Hallo,
ich habe hier einen Lehnschein aus dem Jahre 1783.
Könntet Ihr mir helfen und den Inhalt nochmal Korrektur lesen und an den entsprechenden Stellen vervollständigen?
Bei den lateinischen Passagen, wäre ein Übersetzung im Zusammenhang sehr hilfreich.
Vielen Dank.
Mathias
Hier der Link zum Scan: http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/6%20007.jpg
So, hier mein Leseversuch - Seite 2:
Martin Kolditzen gelegenen
Hause samt Hofraum Stall
und Garten,
welches er anheute durch seinen Vor-
mund Johann Friedrich Mohren um
und für 85. [Thaler] - - erkauft beli-
hen habe.
Reiche und leihe auch Nahmens mei-
ner hohen herren [K....len] ihm
[s....s] haus samt Zubehör und Gar-
ten in Kraft dieses Salvo Dominico
Directo dergestalt und also, daß er
daßelbe als ein machers Erbzins und
Dienstguth inne haben nutzen und
gebrauchen möge, doch baue und
beßere, die dem Ritterguth Heyde
schuldigen handdienste, gleich andern
Besitzern der Veitsgaßen häußer
behörig leiste, auch übrige Pra-
standa [prästi?], [hieran ä..ch..t] der Lohn
daran, so oft dieselbe an Seiten
des Lehnmannes durch Sterben
Erben, Kauf, Tausch, Schenkung
und dergleichen zu fälle komt,
[odersonst] verändert, gebühren,
ich habe hier einen Lehnschein aus dem Jahre 1783.
Könntet Ihr mir helfen und den Inhalt nochmal Korrektur lesen und an den entsprechenden Stellen vervollständigen?
Bei den lateinischen Passagen, wäre ein Übersetzung im Zusammenhang sehr hilfreich.
Vielen Dank.
Mathias
Hier der Link zum Scan: http://www.mhvimmobilien.de/ahnen/6%20007.jpg
So, hier mein Leseversuch - Seite 2:
Martin Kolditzen gelegenen
Hause samt Hofraum Stall
und Garten,
welches er anheute durch seinen Vor-
mund Johann Friedrich Mohren um
und für 85. [Thaler] - - erkauft beli-
hen habe.
Reiche und leihe auch Nahmens mei-
ner hohen herren [K....len] ihm
[s....s] haus samt Zubehör und Gar-
ten in Kraft dieses Salvo Dominico
Directo dergestalt und also, daß er
daßelbe als ein machers Erbzins und
Dienstguth inne haben nutzen und
gebrauchen möge, doch baue und
beßere, die dem Ritterguth Heyde
schuldigen handdienste, gleich andern
Besitzern der Veitsgaßen häußer
behörig leiste, auch übrige Pra-
standa [prästi?], [hieran ä..ch..t] der Lohn
daran, so oft dieselbe an Seiten
des Lehnmannes durch Sterben
Erben, Kauf, Tausch, Schenkung
und dergleichen zu fälle komt,
[odersonst] verändert, gebühren,
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