Eheeintrag Esselbach 1679

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  • Heininger Stefan
    Erfahrener Benutzer
    • 26.12.2007
    • 141

    [gelöst] Eheeintrag Esselbach 1679

    Hallo liebe Mitforschenden,

    ich habe hier einen Eheeintrag aus dem Jahre 1679. Leider ist dies mitlerweile eine Schrift die ich nicht mehr lesen kann. Das Einzige sind
    die Namen Valentin Schwab und Margaretha Hock mitten im Text.
    gibt es jemanden der mir hier vielleicht weiterhelfen kann. Für eure Hilfe im vorraus jetzt schon mal Besten Dank

    Gruß
    Stefan
    Angehängte Dateien
  • AlfredS
    Erfahrener Benutzer
    • 09.07.2018
    • 3756

    #2
    Mal ein Versuch - durchaus noch verbesserungsbedürftig:

    Den(?) 7 Maij hatt sich im(?) Eheliche Freindtschafft im
    Pfarrhoff Zu Esselbach eingefunden u. Eine Ehe vor ?? ge-
    schlossen Zwischen Valentin Schwob Hanß Schwob S: von Oberdorff
    Ehlicher Sohn, u. Margaretha Hockin Hanß Hock aus ??berg
    Ehlicher Dochter. Die Mutter verspricht(?) Ihrer Dochter ?? Sie
    Kindern versprochen(?) ?? Sie ohne Crebs(?) Fieber(?) abere
    ??? Versterben Verspricht der Breutigam seiner Brauth.
    Gruß, Alfred

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    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 17230

      #3
      Hallo

      Den 7 Maii Hatt sich ein Eheliche Freindtschafft im
      PfarrHoff zu Esselbach eingefunden u. Eine Ehe versprochen & ge-
      schlossen zwischen Valentin Schwob, Hanß Schwob S. [Seeligen] von Oberdorff
      Ehlichen Sohn, u. Margaretha Hockin Hanß Hock auß Bischbron [Bischbrunn] S.
      Ehlicher Dochter. Die Mutter verspricht Ihrer Dochter, waß Sie
      andern Kindern versprochen wan Sie ohne LeibßErben abrer [sic!]
      solten versterben verspricht der Breutigam Seiner Brauth
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 09.09.2025, 01:04.
      Viele Grüße

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 17230

        #4

        Der letzte Satz besagt vermutlich, wenn die Geschwister der Braut ohne überlebenden Kinder versterben, dann erhält die Braut das ganze Erbe der Mutter; und dieses Erbe bleibt ausschließlich bei der Braut, und soll nicht an ihren Ehemann gelangen
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 09.09.2025, 11:28.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Heininger Stefan
          Erfahrener Benutzer
          • 26.12.2007
          • 141

          #5
          Hallo Anna Sara, hallo Alfred

          danke für eure schnellen antworten, das hat mir sehr weitergeholfen.

          Gruß

          Stefan

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