Hallo liebe Lesehelfer, auch auf dieser Seite fehlen mir noch 2 Worte und ein Abkürzung. Dann habe ich das ganze Decret fertig. Ich hoffe auf Euch, das ich mit Eurer Hilfe die Löschung finde und damit komplett transkribiert habe. Vielen, vielen Dank für die Mithilfe. Liebe Grüße, Stefan.
Sub Rubrica I. ist die Eintragung des tit: poss: nach Maßgabe der genannten 8 bäuerlichen Wirthe im Rezesse, welcher zu Marien 1829 in Wirksamkeit getreten zu veranlassen, und sind vorläufig die jetzigen Besitzern als Eigenthümer darin aufzuführen. Die 5 Bauern und 3 Kossäten sind nach Maßgabe des Attestes E. Köngl. O.L.G vom 19. Aug. 1835 ? Hauptgute Segenthin abgeschrieben. Dem Werth eines Bauernhufes ist auf 1038 Reichtstaler 21 Groschen 4 Pfennige und der vier Kossätenhufes auf 247 Reichstaler ermittelt, welcher Werth im Hypothekenbuch zu vermerken, so wie auch daß der Besitzer des Grundstück nur zu ¼ des Werthes mit Schulden belasten darf.
Sub Rubrica II. sind einzutragen: Onera perpetua[i] ?.
4 Reichstaler 4 Groschen 5 3/5 Pfennige: welches jeder Bauer jahrjährlich zur Kreiskasse zu entrichten hat.
Die Kossäten haben an die Kreiskasse jeder zu entrichten
1 Reichtstaler 19 Groschen 6 2/3 Pfennige: Contribution
2 Reichstaler 2 Groschen 3 Pfennige
Sub Rubrica I. ist die Eintragung des tit: poss: nach Maßgabe der genannten 8 bäuerlichen Wirthe im Rezesse, welcher zu Marien 1829 in Wirksamkeit getreten zu veranlassen, und sind vorläufig die jetzigen Besitzern als Eigenthümer darin aufzuführen. Die 5 Bauern und 3 Kossäten sind nach Maßgabe des Attestes E. Köngl. O.L.G vom 19. Aug. 1835 ? Hauptgute Segenthin abgeschrieben. Dem Werth eines Bauernhufes ist auf 1038 Reichtstaler 21 Groschen 4 Pfennige und der vier Kossätenhufes auf 247 Reichstaler ermittelt, welcher Werth im Hypothekenbuch zu vermerken, so wie auch daß der Besitzer des Grundstück nur zu ¼ des Werthes mit Schulden belasten darf.
Sub Rubrica II. sind einzutragen: Onera perpetua[i] ?.
- 3 Reichstaler 9 Groschen 1 2/5 Pfennige : Contribution[ii]
- 25 Groschen 4 1/5 Pfennige: Cavallerie Geld[iii]
4 Reichstaler 4 Groschen 5 3/5 Pfennige: welches jeder Bauer jahrjährlich zur Kreiskasse zu entrichten hat.
Die Kossäten haben an die Kreiskasse jeder zu entrichten
1 Reichtstaler 19 Groschen 6 2/3 Pfennige: Contribution
- 12 Groschen 8 1/3 Pfennige: Cavallerie Geld
2 Reichstaler 2 Groschen 3 Pfennige
- Abgaben an die Geistlichkeit sind auf Grund des § 19 des Rezesses einzutragen, von jedem der 5 Bauern: 8 Metzen Roggen, 12 Metzen Hafer, neun Stiegen Eier, 1 Fuder Torf, alle 2 Jahr eine lebendige Gans, welches auf Grund des Rezesses § 20 einzutragen ist.
- Communal Abgaben nach Maßgabe des Rezesses § 24.
- Muß jeder der 5 Bauern statt der gesetzlich zulässigen 13 zweispannige Gespanntage sämtliche Heufuhren , welche bei dem Herrschaftlichen Mauerwiesen mit Einschluß der dem Dan? aus der Theilung nach zu-
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