Lehnschein 1783 - 2

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  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    [ungelöst] Lehnschein 1783 - 2

    Hallo,
    ich habe hier einen Lehnschein aus dem Jahre 1783.
    Könntet Ihr mir helfen und den Inhalt nochmal Korrektur lesen und an den entsprechenden Stellen vervollständigen?

    Bei den lateinischen Passagen, wäre ein Übersetzung im Zusammenhang sehr hilfreich.

    Vielen Dank.
    Mathias

    Hier der Link zum Scan: http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/6%20007.jpg
    So, hier mein Leseversuch - Seite 2:

    Martin Kolditzen gelegenen
    Hause samt Hofraum Stall
    und Garten,
    welches er anheute durch seinen Vor-
    mund Johann Friedrich Mohren um
    und für 85. [Thaler] - - erkauft beli-
    hen habe.
    Reiche und leihe auch Nahmens mei-
    ner hohen herren [K....len] ihm
    [s....s] haus samt Zubehör und Gar-
    ten in Kraft dieses Salvo Dominico
    Directo dergestalt und also, daß er
    daßelbe als ein machers Erbzins und
    Dienstguth inne haben nutzen und
    gebrauchen möge, doch baue und
    beßere, die dem Ritterguth Heyde
    schuldigen handdienste, gleich andern
    Besitzern der Veitsgaßen häußer
    behörig leiste, auch übrige Pra-
    standa [prästi?], [hieran ä..ch..t] der Lohn
    daran, so oft dieselbe an Seiten
    des Lehnmannes durch Sterben
    Erben, Kauf, Tausch, Schenkung
    und dergleichen zu fälle komt,
    [odersonst] verändert, gebühren,
  • fossy123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.12.2008
    • 751

    #2
    *schieb* Keiner? Bitte bitte. ;-)

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 29900

      #3
      Seite 2:

      Martin Kolditzen gelegenen
      Hause samt Hofraum Stall
      und Garten,
      welches er anheute durch seinen Vor-
      mund Johann Friedrich Mohren um
      und für 85. [Thaler] - - erkauft beli-
      hen habe.
      Reiche und leihe auch Nahmens mei-
      ner hohen Herren Principalen ihm
      s_thanes haus samt Zubehör und Gar-
      ten in Kraft dieses Salvo Dominico
      Directo dergestalt und also, daß er
      daßelbe als ein machers Erbzins und
      Dienstguth inne haben nutzen und
      gebrauchen möge, doch baue und
      beßere, die dem Ritterguth Heyde
      schuldigen handdienste, gleich andern
      Besitzern der Veitsgaßen häußer
      behörig leiste, auch übrige Pra-
      standa [prästier??], hieran ächst der Lohn
      daran, so oft dieselbe an Seiten
      des Lehnmannes durch Sterben
      Erben, Kauf, Tausch, Schenkung
      und dergleichen zu fälle komt,
      odersonst verändert, gebühren,
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • fossy123
        Erfahrener Benutzer
        • 01.12.2008
        • 751

        #4
        Danke Christine für deine Lesehilfe.
        Kann jemand vielleicht noch die einzelnen Wörter ergänzen und vielleicht die lateinischen Begriffe erklären?

        Gruß
        Mathias

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