Liebe Lesehelfer, zwei Worte fehlen mir auf dieser Dokumentenseite. Vielleicht kann jemand es für mich lesen und damit die Seiten komplett machen. Vielen Dank für Eure Bemühung und Hilfe. Liebe Grüße, Stefan
gefallenen Bauernwiesen erforderlich sind, unentgeltlich leisten und außerdem noch jährlich 10 Manneshand abtun.
Bei den Kossäten ist hierbei einzutragen:
Jeder Kössät leistet 10 Mannes- und 10 Frauenhandtage der Grafschaft. Die Gespann-- und Handtage können ?? nur 2 Tage und diese auch nicht unmittelbar auf einander verlangt werden und sind ablöslich.
Alle diese Eintragungen geschehen auf Grund des § 25 Rezesses.
Sub Rubrica III. ist Nichts einzutragen.
Unterschriften der Anwesenden
Vorstehende Abschrift stimmt mit dem Original überein. Roetzenhagen den 15 Februar 1876
Patrimonial Gericht Segenthin[i]
gefallenen Bauernwiesen erforderlich sind, unentgeltlich leisten und außerdem noch jährlich 10 Manneshand abtun.
Bei den Kossäten ist hierbei einzutragen:
Jeder Kössät leistet 10 Mannes- und 10 Frauenhandtage der Grafschaft. Die Gespann-- und Handtage können ?? nur 2 Tage und diese auch nicht unmittelbar auf einander verlangt werden und sind ablöslich.
Alle diese Eintragungen geschehen auf Grund des § 25 Rezesses.
Sub Rubrica III. ist Nichts einzutragen.
Unterschriften der Anwesenden
Vorstehende Abschrift stimmt mit dem Original überein. Roetzenhagen den 15 Februar 1876
Patrimonial Gericht Segenthin[i]
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