/3:1:3Q9M-CSX1-6Q4Q-T
Vielen Dank
Iceman75
Kommentar