Lesehilfe für Hauskauf 1818 in Zittau erbeten Seite 5 von 6

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3492

    [gelöst] Lesehilfe für Hauskauf 1818 in Zittau erbeten Seite 5 von 6

    ch kann es einfach nicht lesen. Ich benötige wieder eure Hilfe

    Stube nebst Stubenkammer, ferner das
    Kämmerchen auf dem ...lichen Saale,
    ..... auch ein Platz im Hofe zu
    Aufbewahrung des Holzes. ......
    ...... Käufer per Tutorein bestand
    .... williget.
    ...... vormals beiderseits
    Contrahenten mit allen diesen vor-
    stehenden Punkten und Kauf......
    ..... sind, als ......
    sie auch einandere die Festhaltung die-
    ses Kontrakts und untersagen dabei allen
    und ieden dagegen zustehenden .....
    ..........., als der .....
    des ..... oder ......, ihres
    ....thums, des Betrugs, der ......
    ......., der anders aberedeter als
    niedergeschriebene Sache, der ....
    ............., daß ein allgemeines
    ....... nicht gültig ..... nicht
    eine besondere ...... gegangen und
    ......sie sonst ...... haben mögen
    ....... zu ..... Urkundt dies

    Ich bitte um Korrektur und Ergänzung
    Vielen Dank
    Gruß Manfred

    1818 Hauskauf Brösel, Carl Ernst Seite 5a.png
    Zuletzt geändert von Balle; 17.09.2025, 11:48.
    Lieber Gruß
    Manfred
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 4174

    #2

    Stube nebst Stubenkammer, ferner das
    Kämmerchen auf dem nemlichen Saale,
    sonsten auch ein Platz im Hofe zu
    Aufbewahrung des Holzes. Welches
    ebenfalls Käufer per Tutorem bestens
    verwilliget.
    Was wenn denn also beiderseits
    Contrahenten mit allen diesen vor-
    stehenden Punkten und Klauseln wohl
    zufrieden sind, als versprechen
    sie auch einandere die Festhaltung die-
    ses Kontracts und versagen dabei allen
    und ieden dagegen zustehenden Einre-
    den und Ausflüchten, als der Ausflucht
    des Miß oder Nichtverstandes, des
    Irrthums, des Betrugs, der Unterla-.
    ssung, der anders abgeredeter als
    niedergeschriebener Sache, der Ver-
    letzung über oder unter der Hälfte,
    der Rechtsregel, daß eine allgemei-
    ne Verzicht nicht gültig, wenn nicht
    eine besondere vorhergegangen - und
    wie.sie sonst Namen haben mögen
    ....... haben zu mehrerer Urkundt die-


    LG Jens
    Zuletzt geändert von jebaer; 17.09.2025, 00:18.
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 3492

      #3
      Danke dafür, ich hab die Gradationskurve etwas verändert, vielleicht läßt sich das letzte Wort links unten auch noch lesen.
      Bildschirmfoto 2025-09-17 um 10.23.48.png
      Lieber Gruß
      Manfred

      Kommentar

      • AlfredS
        Erfahrener Benutzer
        • 09.07.2018
        • 3783

        #4
        In dem Pixel-Nebel meine ich ein "und" erkennen zu können.
        Gruß, Alfred

        Kommentar

        • Balle
          Erfahrener Benutzer
          • 22.11.2017
          • 3492

          #5
          Danke, das kann ich mir auch vorstellen
          Lieber Gruß
          Manfred

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