Lesehilfe erbeten Hauskauf 1763 S.2

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3425

    [gelöst] Lesehilfe erbeten Hauskauf 1763 S.2

    Ich benötige ein bißchen Lesehilfe für diesen Hauskauf in Zittau.
    Ich lese:
    wie auf ..... und
    ......., ein
    er solches genutzet
    und gebrauchet, von
    Christoph Preseln, dem
    Mauerhandwerk zugethan
    vor und ..... 180 rthlr
    schreibe:
    EinHundert und Achtzig
    in .........
    Münz......, daß auf
    dem ...........
    ..... und .....
    ......... von
    50 rthlr nebst 25 rthlr rück
    ständigen .......
    übernimmt Käufer
    und behält solche auch
    dann ..........
    also verbleibet Käufer

    Ich bitte um Ergänzung und Korrektur
    Danke
    Bildschirmfoto 2025-09-02 um 22.05.46.png
    Zuletzt geändert von Balle; 03.09.2025, 11:24.
    Lieber Gruß
    Manfred
  • Upidor
    Erfahrener Benutzer
    • 10.02.2021
    • 2930

    #2

    wie auch Nutz- und
    beschwerungen, wie
    er solches genutzet
    und gebrauchet, von
    Christoph Preseln, dem
    Mauerhandwerk zugethan
    vor und um 180 rthlr
    schreibe:
    EinHundert und Achtzig R(thlr)
    in Mandatsmäßigen
    Münzsorten, das auf
    dem Hause stehende
    Kapital aus hiesigen
    Waisenhause von
    50 rthlr nebst 25 rthlr rück
    ständigen Zünßen
    übernimmt Käufer
    und behält solche auf
    dem Grundstücke

    also verbleibet Käufer

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4061

      #3
      wie auch Nutz-und
      Beschwerungen, wie
      er solches genutzet
      und gebrauchet, an
      Christoph Preseln, dem
      Mauerhandwerk zugethan
      vor und um 180 rthlr
      schreibe:
      EinHundert und Achtzig Thlr
      in Mandatmäßigen
      Münzsorten, das auf
      dem Hause stehende
      Kapital aus hiesigen
      Waisenhause von
      50 rthlr nebst 25 rthlr rück
      ständigen .......
      übernimmt Käufer
      und behält solche auf
      dem Grundstücke,
      also verbleibet Käufer


      VG
      mawoi

      Kommentar

      Lädt...
      X