Zivilstandsregister 1813 - ein paar fehlende Worte - letzter Teil

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  • sven.vedder
    Erfahrener Benutzer
    • 20.06.2008
    • 595

    [gelöst] Zivilstandsregister 1813 - ein paar fehlende Worte - letzter Teil

    Hallo Zusammen,

    hier habe ich einen zweiten Teil einer Zivilstandsurkunde von 1813. Leider fehlen mir ein paar Worte. Wäret Ihr so freundlich nochmals erneut mir zu helfen?

    Ich lese folgendes. (der unterstrichene Teil folgte vorher und ist auf diesem Ausschnitt nicht zu sehen). Die Fehlenden Worte sind im original gelb hinterlegt.

    Nachdem ist mich
    vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung
    kein gesetzliches Hindernis entgegen stehe, laß ich beiden
    Verlobten die vorerwähnten Beläge, und des Kapital sechs
    des Titels über Heirathen, Rechte und Pflichten den Ehe-

    gatten aus dem Gesetzbuche Napoleon ____: _____ nach
    ________ den Bräutigam und die Braut: ob es Ihr Entschluß
    sey, sich ehelich zu verbinden. Jeder von ihnen __________
    beantwortete diese Frage mit ja. ____ habe hinnauf im
    Namen des Gesetzes den Lambert Sluiter und die Johanna
    Ruebroek für Eheleute erklärt, und über diese Hand-
    lung gegenwärtige Urkunde aufgenommen. _____
    _______ folgende Zeugen gegenwertig, Stephan Arndt,
    acht und dreißig jährigen Alters, _____wirth und _____-
    _______ 2., Wilhelm Smits, vier und fünftig Jahre
    alt, Taglöhner, 3. Franz Backer, ein und vierzig jährigen
    Alters, Schullehrer und Küster, 4. Bernhard Bosch, zwei
    und sechszig Jahre alt, Taglöhner, sämtlich zu Dornick,
    Maire Vrasselt wohnhaft, welche zugleich erklärten, mit
    Den Haupt-Kompanenten nicht verwandt zu seyn.


    Bild 3.jpg Vielen lieben Dank für Eure stetige Hilfe.

    LG

    Sven
    Zuletzt geändert von sven.vedder; 29.08.2025, 22:01.
  • jebaer
    Erfahrener Benutzer
    • 22.01.2022
    • 4179

    #2
    Nachdem ich mich
    vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung
    kein gesetzliches Hindernis entgegen stehe, laß ich beiden
    Verlobten die vorerwähnten Beläge, und des Kapital sechs
    des Titels über Heirathen, Rechte und Pflichten derEhe-
    gatten aus dem Gesetzbuche Napoleon vor: fragte nach
    einander den Bräutigam und die Braut: ob es Ihr Entschluß
    sey, sich ehelich zu verbinden. Jeder von ihnen besonders
    beantwortete diese Frage mit ja. Ich habe hierauf im
    Namen des Gesetzes den Lambert Sluiter und die Johanna
    Ruebroek für Eheleute erklärt, und über diese Hand-
    lung gegenwärtige Urkunde aufgenommen. Hiebei
    waren folgende Zeugen gegenwartig, Stephan Arnds,
    acht und dreißig jährigen Alters, Ackerwirth und Muni-
    zipulanth 2., Wilhelm Smits, vier und fünfzig Jahre
    alt, Taglöhner, 3. Franz Backer, ein und vierzig jährigen
    Alters, Schullehrer und Küster, 4. Bernhard Bosch, zwei
    und sechszig Jahre alt, Taglöhner, sämtlich zu Dornick,
    Maire Vrasselt wohnhaft, welche zugleich erklärten, mit
    den Haupt-Komparenten nicht verwandt zu seyn.


    LG Jens
    Am besde goar ned ersd ingnoriern!

    Kommentar

    • sven.vedder
      Erfahrener Benutzer
      • 20.06.2008
      • 595

      #3
      Hi Jens,
      recht herzlichen Dank !!!!!!!
      Viele liebe Grüße
      Sven

      Kommentar

      • sven.vedder
        Erfahrener Benutzer
        • 20.06.2008
        • 595

        #4
        Für den Fall, dass jemand mal nach dieser Urkunde googelt. Der vollständige Text lautet:

        Zivielstandsregister Standesamt Vrasselt – Heiraten 1813

        Eintrag Nr. 15:

        Im Jahre Eintausend Achthundert dreizehn am Dreis-
        sigsten October des Nachmittags zwei Uhr
        erschienen vor mir Henrich Cornelius de Witt, Mai-
        re und Zivilstands-Beamten der Munizipalität
        Vrasselt, Kanton Emmerich, Departe-
        ment von Lippe, 1. den zu Dornick wohnende
        Zimmermann Lambert Sluiter, zufolge der von ein am
        neun und zwanzigsten October dieses Jahres aus dem Taufbuche
        der katholischen Pfarre zu Dornick gewonnenen Auszuges
        getauft zu Dornick, am ein und dreißigsten August Eintau-
        send siebenhundert sechszig, großjähriger Sohn des Taglöhners
        Wilhelm Sluiter und Elisabeth van Rossum, von
        welchen Eltern den Vater am sechs und zwan-
        zigsten September Eintausend Achthundert vier,
        und die Mutter am fünften März, Eintau-
        send siebenhundert fünf und sechszig gestor-
        ben sind, laut den von ein am neun und zwan-
        zigsten October dieses Jahres aus dem Sterbe-
        buch der katholischen Pfarre zu Dornick ertheilte Aus-
        züge, Wittwer von Aleida van Rossum, welche Zufolge des
        von ein am neun und zwanzigsten October dieses Jahres
        aus dem Register der Sterbe-Urkunde der Maire Vras-
        selt gewonnenen Auszuges am siebenzehnten Februar Ein-
        tausend Achthundert dreizehn, mit Tode abgegangen ist.

        2. die zu Bienen, Maire Vrasselt wohnende Johanna Roe-
        broek, ohne Gewerbe, zufolge des von ein am neun
        und zwanzigsten dieses Monats October, aus dem Taufbuche der
        katholischen Pfarre zu Bienen gewonnenen Auszugs, ge-
        tauft zu Bienen, am neun und zwanzigsten November, Ein-
        tausend siebenhundert neun und siebenzig, und gebohren
        daselbst in der Ehe des Ackerwirths Ludwig Roebruek
        und der Elisabeth Bauman, von welchen Eltern die Mut-
        ter am dritten Februar dieses Jahres gestorben ist, laut
        der von ein aus dem Register der Sterbe-Urkunde der
        Mairen Vrasselt, am neun und zwanzigsten diesen Monats
        October gewonnenen Auszugs, der Vater aber zu Bienen
        wohnt und sich heute vor mir einfand, den Bräutigam über-
        gab einen von ein am neun und zwanzigsten dieses Monats
        aus dem Sterbebuche der katholischen Pfarre zu Dornick er-
        theilten Auszug, derzufolge seiner Großmutter, mütterlicher
        seits, Gisberta van Ackeren, am zwanzigsten Januar Ein-
        tausend siebenhundert zwei und siebenzig gestorben ist
        und erklärte eidlich, daß ihm die Sterbe und lezte Wohnor-
        te seines Großvaters mütterlicher, und seinen Großeltern vä-
        terlicher Seits unbekannt seyen, und es ihm daher unmöglich
        sey, deren Sterbe-Ackten beizubringen. Die vier hierunten
        benannten Zeugen dieses Heiraths-Acktes bezeugten eben-
        falls an eidesstatt, daß obgleich sie den Bräutigam kannten
        ihnen dennoch die Sterbe und lezten Wohnorte der Großel-
        tern väterlicher seits, und der Großmutter mütterlicher seits
        des Bräutigams unbekannt seyen. Die nemlichen vier Zeugen

        bezeugten auch, daß des Bräutigams Vater Wilhelm Sluiter ge-
        heißen habe, und sein wahrer Namen so sey, wie er oben geschrie-
        ben, obgleich seines Vaters Namen in dem beigebrachten Todten-
        schein Wilhelm Sleuter geschrieben sey. Beide Haupt-Kompa-
        renten trugen darauf an, des unten ihnen geschlossenen Ehe-
        verlöbnis durch Trauung zu vollziehen. Das Aufgeboth
        ist zweimal vor hiesigem Gemeinde-Hause, nemlich am
        dritten und vierten Sonntage, unter den siebenzehnten
        und vierundzwanzigsten October dieses Jahres, jedesmal
        mittags um zwölf Uhr, vorschriftmäßig geschehen. Der
        anwesende Vater der Braut erklärte seine Einwilligung
        zu der in Antrag gebrachten ehelichen Verbindung. Einsprüche
        sind gegen diese Verbindung nicht erfolgt. Nachdem ist mich
        vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung
        kein gesetzliches Hindernis entgegen stehe, laß ich beiden
        Verlobten die vorerwähnten Beläge, und des Kapital sechs
        des Titels über Heirathen, Rechte und Pflichten der Ehe-
        gatten aus dem Gesetzbuche Napoleon vor: fragte nach
        einander den Bräutigam und die Braut: ob es Ihr Entschluß
        sey, sich ehelich zu verbinden. Jeder von ihnen besonders
        beantwortete diese Frage mit ja. Ich habe hierauf im
        Namen des Gesetzes den Lambert Sluiter und die Johanna
        Ruebroek für Eheleute erklärt, und über diese Hand-
        lung gegenwärtige Urkunde aufgenommen. Hiebei
        waren folgende Zeugen gegenwertig, Stephan Arnds,
        acht und dreißig jährigen Alters, Ackerwirth und Muni-
        zipulanth 2., Wilhelm Smits, vier und fünftig Jahre
        alt, Taglöhner, 3. Franz Backer, ein und vierzig jährigen
        Alters, Schullehrer und Küster, 4. Bernhard Bosch, zwei
        und sechszig Jahre alt, Taglöhner, sämtlich zu Dornick,
        Maire Vrasselt wohnhaft, welche zugleich erklärten, mit
        den Haupt-Kompanenten nicht verwandt zu seyn.

        Lambert Sluiter Johanna Roebroek
        Lodewick Roebroek Stephan Arnd
        Wilhelmus Smits Franz Backer
        Bernardus Bosch

        Nach geschehener Vorlesung haben die Hauptkompa-
        renten, der Vater der Hauptkomparentin, und
        die Zeugen diese Heiraths-Urkunde nachstehend
        unterschrieben

        Henrich Cornelius de Witt Maire

        Diese Urkunde ist im Landesarchiv NRW in Duisburg als Digitalisat im Lesesaal einsehbar. Alternativ kann ich eine Kopie zur Verfügung stellen.

        LG

        Sven

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