Lesehilfe erbeten Hauskauf 1793 in Zitta S.3

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3492

    [gelöst] Lesehilfe erbeten Hauskauf 1793 in Zitta S.3

    Ich bitte um etwas Unterstützung für die dritte Seite
    Ich lese bisher:
    letzte Zeile der Vorseite:
    in Churfürst. Sächsischen Co...(?)


    ....mäßigen Münz
    sorten zu bezahlen,derge
    stalt, daß Käufer folglich
    20rthlr bar ...., die übri
    gen 80 rthlr aber behält Käu
    fer als unbezahlte Kauf
    gelder unzinsbar .....
    und ..... Verkäufer
    ..... davon alljährlich,
    wenn .... benöthiget
    zu seinen Bedür......
    10 rthlr zu bezahlen, zum
    neuen Jahr 1794 damit
    anzufangen, und bis
    zu völliger .....tigung
    der Kaufsumme zu
    continuieren.
    Wenn nun Käufer die

    Ich bitte um Korrektur und Ergänzung.
    Danke sehr

    Bildschirmfoto 2025-09-03 um 22.36.50.png
    Zuletzt geändert von Balle; 05.09.2025, 08:54.
    Lieber Gruß
    Manfred
  • Scriptoria
    Erfahrener Benutzer
    • 16.11.2017
    • 3239

    #2
    Hallo,

    ventionsmäßigen Münz[zwei parallele Striche am Rand unten sind Trennungsstriche]
    sorten zu bezahlen, derge–
    stalt, daß Käufer folglich
    20rthlr baar erleget, die übri–
    gen 80 rthlr aber behält Käu–
    fer als unbezahlte Kauf–
    gelder unzinsbar eine,
    und verspricht Verkäuf-
    fern davon alljährlich,
    wenn er es benöthiget,
    zu seinen Bedürfniß
    10 rthlr zu bezahlen, zum
    neuen Jahr 1794 damit
    anzufangen, und bis
    zu völliger Berichtigung
    der Kaufesumme zu
    continuieren.
    Wenn nun Käufer die

    Grüße
    Scriptoria

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4070

      #3
      ventionsmäßigen Münz[zwei parallele Striche am Rand unten sind Trennungsstriche]
      sorten zu bezahlen, derge–
      stalt, daß Käufer sogleich
      20rthlr baar erleget, die übri–
      gen 80 rthlr aber behält Käu–
      fer als unbezahlte Kauf–
      gelder unzinsbar inne,
      und verspricht Verkäuf-
      fern davon alljährlich,
      wenn er es benöthiget,
      zu seinen Bedürfniß
      10 rthlr zu bezahlen, zum
      neuen Jahr 1794 damit
      anzufangen, und bis
      zu völliger Berichtigung
      der Kaufesumme zu
      continuieren.
      Wenn nun Käufer die


      VG
      mawoi

      Kommentar

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