Zivilstandsregister 1813 - ein paar fehlende Worte

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  • sven.vedder
    Erfahrener Benutzer
    • 20.06.2008
    • 591

    [gelöst] Zivilstandsregister 1813 - ein paar fehlende Worte

    Hallo zusammen,

    in dem folgenden Text - zweite Seite einer Heirats-Zivilstandsurkunde - fehlen mir einige Worte. Könnt ihr diese lesen? Ich hab diese gelb markiert.

    Ich lese für den Rest:

    bezeugten auch, daß des Bräutigams Vater Wilhelm Sluiter ge-
    heißen habe, und sein ______ Namen so sey, wie er oben geschrie-
    ben, obgleich seines Vaters Namen in dem beigebrachten Todten-
    schein Wilhelm Sleuter geschrieben sey. Beide Haupt-Kompa-
    renten ________ ________ an, des unten ihren gest______ Ehe-
    ________ durch Trauung zu vollziehen. Das Aufgeboth
    ist zweimal van hiesigem Gemeinde-Hause, nemlich am
    dritten und vierten Sonntage, _____ den siebenzehnten
    und vierundzwanzigsten October dieses Jahres, jedesmal
    mittags um zwölf Uhr, ________ mäßig geschehen. Der
    anwesende Vater der Braut erklärte seine Einwilligung
    zu den in ________ gebrachten ehelichen Verbindung. ______
    sind gegen diese Verbindung nicht erfolgt. _________ ist mich
    voll_______ überzeugt hatte, daß der nachge_____ Trauung
    kein ____________ Hindernis entgegen stehe, ____ ____ beiden
    Verlobten die ___________ Beläge, und des Kapital sechs
    des Titels über ________________, Rechte und Pflichten den Ehe-
    Bild1.jpg

    Vielen Dank und LG

    Sven
    Zuletzt geändert von sven.vedder; 29.08.2025, 20:40.
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23774

    #2
    Z 2 wahrer
    Z 5 trugen darauf...geschlossen...
    Z 6 verlöbniß
    Z 12 Antrag
    Z 14 nachgesuchten
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

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    • sven.vedder
      Erfahrener Benutzer
      • 20.06.2008
      • 591

      #3
      Hallo Horst von Linie 1,

      vielen lieben Dank, damit bin ich schon ein Stück weiter :-) Danke :-)

      LG
      Sven

      Kommentar

      • sven.vedder
        Erfahrener Benutzer
        • 20.06.2008
        • 591

        #4
        Damit bleibt die Frage zu den anderen Lücken, kann diese jemand entziffern?

        bezeugten auch, daß des Bräutigams Vater Wilhelm Sluiter ge-
        heißen habe, und sein wahrer Namen so sey, wie er oben geschrie-
        ben, obgleich seines Vaters Namen in dem beigebrachten Todten-
        schein Wilhelm Sleuter geschrieben sey. Beide Haupt-Kompa-
        renten trugen darauf an, des unten ihnen geschlossenen Ehe-
        verlöbnis durch Trauung zu vollziehen. Das Aufgeboth
        ist zweimal van hiesigem Gemeinde-Hause, nemlich am
        dritten und vierten Sonntage, _____ den siebenzehnten
        und vierundzwanzigsten October dieses Jahres, jedesmal
        mittags um zwölf Uhr, ________ mäßig geschehen. Der
        anwesende Vater der Braut erklärte seine Einwilligung
        zu den in Antrag gebrachten ehelichen Verbindung. ______
        sind gegen diese Verbindung nicht erfolgt. _________ ist mich
        voll_______ überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung
        kein ____________ Hindernis entgegen stehe, ____ ____ beiden
        Verlobten die ___________ Beläge, und des Kapital sechs
        des Titels über ________________, Rechte und Pflichten den Ehe-

        Bild2.jpgKönnte es in Zeile 14 "vollkommen" heißen?

        Danke und liebe Grüße
        Sven

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        • jebaer
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2022
          • 3978

          #5
          Hallo Sven,

          mitunter beschleicht mich der leise Verdacht, Du streust da gelegentlich ein paar Extra-Tipfehler ein, um die Aufmerksamleit der Lesehelfer zu testen ...

          bezeugten auch, daß des Bräutigams Vater Wilhelm Sluiter ge-

          heißen habe, und sein wahrer Namen so sey, wie er oben geschrie-
          ben, obgleich seines Vaters Namen in dem beigebrachten Todten-
          schein Wilhelm Sleuter geschrieben sey. Beide Haupt-Kompa-
          renten trugen darauf an, des unten ihnen geschlossenen Ehe-
          verlöbnis durch Trauung zu vollziehen. Das Aufgeboth
          ist zweimal vor hiesigem Gemeinde-Hause, nemlich am
          dritten und vierten Sonntage, unter den siebenzehnten
          und vierundzwanzigsten October dieses Jahres, jedesmal
          mittags um zwölf Uhr, vorschriftmäßig geschehen. Der
          anwesende Vater der Braut erklärte seine Einwilligung
          zu der in Antrag gebrachten ehelichen Verbindung. Einsprüche
          sind gegen diese Verbindung nicht erfolgt. Nachdem ich mich
          vollkommen überzeugt hatte, daß der nachgesuchten Trauung
          kein gesetzliches Hindernis entgegen stehe, laß* ich beiden
          Verlobten die vorerwähnten Beläge, und des Kapital sechs
          des Titels über Heirathen, Rechte und Pflichten der Ehe-

          * 3. Person Imperfekt von "lesen".


          LG Jens
          Am besde goar ned ersd ingnoriern!

          Kommentar

          • sven.vedder
            Erfahrener Benutzer
            • 20.06.2008
            • 591

            #6
            Hallo Jens,

            erst mal vielen Dank, dass du mir wieder einmal hilfst. Zu den Tippfehlern: Wenn es um die Konjugation geht, da habe ich leider dass Problem, dass mir durch die fehlenden Worte der Sinn des Satzes nicht klar ist. Dann schreibe ich das rein, was ich zu lesen vermag. Je nach Schreibstil habe ich da das Problem zu erkennen, was die letzten Buchstaben sind.

            Wenn es um das 1. Zeichen pro Zeile geht, haut mir die Autokorrektur von Microsoft Word hier rein und stellt den ersten Buchstaben groß da. Das übersehe ich dann schon mal.

            Daher Asche auf mein Haupt, aber ich versuche es nach bestem Wissen zu übersetzen ;-)

            Die Kirchenbücher waren ohne diesen "Freitext" noch relativ einfach zu "übersetzen". Aber jetzt habe ich die Notariellen Urkunden im Landesarchiv "entdeckt". Da tue ich mich gerade noch etwas schwerer mit. Aber Dank deiner Hilfe, klappt es immer besser.

            Vielen Dank und liebe Grüße

            Sven

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            • jebaer
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2022
              • 3978

              #7
              Mensch, das sollte ein Scherz sein, deshalb das !
              Kenne ich von mir selbst, dass ich bei längeren Texten den Wald vor Bäumen nicht mehr sehe, und wenn doch, mir die Autokorrektur des Editors einen Strich durch die Rechnung macht.


              LG Jens
              Am besde goar ned ersd ingnoriern!

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              • sven.vedder
                Erfahrener Benutzer
                • 20.06.2008
                • 591

                #8
                Hi Jens, alles gut, wollte nur keinen verprellen ;-P

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